Vertragsvereinbarung Fundtiere mit dem Tierschutzverein Weiden u. U. e.V. Sachstand nach Kündigung
Daten angezeigt aus Sitzung: Marktrat, 09.08.2018
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Marktrat (Markt Floß) | Marktrat | 22.02.2018 | ö | beschließend | 6 |
Marktrat (Markt Floß) | Marktrat | 17.05.2018 | ö | beschließend | 7 |
Marktrat (Markt Floß) | Marktrat | 09.08.2018 | ö | beschließend | 11 |
Nicht sichtbar | |||||
Nicht sichtbar | |||||
Marktrat (Markt Floß) | Marktrat | 17.09.2020 | ö | beschließend | 9 |
Marktrat (Markt Floß) | Marktrat | 21.01.2021 | ö | beschließend | 1 |
Sachverhalt
Bezug genommen wird auf die Sitzung des Marktgemeinderates vom 22.02.2018, lfd. Nr. 847. Der Markt hat sich auf Empfehlung des Gemeindetages dafür ausgesprochen, die bestehende Vereinbarung mit dem Tierschutzverein Weiden u. U. e.V. nicht zu kündigen. Daraufhin erfolgte die Kündigung der bestehenden Vereinbarung durch den Tierschutzverein Weiden u. U. e.V. im Mai 2018. Diese Kündigung wurde in der Sitzung des Marktgemeinderates am. 18.05.2018, lfd. Nr. 944 zur Kenntnis genommen und festgehalten, dass die gegebene Situation abzuwarten bleibt, insbesondere die Verhandlungen des Bayerischen Gemeindetags, Kreisverband Neustadt. Am Donnerstag, 26.07.2018, fand hierzu eine Sitzung des Gemeindetages aller Bürgermeister des Landkreises Neustadt a.d. Waldnaab zu dieser Problematik statt. Der Tierschutzverein Weiden hat mit Schreiben vom 18.06.2018 einen Interimsvertrag für die Fundtierverwahrung im Tierheim Weiden ab 01.01.2019 vorgelegt. Der beratene Sachverhalt wurde vom Vorsitzenden des Gemeindetages, Rupert Troppmann, in seiner E-Mail vom 30.07.2018 festgehalten und die Kommunen gebeten, zu den im Gemeindetag beschlossenen Empfehlungen beschlussmäßig Stellung zu nehmen. Der Tierschutzverein Weiden u. U. e.V. wurde ebenfalls vom Sachverhalt in Kenntnis gesetzt.
Beschluss
Der Markt Floß wird dem vorgelegten Interimsvertrag für die Fundtierverwahrung im Tierheim Weiden nähertreten, wenn der Umlagebetrag von 1,00 € / Einwohner ohne Anrechnung von Zweitwohnsitzen festgesetzt wird. Auch zukünftig bei einem möglichen Neubau eines Tierheims erwägt der Markt Floß eine Fortsetzung einer derartigen Fundtiervereinbarung. Eine mögliche Investitionsumlage durch den Markt wird abgelehnt. Hier müssen Trägerschaft, Kosten und Umlagen mit dem Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab verhandelt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.08.2018 09:25 Uhr