Antrag der FW-Stadtratsfraktion auf Zusammenstellung der freiwilligen Leistungen der Stadt Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses, 21.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss Sitzung des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses 21.01.2020 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Die Stadtratsfraktion der FW in Füssen hat die Zusammenstellung bzw. Auflistung der sog. „freiwilligen Leistungen“ der Stadt Füssen beantragt. Dazu erfolgt im Rahmen der Beratung ein entsprechender Bericht.

Wie schon in der Vergangenheit wird darauf hingewiesen, dass es aufgrund der thematischen Schwerpunkte und Aufgabenstellungen von Kommune zu Kommune unterschiedlich definiert wird, was denn unter „freiwillige Leistungen“ zu verstehen ist. Denn die Begriffsdefinition ist durchaus schwammig, vor allem hängt diese immer wieder davon ab, wo eine Kommune ihre Schwerpunkte sieht. Dies ist letztlich immer wieder eine rein politische Entscheidung. So kann beispielsweise eine Tourismusregion hinsichtlich der freiwilligen und der Pflichtaufgaben nicht „eins zu eins“ mit einem Wirtschaftsstandort oder einem Hochschulstandort verglichen werden.

Das nachstehende Schaubild soll dies verdeutlichen bzw. die Hinweise dazu sollen dies entsprechend erläutern.


Was sind freiwillige, was sind Pflichtaufgaben?

Kommunale Aufgaben lassen sich unterscheiden nach dem Grad der Pflichtigkeit: Es gibt freiwillige Aufgaben und Pflichtaufgaben. Dieser Unterschied ist mit dem obigen nicht deckungsgleich: Zwar sind übertragene Aufgaben immer verpflichtend, doch die Selbstverwaltungsaufgaben sind teils pflichtig, teils freiwillig. Die pflichtigen Aufgaben werden daher in "Pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben" und "Pflichtaufgaben nach Weisung" unterschieden. Ist die Art der Ausführung durch Gesetz vollständig vorgegeben, spricht man von "Auftragsangelegenheiten". Hier ist die Kommune lediglich (unterste) Verwaltungsbehörde.

Danach lassen sich die Aufgaben mit abnehmendem Gestaltungsspielraum der Kommunen in vier Arten unterteilen:

Freiwillige (Selbstverwaltungs-)Aufgaben, bei denen die Kommune über das Ob und das Wie der Aufgabenerfüllung frei entscheiden kann. Beispiele hierfür sind: Kultur, Sport, Wirtschaftsförderung.

Pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben: Das Ob der Aufgabenerfüllung ist vorgegeben, über das Wie können die Kommunen jedoch selbst entscheiden. Häufig gibt es jedoch vorgegebene Qualitätsstandards, die mindestens erreicht werden müssen. Beispiele sind: Abwasserbeseitigung, Wasserversorgung, Schülerbeförderung, Feuerschutz, Schulhausbau, Kindergartenwesen, Gemeindestraßen.
Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung. Hier ist das Ob und das Wie der Aufgabenerfüllung vorgegeben. Beispiele: Sicherheits- und Ordnungsverwaltung, Kosten der Unterkunft nach SGB II.
Auftragsangelegenheiten, Aufgaben der untersten Verwaltungsbehörde: Hier agiert die Kommune als unterste Ebene der (Landes-)Verwaltung. Beispiele: Pass- und Meldewesen, Standesamt, Gesundheitsamt, Veterinäramt, Wahlen, Volkszählung. Dennoch bleiben ihr auch hier Gestaltungsspielräume z. B. im Rahmen ihrer Organisations- und Personalhoheit.

In der nachstehenden Aufstellung hat sich die Verwaltung an der typischen, nicht auf die einzelnen Kommunen heruntergebrochene Aufteilung zwischen Pflichtaufgaben, freiwilligen Aufgaben und übertragenen Aufgaben beschränkt. Grundlage für die dortigen Zahlen bilden die Haushaltsansätze des vergangenen Haushaltsjahres, da neuere, belastbare Zahlen noch nicht vorliegen (z.B. Rechnungsergebnisse 2019, Ansätze 2020 usw.).

Pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben

Zu den typischerweise pflichtigen Selbstaufgaben zählen:

  •     Bauleitplanung
  •     Brandschutz
  •     Abwasserbeseitigung
  •     Abfallentsorgung
  •     Schulentwicklungsplanung
  •     Katastrophenschutz
  •     Anlage/Unterhalt von Kindergärten und Horten
  •     Schulträgerschaft
  •     Friedhöfe
  •     Energie- und Wasserversorgung

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben

  •     Die Sorge um das wirtschaftliche Wohl der Einwohner:

  •     Märkte und Messen
  •     Gewerbeansiedlung
  •     Verkehrswege
  •     ÖPNV

  •     Kulturelles:

  •     Musik- und Volkshochschulen
  •     Bibliotheken
  •     Museen
  •     Theater
  •     Sportstätten

  •     Soziales und Gesundheit:

  •     Armenfürsorge
  •     Altenpflege
  •     Krankenhäuser
  • Suchtberatung

Schließlich wird noch darauf hingewiesen, dass die Aufteilung nur den Kernhaushalt der Stadt Füssen berücksichtigt. Darin finden sich keine oder nur geringe Anteile von Aufgaben, die von anderen Organisationen übernommen werden (z.B. Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Tourismus).

Datenstand vom 05.02.2020 08:59 Uhr