Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Erneuerung und Verbesserung von Straßen, Wegen und Plätzen (Ausbaubeitragssatzung)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 14.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.05.2019 ö beschliessend 3.3

Sachverhalt

Der Bayerische Landtag hat am 14.06.2018 das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) beschlossen. Damit wurden rückwirkend zum 01.01.2018 die Rechtsgrundlagen zur Erhebung von einmaligen und wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen in Art. 5 und in Art. 5 b KAG aufgehoben.

Art. 5 Abs. 1 Satz 3 KAG wurde wie folgt gefasst: „Für die Verbesserung oder Erneuerung von Ortsstraßen, beschränkt-öffentlichen Wegen, in der Baulast der Gemeinden stehenden Teilen von Ortsdurchfahrten und der Straßenbeleuchtung (Straßenausbaubeitragsmaßnahmen) werden keine Beiträge erhoben; Art. 5 a bleibt unberührt.“

Infolge dessen ist die Grundlage für die Satzung der Stadt Füssen über die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen, Parkplätzen, Grünanlagen und Kinderspielplätzen (Ausbaubeitragssatzung – ABS) vom 7. Dezember 2007 entfallen, die auf Art. 5 KAG beruhte. Im Wege der Klarheit und der Bereinigung des Ortsrechts sollte diese Satzung deswegen nun auch aufgehoben werden.

Der weitere Umgang mit vor dem 1. Januar 2018 erhobenen Beiträgen und Vorausleistungen ist in § 1 Nr. 6 des Änderungsgesetzes geregelt und kann im Rahmen der Beratung bei Bedarf gerne näher erläutert werden.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die beiliegende Satzung über die Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung und Erneuerung von Straßen, Wegen und Plätzen (Ausbaubeitragssatzung) der Stadt Füssen vom 7. Dezember 2007. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die beiliegende Satzung über die Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung und Erneuerung von Straßen, Wegen und Plätzen (Ausbaubeitragssatzung) der Stadt Füssen vom 7. Dezember 2007. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.07.2019 12:50 Uhr