14. Änderung des Flächennutzungsplanes Sondergebiet mit Schwerpunkt zur Beherbergung und Wohnen der Betriebsleitung auf den Fl.-Nrn. 806 (TF), 805 (TF), 805/3 (TF) Gemarkung Schönbrunn sowie Fl.Nrn. 462/7, 464 (TF), 465/1 (TF), 466/1 (TF), 464/1, 464/2 Gemarkung Floß a) Abwägung eingegangener Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Bürgerinnen / Bürger b) Feststellung der Flächennutzungsplanänderung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktrat, 17.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 23.01.2020 ö beschließend 5
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 28.05.2020 ö beschließend 3
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 17.09.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Bezug genommen wird auf die Sitzung des Marktgemeinderates am 28.05.2020, lfd. Nr. 18.
Für den Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgte in der gebilligten Fassung vom 28.05.2020 die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 24.07.2020 bis einschließlich 24.08.2020.
Zu den eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger hat die erneute Abwägung zu erfolgen. Hierzu hat Landschaftsarchitekt Matthias Rembold, Nabburg eine Aufstellung (Anlage zum Sachverhalt) gefertigt, die sein Stellvertreter, Herr Klaus-Peter Fels, von der Firma RF Ingenieurberatung, Nabburg in der Sitzung vorträgt und erläutert.

Beschluss 1

Die im Zuge der förmlichen Beteiligung zum Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Marktgemeinderat geprüft und mit einstimmigem Ergebnis gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Den in der angehängten Übersicht vorgeschlagenen Abwägungen und Beschlussempfehlungen wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht, ausgearbeitet vom Landschaftsarchitekten Rembold, Nabburg (Planfassung vom 17.09.2020) wird hiermit verbindlich festgesetzt. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes beim Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab zur Genehmigung einzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.09.2020 08:57 Uhr