Bebauungsplan Weißensee Brand Nord (Pony- und Pferderanch) und Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich;
Aufstellungs- und Änderungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 26.11.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Zur Sicherung des Betriebes ist ein Bebauungsplan nötig. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren zu ändern.
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Bebauungsplan Brand-Mühlbach
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Nördlich des Stadtteils Brand existiert eine Pony- und Pferderanch welche Reitunterricht, teilweise mit heilpädagogischen Elementen, für Kindergärten als auch für andere Gäste anbietet. In absehbarer Zukunft sind verschiedene betriebliche Erweiterungen angedacht. Unter anderem sind ein neues Stallgebäude, ein Aufenthaltsraum sowie ein Wohnhaus für die Betriebsleiterin geplant. Zudem soll die bestehende Reitanlage neu angelegt werden.
Da die Pony- und Pferderanch im Außenbereich liegt, ist für die Sicherung der bestehenden Einrichtung und der zukünftigen betrieblichen Entwicklung die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig. Planungsziel ist entsprechend der Nutzung den Bereich als sonstiges Sondergebiet gem. § 11 BauNVO festzusetzen.
Im Bauleitplanverfahren werden weiterhin die Folgen der Planung auf den Naturhaushalt, insbesondere die Vereinbarkeit der Nutzung mit dem angrenzenden Biotop geklärt. Gegebenenfalls kann sich der Geltungsbereich des Bebauungsplanes im Laufe des Verfahrens nach Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde noch ändern.
Da die Flächen im Flächennutzungsplan bislang als Moorgebiet dargestellt sind, soll für den Bereich des aufzustellenden Bebauungsplanes eine Änderung des Flächennutzungsplanes im sog. Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt werden.
Lageplan mit Geltungsbereich (nicht maßstäblich).
Lösungsvorschläge – Alternativen:
Der Stadtrat ermöglicht die Sicherung der bestehenden Einrichtung und der zukünftigen betrieblichen Entwicklung durch die Aufstellung eines Bebauungsplans.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Die Kosten des Bauleitplanverfahrens tragen die Betreiber der Pony- und Pferderanch. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.
B)
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38. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Brand-Mühlbach; Änderungsbeschluss
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Sachverhalt:
Die Stadt Füssen beabsichtigt, im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Brand-Mühlbach den Flächennutzungsplan zu ändern. Der betroffene Bereich soll zukünftig als Sonderbaufläche dargestellt werden (bisherige Darstellung: Moor). Dadurch sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung des Bebauungsplans in diesem Bereich geschaffen werden. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im sog. Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB.
Beschlussvorschlag
- Bebauungsplanaufstellung:
- Der Stadtrat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet Brand-Mühlbach. Der Bebauungsplan umfasst die Flurstücke mit den Fl.-Nrn. 284, 285 sowie 287 (Teilbereich) der Gemarkung Weißensee und betrifft eine Gesamtfläche von rund 0,69 ha (siehe untenstehender Lageplan). Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Ziel ist die Sicherung der bestehenden Einrichtung und der zukünftigen betrieblichen Entwicklung unter Berücksichtigung der naturschutzfachlichen Rahmen-bedingungen, sowie des Orts- und Landschaftsbildes.
- Die Kosten des Bauleitplanverfahrens trägt die Betreiberin der Pony- und Pferderanch. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.
- Das Büro LARS Consult wird mit der Erstellung der Vorentwurfsunterlagen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beauftragt.
- Flächennutzungsplan-Änderung
- Der Stadtrat beschließt die 38. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Brand-Mühlbach. Die Änderung des Flächennutzungsplans umfasst die Flurstücke mit den Fl.-Nrn. 284, 285 sowie 287 (Teilbereich) der Gemarkung Weißensee und betrifft eine Gesamtfläche von rund 0,69 ha (siehe untenstehender Lageplan). Ziel ist die Ausweisung einer Sonderbaufläche in diesem Bereich.
- Die Kosten des Bauleitplanverfahrens trägt die Betreiberin der Pony- und Pferderanch. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.
- Das Büro LARS Consult wird mit der Erstellung der Vorentwurfsunterlagen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beauftragt.
Beschluss 1
- Bebauungsplanaufstellung:
- Der Stadtrat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet Brand-Mühlbach. Der Bebauungsplan umfasst die Flurstücke mit den Fl.-Nrn. 284, 285 sowie 287 (Teilbereich) der Gemarkung Weißensee und betrifft eine Gesamtfläche von rund 0,69 ha (siehe untenstehender Lageplan). Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Ziel ist die Sicherung der bestehenden Einrichtung und der zukünftigen betrieblichen Entwicklung unter Berücksichtigung der naturschutzfachlichen Rahmen-bedingungen, sowie des Orts- und Landschaftsbildes.
- Die Kosten des Bauleitplanverfahrens trägt die Betreiberin der Pony- und Pferderanch. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.
- Das Büro LARS Consult wird mit der Erstellung der Vorentwurfsunterlagen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Beschluss 2
- Flächennutzungsplan-Änderung
- Der Stadtrat beschließt die 38. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Brand-Mühlbach. Die Änderung des Flächennutzungsplans umfasst die Flurstücke mit den Fl.-Nrn. 284, 285 sowie 287 (Teilbereich) der Gemarkung Weißensee und betrifft eine Gesamtfläche von rund 0,69 ha (siehe untenstehender Lageplan). Ziel ist die Ausweisung einer Sonderbaufläche in diesem Bereich.
- Die Kosten des Bauleitplanverfahrens trägt die Betreiberin der Pony- und Pferderanch. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.
- Das Büro LARS Consult wird mit der Erstellung der Vorentwurfsunterlagen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.10.2024 09:56 Uhr