Dorferneuerung Weissensee; Vorstellung und Zustimmung zur Wegerechtsvereinbarung mit der Diözese Augsburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 24.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 24.09.2019 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Die Pfarrei St. Walburga in Weißensee hatte zusammen mit der Pfarrkirchen- und Pfarrpfründestiftung unter Förderung des Amts für Ländliche Entwicklung und der Diözese Augsburg Umgestaltungs- und Dorferneuerungsmaßnahmen im Kirchenumfeld Weißensee veranlasst. Der Stadtrat der Stadt Füssen hatte ebenfalls in der Sitzung vom 24.10.2017 beschlossen, sich mit einem Geldbetrag an den Baumaßnahmen zu beteiligen.

Grundlage für diesen Beschluss war die damalige Annahme, dass - in Übereinkunft der Kirchenverwaltung, der Stadt Füssen und dem Amt für Ländliche Entwicklung - die entstehenden Verkehrsbereiche zur Sicherstellung einer öffentlichen Nutzung gewidmet werden müssen. Für die Straße „Am Pfarrhof“ war eine Widmung als Eigentümerweg, für den Wegeabschnitt des Weißensee-Geh-/Radwegs war eine Widmung als beschränkt-öffentlicher Weg vorgesehen.

Einer Zugänglichkeit der Wege für die Öffentlichkeit über mindestens 12 Jahre, wie sie das Amt für Ländliche Entwicklung fordert, wird von der Kirchenverwaltung nicht widersprochen, wurden die betreffenden Straße- und Wegeabschnitte doch schon immer öffentlich genutzt. Mit diesen Widmungen sieht die Katholische Kirchenverwaltung St. Walburga aber negative Folgen verbunden. Schon jetzt gibt es an diesen Grundstücken am See große Probleme mit der Vielzahl unterschiedlicher Freizeitnutzern auf den Zufahrten, Wege- und Parkflächen. Durch eine öffentliche Widmung sieht die Kirche wohl zukünftig Chancen, durch gewisse Regelungen Verbesserungen und Konfliktreduzierungen zu erreichen.

Der Stadt Füssen liegt ein Schreiben der Katholischen Pfarrkirchenstiftung vor, in dem beantragt wird, dass die öffentliche Benutzung der Wege durch eine vertragliche Wegerechtsvereinbarung erfolgen soll. Für den Abschluss eines solchen Vertrages hat die Pfarrverwaltung schon mit dem Amt für Ländliche Entwicklung inhaltliche Vorgespräche geführt, auch die Diözese als kirchliche Aufsichtsbehörde hat die rechtliche Billigung für einen Wegerechtsvertrag erteilt.  

Inhalte der Wegerechtsvereinbarung

Der Stadt Füssen liegt ein Entwurf für eine Wegerechtsvereinbarung, aufgestellt durch die Kirchenverwaltung St. Walburga, vor. Inhaltlich werden darin unter anderem analog zu einer Widmung die Wegeflächen definiert, der Unterhalt der Wegeanlagen bestimmt, der Träger der Verkehrssicherungspflicht festgesetzt und Bestimmungen zur Rückgabe des Grundstücks festgelegt.

Dabei finden sich Übereinstimmungen zu einer Widmung der Verkehrsflächen als Ortsstraße oder beschränkt-öffentlicher Weg, was die Punkte Verkehrssicherungspflicht und Unterhalt betrifft. Diese müssten laut vorliegendem Entwurf die Stadt Füssen übernehmen.

In Sachen Dauer des Vertragsverhältnisses / Vertragskündigung soll eine Änderung des Entwurfs erfolgen, so dass nur in gegenseitigem Einvernehmen der Wegerechtsvertrag gekündigt werden kann.

Vergleich zum aktuellen Stand

Aktuell führt die Stadt Füssen auf den Wegeflächen Am Pfarrhof den Winterdienst aus; sonstige Unterhaltsmaßnahmen werden durch die Kirche veranlasst. Der Weißensee Geh-und Radweg wird dagegen aktuell von der Stadt Füssen unterhalten. Unter die Verkehrssicherungspflicht des Geh- und Radwegs fällt auch die Kontrolle des Bewuchses, der eindeutig als zur Straße gehörend definiert ist; die Verkehrssicherungspflicht für die Straße „Am Pfarrhof“ mitsamt etwaigen Bäumen / Gehölzen liegt derzeit bei der Kirche als Eigentümerin.

Weiter mögliche Auswirkungen

Durch den Entfall einer Widmung können für den Eigentümer des Pfarrhofgrundstücks, Am Pfarrhof 1, Nachteile entstehen, wenn beispielsweise ein Nachweis einer gesicherten Erschließung bei Beantragung von gewerblicher Nutzung erbracht werden muss.

Bewertung

Die Wegerechtsvereinbarung mit den oben genannten Punkten entspricht in den Grundzügen einer Widmung als Ortsstraße oder beschränkt-öffentlicher Weg.

Zwar bliebt es das Ziel der Stadt, Widmungen mit den klar definierten rechtlichen Folgen auf den öffentlichen Verkehrsflächen durchzuführen. Im vorliegenden Fall jedoch übernimmt die Stadt nur wenige Nachteile, den Unterhalt und Verkehrspflicht der Straße „Am Pfarrhof“ betreffend, und erhält trotzdem durch die Wegevereinbarung die Rechtssicherheit über eine dauerhafte Nutzung dieser Wegeflächen am Weißensee.  

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt, nochmalig in Verhandlungen mit Vertretern der Kirche in Weißensee mit dem Ziel, eine Widmung zu erreichen, zu gehen.

Diskussionsverlauf

Dritter Bürgermeister Dopfer führt aus, dass es jetzt eine Verbesserung sei. Er möchte nochmals mit der Kirchenstiftung sprechen, um dieses Ziel zu erreichen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, nochmalig in Verhandlungen mit Vertretern der Kirche in Weißensee mit dem Ziel, eine Widmung zu erreichen, zu gehen. Mit der ausschließlichen Vereinbarung eines Gestattungsvertrages, so wie von der Kirchenverwaltung Weißensee vorgeschlagen, besteht zumindest derzeit aufgrund der früheren Beschlusslage kein Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 5

Datenstand vom 18.10.2019 08:27 Uhr