14. Änderung des Flächennutzungsplanes Sondergebiet mit Schwerpunkt zur Beherbergung und Wohnen der Betriebsleitung auf den Fl.-Nrn. 806 (TF), 805 (TF), 805/3 (TF) Gemarkung Schönbrunn sowie Fl.Nrn. 462/7, 464 (TF), 465/1 (TF), 466/1 (TF), 464/1, 464/2 Gemarkung Floß Abwägung eingegangener Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktrat, 23.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 23.01.2020 ö beschließend 5
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 28.05.2020 ö beschließend 3
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 17.09.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Bürgermeister begrüßte zur Beratung der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes auch Herrn Landschaftsarchitekt Matthias Rembold, Nabburg, der mit der Bearbeitung der Unterlagen beauftragt war. Der Bürgermeister bat Herrn Rembold die Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange in der Zusammenfassung vorzustellen. Es gingen insgesamt 12 Beteiligungen ein, wobei sechs Stellungnahmen ohne Einwendungen waren und für 6 Stellungnahmen es Anregungen und Hinweise gegeben hat. Diese wurden von Herrn Rembold im Detail erläutert und auch die entsprechenden Abwägungsvorschläge vorgetragen. Die Zusammenstellung der Anregungen und Abwägungsvorschläge ist Anlage zum Sachverhalt.

Beschluss

Die in der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB  eingegangenen Stellungnahmen wurden vom Marktrat des Marktes Floß in der Sitzung am 23.01.2020 beschlussfähig behandelt. In gleicher Sitzung wird der Entwurf der 14. Flächennutzungsplanänderung „Sondergebiet mit Schwerpunkt zur Beherbergung und Wohnen (Betriebsleitung)“ in der Fassung vom 12.08.2019, unter Berücksichtigung der vom Marktrat beschlossenen Änderungen und Ergänzungen, gebilligt.

Für den Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt in der gebilligten Fassung vom 23.01.2020 die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  nach § 4 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.01.2020 10:18 Uhr