Bauantrag auf Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garage auf FlNr. 414/9 der Gem. Kleinberghofen


Daten angezeigt aus Sitzung:  8/2020. Sitzung des Gemeinderates, 29.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat (Gemeinde Erdweg) 8/2020. Sitzung des Gemeinderates 29.09.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt und Rechtliche Würdigung

Der Bauwerber beabsichtigt, auf dem Grundstück, Fl. Nr. 414/9 Gemarkung Kleinberghofen, Eschenweg 5, ein Zweifamilienhaus mit Garage zu errichten.

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Kleinberghofen-Nord Nr. 6.
Für das geplante Vorhaben werden folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes  beantragt:
Ziffer 1.3.1 Zahl der Vollgeschosse = E+1+1/2 U

Hier nach vorh. Gelände = E+U+Dachgeschoss als Nichtvollgeschoss . Nach zukünftigem Gelände = E+1/2 U + Dachgeschoss als Nichtvollgeschoss.
Befreiung von ½ U in U laut vorhandenem Gelände .
Begründung:
2 Vollgeschosse + ½ Untergeschoss sind erlaubt. Diese Geschosssystematik wird zwar verändert, aber in der Summe eingehalten.
Der Bebauungsplan ist sehr alt (1993).  Des Weiteren hat sich im Zuge des neuen Baugebiets  (Kleinberghofen Nordost Nr. 47) , das direkt  an das Baugrundstück angrenzt eine Änderung der Gesamtsituation (Straßenführung, Bauweise mit Keller und zwei Vollgeschossen) ergeben.
Die Höhenlage dieses Nachbargebäudes ergibt eine Differenz von 2m (Eschenweg 5 max. 513,60m, Eschenweg  7, 511,60m.
Auf Grund der Hanglage der südlich liegenden Erschließungsstraße läuft das Wasser bei einer tieferen Garage + Haus  direkt in  bzw. auf deren Eingänge.

Ziffer 1.6.7 Bauraum für Garagen:
Überschreitung der Baugrenze für Garagen um 1 bis 1,6m auf  7m Länge an der Ostseite
Begründung:
Grundsätzlich handelt es sich um eine Verschiebung des Bauraums. Die Maximalgröße von 50 m² wird nicht überschritten. Da außerhalb zum Teil das Baufenster des Wohngebäudes mit genutzt wird und das Baufenster der Garage nicht voll ausgenutzt wird (Garage ist schmaler, dafür länger) ist auch hier eine Befreiung keine Beeinträchtigung der Grundzüge des Bebauungsplanes. Die Fläche außerhalb des Baufensters ist kleiner als die Fläche, die auf Grund der gewählten Ausmaße verbleibende Bauraumfläche.
Für ein „kleines“ Wohnmobil sowie ein Familienfahrzeug (PKW/Kombi) + Motorrad reichen 7m Garagentiefe nicht aus.
   

Beschluss

Der Gemeinderat beschloss , dem Bauvorhaben  zuzustimmen und die erforderlichen Befreiungen zu Punkt 1.3.1 und 1.6.7 der Festsetzungen des Bebauungsplanes Kleinberghofen Nord Nr. 6, zu erteilen. Der Bauantrag wird dem Landratsamt Dachau zur Genehmigung vorgelegt.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.10.2020 13:45 Uhr