Nutzungsänderung des Einfamilienhaus zu einem Wohnhaus mit 2 Ferienwohnugen, Faulenseeweg 6, Fl.Nr. 148/14, Gmkg. Hopfen am See


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 05.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.02.2019 ö beschliessend 1.3.12

Sachverhalt

Herr Angeringer erläutert die Nutzungsänderung des Einfamilienhauses zu einem Wohnhaus mit 2 Ferienwohnungen, das am schon einmal dem Bau- und Umweltausschuss vorgestellt wurde, damals abgelehnt wurde und nun vom Landratsamt Ostallgäu mit Schreiben vom 11.01.2019 nochmals an die Stadt Füssen zurück gesandt wurde mit der Bitte um nochmalige Abstimmung, da die Begründung nicht ausreichend ist für die Versagung des Einvernehmens. (Versand des Schreibens mit der Sitzungseinladung).

In der Sitzungsvorbesprechung mit den Vertretern des Landratsamtes Ostallgäu wurde von dort aus auf Nachfrage ergänzt, dass hinsichtlich der Erteilung einer Ausnahme zur Zulassung der beiden Ferienwohnungen die Umgebung zu berücksichtigen sei, in der sich ebenfalls Ferienwohnungen befinden.

Hinsichtlich der räumlichen Anordnung der nordseitigen Stellplätze erscheint durch die Verlegung der Nr. 3 gegenüber von Stellplatz Nr. 1 und gemeinsamen Nutzung der Zufahrt noch eine Verbesserung möglich. Auf eine zweite – von der Stellplatzsatzung abweichende - Zufahrt kann damit verzichtet werden.

Zur Fassadengestaltung enthält der Bebauungsplan nur:
„Baustoffe und Anstriche mit grellen Farben oder glitzernder Oberfläche dürfen im äußeren Erscheinungsbild nicht zur Anwendung kommen.“ Es wird empfohlen, auf die Steinoptik an den östlichen und westlichen Wandbereichen zu verzichten.

Herr StR Eggensberger B. erkundigt sich ob es 1 Wohnhaus mit 2 Ferienwohnungen wird oder nur Ferienwohnungen. Des Weiteren möchte er wissen ob der Stellplatznachweis ausreichend ist. Die bestehende Garage war letztes Mal schon Thema, da es in den Plänen so aussieht, wie wenn sie als Wohnraum mitgenutzt wird.

Herr Angeringer sagt, dass es sich im Antrag um ein Wohnhaus mit zwei Ferienwohnungen handelt. Außerdem ist der Stellplatznachweis ausreichend durch den Altbestand. Damals war die Garage (1 Stellplatz) ausreichend und für die zwei Ferienwohnungen muss jeweils ein Stellplatz nachgewiesen werden. Somit sind die 3 Stellplätze ausreichend. Die Prüfung, dass die bestehende Garage nicht als Wohnraum genutzt wird ist durch das Landratsamt Ostallgäu (Baukontrolle) durchzuführen.

Nachdem keine weiteren Fragen eingehen formuliert der Vorsitzende folgenden Beschlussvorschlag:

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Der Abweichung von der Stellplatzsatzung durch Stellplatz Nr. 3 in seiner bisherigen Lage wird weiter nicht zugestimmt; eine Zustimmung wird erteilt, soweit Nr. 3 gegenüber von Nr. 1 gelegt wird mit gemeinsamer Zufahrt zu allen drei Stellplätzen. Auf die Steinoptik an den östlichen und westlichen Wandbereichen soll verzichtet werden.

Herr StR Doser ist ab untenstehenden Tagesordnungspunkt abwesend.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Datenstand vom 01.06.2021 09:19 Uhr