Bundesleistungszentrum Füssen; Umrüstung der Beleuchtung auf LED


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses, 15.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss Sitzung des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses 15.10.2019 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Unter anderem auf Anregungen aus dem Energiebeirat und von Seiten des EV Füssen wurden im Frühjahr 2019 Gespräche und Ortstermine mit mehreren Umrüstern auf LED geführt. Nachdem sich deren technische Ansätze und Kostenschätzungen weit voneinander unterschieden und neben einer Kostenreduktion auch und vor allem die Qualität der Beleuchtung im BLZ nachhaltig gesteigert und damit zukunftsfähig modernisiert werden sollte, wurde der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (SV) für Lichttechnik und Ingenieurhonorare in diesem Bereich, Herr Ulf Greiner Mai (http://www.sv-greinermai.de) mit der Beratung und Begleitung der Ausschreibung entsprechender Lichtplanungsleistungen beauftragt.

Eine Lichtplanung nach DIN EN 12193 (Sportstätten) durch einen qualifizierten Lichtplaner wiederum ist Voraussetzung für die Bewilligung von Fördermitteln im Rahmen des Programms Ziff. 2.9.0 Hocheffiziente Innen- und Hallenbeleuchtung der Kommunalrichtlinie (KR).

Mit Schreiben vom 16.07.2019 wurden insgesamt 10 Planungsbüros zur Abgabe von Angeboten aufgefordert, Auslobung s. Anlage.

Nach Ortsterminen mehrerer Büros, Prüfung der eingegangenen Angebote durch den SV, einer Verhandlungsrunde am 03.09. in München und nochmaliger Überarbeitung der Angebote wurden schließlich am 12.09. zwei Planungsbüros mit der Lichtplanung beauftragt: für die Arena 3lpi aus München, für die Hallen 1 und 2 die Tropp Lighting Design GmbH aus Weilheim. Beide Aufträge umfassen auch jeweils alle Nebenräume.

Nachdem weder im Bauamt noch in der Kämmerei die entsprechende personelle Kapazität für die weitere Projektsteuerung vorhanden ist, wurde auch dbzgl. der Vertrag mit Herrn Greiner Mai erweitert.

Am 27.09. reichten beide Planungsbüros fristgerecht die jeweilige Zuarbeit zum Förderantrag ein, die vom SV abschließend geprüft und freigegeben wurde, s. Anträge S. 51 ff. Die Förderanträge nach der Kommunalrichtlinie konnten am 30.09. fristgerecht beim Projektträger Jülich (PtJ) eingereicht werden, s. Anlage.

Seitens des BayStMI liegt eine vorläufige Förderzusage, begrenzt auf die Förderung nach der Kommunalrichtlinie, vor. Entsprechend der Anträge ergeben sich folgende Kosten und max. Förderbeträge:

Halle 1 und 2:        rd. 342 k€, davon Förderung:        rd. 120 k€ KR        + rd. 120 k€ Landesförderung
Arena:                rd. 776 k€, davon Förderung:        rd. 271 k€ KR        + rd. 271 k€ Landesförderung
Gesamt:        rd. 1.118 k€, davon Förderung:        rd. 391 k€ KR        + rd. 391 k€ Landesförderung

Der Eigenanteil der Stadt Füssen beliefe sich damit auf rund 336 k€.

In den Hallen 1 und 2 können knapp 219.000 kWh/a Strom eingespart werden, dies entspricht über 60 %, in der Arena 674.000 kWh/a oder 72,37 %.

Gleichzeitig werden über die Lebensdauer der Leuchtensysteme rechnerisch insgesamt 10.533 t CO2 eingespart. Das entspricht der Menge, die knapp 1.000 Bürger pro Jahr erzeugen.

Das PtJ wurde zwar bei Antragstellung gebeten, den Antrag möglichst rasch zu bearbeiten, da auf Grund der Schließzeit 2020 eine Umrüstung gerade der Hallen bzw. Arena nur von Ende April bis Mitte Juni möglich ist. Nachdem das PtJ im Allgemeinen eine Bearbeitungszeit von 5 Monaten angibt, sollte so lange aber nicht mit der Weiterbeauftragung der Planungsbüros gewartet werden.

Der HFP ist gem. § 9 Nr. 1 Buchst. p) GeschO-SR für die Angelegenheiten des BLZ beschließender Ausschuss.

Beschluss

Der LED-Umrüstung des BLZ Füssen wird grundsätzlich zugestimmt, die entsprechenden Eigenmittel sind im Haushalt bereitzustellen. Die Beauftragung des SV Herrn Greiner Mai und der Planungsbüros Tropp und 3 lpi mit der Vorbereitung der Anträge nach der Kommunalrichtlinie wird genehmigt.

Die beiden Planungsbüros werden über die bisherige Beauftragung hinaus mit den weiteren Leistungsphasen (LPh) bis einschließlich LPh 6 „Vorbereitung der Vergabe, einschließlich Ermitteln der Mengen und Aufstellen von Leistungsverzeichnissen (LV)“ beauftragt.

Der Stadtrat bzw. der Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss ist über die Bewilligung der Förderanträge zu informieren und hat die Freigabe der Ausschreibung zu beschließen.

Datenstand vom 15.11.2019 09:28 Uhr