Seit dem erfolgreichen Bürgerentscheid für den Erhalt des bestehenden Strandbades im Kiosk in Weißensee am 22. Juli 2018 sind dort keine größeren weiteren Maßnahmen mehr veranlasst worden. Die Füssener Wähler haben sich damals mit großer Mehrheit für den Erhalt des bestehenden Kiosk am Weißensee ausgesprochen. Über 3100 Wahlberechtigte stimmten am Sonntag für den von den Weißenseer‘n initiierten Bürgerentscheid. Damit wurden gleichzeitig die Überlegungen der Stadt einschl. der Inhalt des Ratsbegehrens, einen neuen Kiosk an einem verlagerten Standort zu errichten, gestoppt.
Mit Schreiben vom 17. Oktober 2018 haben mehrere Stadtratsmitglieder einen fraktionsübergreifenden Antrag gestellt, bauliche und vertragliche Veränderungen im Bereich des Strandbades Weißensee dem Stadtrat zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.
In der Sitzung am 16. April 2019 hat sich dann der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss mit diesem Thema befasst. Im Rahmen der Beratung wurde den Ausschussmitgliedern aufgezeigt, welche Maßnahmen am Strandbad Weißensee unerlässlich sind. Darauf wird verwiesen.
Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss war sich damals einig, dass m Zusammenhang mit diesen Kosten es gilt, im Auge zu behalten, wie dieser Kiosk künftig bewirtschaftet werden soll. Das derzeitige Pachtverhältnis endet zum 30. April 2020. Wenn ein wirtschaftlicher „Kiosk“-Betrieb weiterhin ermöglicht werden soll, wird die Stadt um eine Ertüchtigung entsprechend den oben genannten Maßnahmen nicht umhin kommen.
Gerade die Maßnahmen der ordentlichen Küchenentwässerung waren zwingend, will man dem Pächter des Kiosk’s in diesem Pachtjahr noch eine ordentliche Bewirtschaftungsgrundlage bieten. Aus satzungs- und umweltrechtlichen Gründen verbietet sich hier ein Zuwarten. Auch ein Verzicht auf einen Fettabscheider wäre problematisch, weil auch damit die Nutzung deutlich eingeschränkt werden würde. Vor diesem Hintergrund wurde diese Maßnahme bereits im Frühsommer 2019 ausgeführt.
Alle übrigen Maßnahmen (Estrich, Dach) wurden zunächst noch hinausgeschoben, bis das künftige Nutzungs- bzw. Bewirtschaftungskonzept steht.
Letztlich war sich der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss darin einig, dass eine Verpachtung vor einem endgültigen Nutzungs- und Bewirtschaftungskonzept keinen Sinn macht. Wenn man dazu nicht wieder unnötige Diskussionen auslösen will, wäre es aber wichtig, dieses Konzept zeitnah zu erstellen. Ziel sollte sein, dass dieses Konzept von den Weißenseer erarbeitet und von Anfang an mit der Stadt abgestimmt wird. Der Beiziehung eines Architektur- bzw. Planungsbüros wurde grundsätzlich in Aussicht gestellt. Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss hat dazu den Weißensee’r Vereinen grünes Licht für deren abschließenden Planungen für ein Nutzungs- und Bewirtschaftungskonzept zu geben.
Ein solches Konzept liegt mittlerweile vor. Das Konzept sieht folgende Eckpunkte vor:
- Das bestehende Strandbad-Gebäude soll bestandsorientiert saniert und modernisiert werden.
- Der Betrieb des Kiosk soll weiterhin gewährleistet bleiben; für einen nachhaltigen wirtschaftlichen Betrieb sind aber zusätzliche überdachte Gastplätze/Sitzplätze erforderlich. Dazu wäre vorgesehen, die bestehende Veranda mit Glaswänden (die auch flexibel einsetzbar sind) zu schließen
- Der Bereich hinter der Veranda (bisher als Umkleide und Lagerräume genehmigt, aber kaum als Umkleide genutzt) soll durch Abbruch der derzeitigen Zwischenwände als Gastraum umfunktioniert werden.
- Eine Ganzjahresgastronomie ist auch weiterhin nicht geplant.
- Wünschenswert wäre noch eine Ergänzung um einzelne Umkleiden
Ergänzend zum Gebäude wäre noch gewünscht, dass der frühere Bootsverleih wieder errichtet bzw. ermöglicht wird und dass anstelle des eine Badeaufsicht auslösenden früheren Floßes ein Badesteg errichtet wird, der so konzipiert wird, dass eine Badeaufsicht nicht notwendig wird. Vorgesehen ist schließlich auch noch der Vereinsstadel, der aber weitgehend in Eigenleistung errichtet werden sollte. Die Baueingabeplanung sollte gemeinsam mit dem Kiosk durch die Stadt veranlasst werden.
Die Planungen rund um das Strandbad/Kiosk wurden im Vorfeld sowohl mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde am Landratsamt Ostallgäu als auch dem Tourismusverein Weißensee besprochen. Auch die übrigen Weißensee’r Vereine waren eingebunden. Das Landratsamt hat darauf hingewiesen, dass die baurechtlichen Rahmenbedingungen bereits mehrfach erläutert worden sind. Die geplanten Maßnahmen unterliegen der Baugenehmigungspflicht. Eine Baugenehmigung kann aufgrund der Lage im Außenbereich nicht erteilt werden, da dort kein „Baurecht“ besteht. Die Stadt Füssen müsste für die geplanten Maßnahmen Baurecht durch einen Bebauungsplan schaffen. Das Landratsamt hat in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass neue Gebäude bei Erhalt bzw. bestandsorientierter Erweiterung des Bestandsgebäudes nicht zulässig sind. Gleiches gilt für wesentliche Erweiterungen des Gebäudes.
In der letzten Sitzung am 24. September 2019 hat der Stadtrat beschlossen, das Pachtverhältnis mit dem jetzigen Pächter vorübergehend entsprechend seinem Antrag um 3 Jahre zu verlängern. In dieser Zeit könnte nun das dortige Strandbad so „ertüchtigt“ werden, dass auch danach eine sinnvolle und nachhaltige Bewirtschaftung ermöglicht werden kann. Die ggf. geplanten Baumaßnahmen könnten so terminiert bzw. geplant werden, dass der sommerliche Badebetrieb möglichst wenig beeinträchtigt wird.
Die weiteren Schritte könnten dann sein:
- Für die weiteren Schritte geht es nun darum, die dort geplanten künftigen Entwicklungen zumindest dem Grunde nach festzulegen. Letztlich also darum, das vorstehend aufgezeigte Entwicklungskonzept als Grundlage für die künftigen Planungen zu billigen und damit auf den Weg zu bringen.
- Als nächster Schritt wird vorgeschlagen, die Grundkonzeption der künftigen Planungen den Weißensee’r Vereinen bzw. der interessierten Bevölkerung in Weißensee vorzustellen und mit ihnen zu erörtern.
- Sofern von dort ebenfalls Zustimmung signalisiert wird, würde vorgeschlagen, die künftige Verpachtung unter diesen Rahmenbedingungen zu vereinbaren oder – sofern der Stadtrat dies will - auszuschreiben. Hierbei könnte sich die Stadt vorstellen, dass vom künftigen Pächter wie bisher nur eine symbolische Pacht verlangt wird, dafür dieser sich aber verpflichten sollte, die Betreuung einschl. der Reinigung der WC’s im Strandbad zu übernehmen. Bisher erfolgt die Reinigung durch eine Fremdfirma auf Kosten der Stadt. Diese Vorgehensweise erscheint sinnvoll, weil funktionierende WC’s letztlich auch im besonderen Interesse des Pächters liegen müssten.
- Wenn die Verpachtung geregelt ist, könnte bzw. sollte zeitnah die Bauleitplanung zur Schaffung des Baurechts in die Wege geleitet werden. Parallel dazu könnte die Baueingabeplanung vorbereitet werden (sowohl für die Umbauten im Strandbad als auch für den „Vereinsstadel“).
Aufgrund der bereits beschlossenen Pachtverlängerung hätte die Stadt nun drei Jahre Zeit, diese Baumaßnahmen „badeverträglich“ zu koordinieren und zu beauftragen.