Neubau Wohnhaus mit Garage, Alatseestraße 8, Fl.Nr. 2802, Gmkg. Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 07.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.05.2019 ö beschliessend 1.4.5

Sachverhalt

Der Vorsitzende berichtet, dass es in Bad Faulenbach die Gaststätte Frühlingsgarten gibt, die seit mehreren Generationen schon besteht. Eine Anfrage bzgl. einer Verlängerung des bestehenden Gebäudes wurde vorab schon gestellt und musste verneint werden, daher liegt uns heute der Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses in der Alatseestraße vor. Es gab vor der Sitzung einen Ortstermin, sodass sich das Gremium den vorliegenden Antrag optisch besser vorstellen kann. Bad Faulenbach ist ein Randbereich der Baugestaltungssatzung, somit gelten bestimmte Vorschriften auf die Herr Angeringer jetzt noch näher eingehen wird.

Die Gestaltung weicht in verschiedenen Punkten von der gerade angesprochenen Baugestaltungssatzung ab. Alle Abweichungen von der Baugestaltungssatzung, wurden beantragt und begründet und werden nachstehend aufgeführt:

- Baukörper, ist so auszuführen, dass er sich in die Umgebung bzw. in den Straßenzug
  (Nachbarhäuser) harmonisch einfügt. Das geplante Bauvorhaben wird ein zurückgesetzter Anbau
  an der Nordseite des bestehenden Hotels/Gaststätte. Aufgrund der steilen Hanglage und des
  vorhandenen Felsens wird das Erdgeschoss so klein wie nötig ausgeführt. Die beiden
  Obergeschosse kragen dafür zweiseitig darüber hinaus, um die benötigte Wohnfläche zu
  erreichen.
- Dach: es soll ein begrüntes Flachdach errichtet werden.
- Material und Außenwände: die Außenwände erhalten eine durchgehende, senkrechte
  Holzverkleidung.
- Fenster: die geplanten Fenster haben ein stehendes Format und werden aus Holz gefertigt,
  aufgrund der durchgehenden, senkrechten Fassadenholzverkleidung auch vor den Fenstern
  würden waagrechte Sprossenunterteilung der senkrechten Verkleidung widersprechen.
- Räumlicher Stellplatznachweis: aufgrund der steilen Hanglage können die Stellplätze nicht
  nebeneinander, sondern nur hintereinander angeordnet werden.

Aus der Sitzungsvorbesprechung mit den Vertretern des Landratsamtes Ostallgäu ergab sich folgendes: Ob sich ein Gebäude mit drei Vollgeschoßen an dieser Stelle nach dem Maß der baulichen Nutzung noch in die Umgebung einfügt, lässt sich nicht eindeutig sagen (nähere Beurteilung im Rahmen des Ortstermins). Eindeutig zu beurteilen wäre es wenn es sich um einen Baukörper mit II Geschoßen zzgl. Dachgeschoß handeln würde.

Als Bezugsfall wird insbesondere das Haus Ländeweg 5 herangezogen. Allerdings unterscheidet sich dieses durch den abgelegeneren Standort und die von Bestand weiter abgesetzte Positionierung.

Viele Mitglieder, darunter auch in Bad Faulenbach lebende Mitglieder äußern sich positiv über die Gestaltung des Neubaus und finden dass der moderne Neubau gut mit dem traditionellen Bestand harmoniert.

Herr Magnus Peresson ist mit so vielen Abweichungen von der Gestaltungssatzung nicht einverstanden und gibt an hier einen Präzedenzfall zu schaffen.

Der Vorsitzende teilt mit, noch ein Gespräch bezüglich der Holzfarbe mit den Bauwerbern führen zu wollen, ob naturbelassenes Holz verwendet werden kann, dass mit den Jahren grau wird und sich damit besser einfügen würde, wie das in den Plänen dargestellte dunkle Holz. Und formuliert folgenden Beschlussvorschlag:

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen einschließlich der Zustimmung zu den Abweichungen von der Baugestaltungssatzung zu erteilen. Die Verwaltung wird beauftragt ein Gespräch mit den Bauherren zu führen bzgl. der Holzfarbe, diese soll wenn möglich naturbelassen und nicht so dunkel wie in den Plänen dargestellt ausfallen, sodass sich der Neubau zurückhaltender darstellt und besser anpasst.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Datenstand vom 01.06.2021 09:50 Uhr