Bebauungsplan W 60 - Sonnenstraße Ost; Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Abwägung); Billigung des Entwurfes und Durchführung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 24.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 24.09.2019 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt wird zunächst auf die bisherigen Beratungen sowie auf die beiliegenden Anlagen verwiesen. 

Die Öffentlichkeit wurde im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig mittels einer öffentlichen Auslegung unterrichtet. Der Vorentwurf des Bebauungsplans lag in der Zeit von Mittwoch, 21.02.2018 bis Mittwoch, 21.03.2018 im Rathaus der Stadt Füssen öffentlich aus und konnte dort von jedermann eingesehen werden.

Die hierzu eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen sind in der beiliegenden Anlage zusammengefasst. Dort finden sich auch die Abwägungsvorschläge. Darauf wird genauso verwiesen, wie auf die Unterlagen zur Bauleitplanung.

Sowohl die Anregungen als auch die dazugehörigen Abwägungsvorschläge wurden während der Beratung vom beauftragten Planungsbüro des Vorhabenträgers vorgestellt und erläutert. Ergänzend dazu informierte der vom Vorhabenträger mit der Projektbetreuung betraute Rechtsanwalt noch über das Warum und Wieso sowie über die rechtliche Zulässigkeit der Abstandsflächenregelung im Bebauungsplan-Entwurf.

Nach der Billigung des aktuellen Entwurfs würde dann die öffentliche Auslegung und die Benachrichtigung der Träger öffentlicher Belange erfolgen.

Beschlussvorschlag

  1. Abwägung mit Einzelbeschlüssen und Verfahrensbeschluss siehe Anlage Teil 5

  1. Der Stadtrat billigt den Entwurf des Bebauungsplanes und beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung der Unterlagen durchzuführen und gleichzeitig dazu die noch betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

Beschluss 1

Der Stadtrat der Stadt Füssen stellt fest, dass keine weiteren Fakten erkennbar sind, die zusätzlich bedacht und abgewogen werden müssten. Auf die zu den abwägungsrelevanten Beschlüsse wird deshalb verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Beschluss 2

Unter Berücksichtigung der vorstehend gefassten Einzelbeschlüsse billigt der Stadtrat der Stadt Füssen den Entwurf des Bebauungsplanes und beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung der Unterlagen durchzuführen und gleichzeitig dazu die noch betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.10.2019 08:27 Uhr