14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Sondergebiet mit Schwerpunkt zur Beherbergung und Wohnen der Betriebsleitung
auf den Fl.-Nrn. 806 (TF), 805 (TF), 805/3 (TF) Gemarkung Schönbrunn sowie Fl.Nrn. 462/7, 464 (TF), 465/1 (TF), 466/1 (TF), 464/1, 464/2 Gemarkung Floß
Abwägung eingegangener Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Bürgerinnen / Bürger
Daten angezeigt aus Sitzung:
Marktrat, 28.05.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Unterlagen zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes wurden nach erfolgter Abwägung und Anpassung in der Zeit vom 12.02.2020 bis 05.03.2020 erneut ausgelegt. Zu den eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger hat die erneute Abwägung zu erfolgen. Hierzu hat Landschaftsarchitekt Matthias Rembold, Nabburg eine Aufstellung (Anlage zum Sachverhalt) gefertigt.
Beschluss 1
Die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung zum Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Marktgemeinderat geprüft und mit einstimmigem Ergebnis gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Den in der angehängten Übersicht vorgeschlagenen Abwägungen und Beschlussempfehlungen wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Beschluss 2
Die in der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wurden vom Marktrat des Marktes Floß in der Sitzung am 28.05.2020 beschlussfähig behandelt. In gleicher Sitzung wird der Entwurf der 14. Flächennutzungsplanänderung „Sondergebiet mit Schwerpunkt zur Beherbergung und Wohnen (Betriebsleitung)“ in der Fassung vom 12.08.2019, unter Berücksichtigung der vom Marktrat beschlossenen Änderungen und Ergänzungen, gebilligt.
Für den Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt in der gebilligten Fassung vom 28.05.2020 die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB. Die Bevölkerung hat die Möglichkeit zu Hinweisen und Einwendungen. Die Träger öffentlicher Belange werden von der Verwaltung auf elektronischem Weg von den Planungsunterlagen in Kenntnis gesetzt und um entsprechende Stellungnah
men angehalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.06.2020 13:19 Uhr