Nutzungsänderung, Umnutzung Eigentumswohnung zu Ferienwohnung, Feistlestraße 13, 1335/3, Gemarkung Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 04.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.02.2020 ö beschliessend 1.4.2

Sachverhalt

Die Nutzungsänderung befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans N 19 – zweite Änderung, Wohnen im Park und dort wurden bisher keine Ferienwohnungen beantragt und genehmigt.

Aus der Sitzungsvorbesprechung mit den Vertretern des Landratsamtes Ostallgäu ergab sich folgendes:

Mit einer Ersetzung des kommunalen Einvernehmens und einer Genehmigung durch das Landratsamt ist zu rechnen.

Aufgrund des klar abgegrenzten Gebietes und dem Nichtvorliegen von Präzedenzfällen sollte wie zurück liegend im Weidach der Bebauungsplan geändert werden.

Christine Fröhlich möchte wissen ob dies alles Bestandsferienwohnungen sind, die jetzt nachträglich genehmigt werden oder ob es sich um neue handelt.

Herr Angeringer teilt mit, dass hierzu Füssen Tourismus & Marketing angeschrieben wurde, um dies prüfen zu können. Eine Aussage zum konkreten Fall liegt uns noch nicht vor.

Ursula Lax erkundigt sich, ob die Veränderungssperre für alle gelten wird, auch für die, die jetzt schon als Ferienwohnung bei Füssen Tourismus & Marketing gemeldet sind.

Vorsitzender Iacob bejaht dies,  außerdem ist keine Ferienwohnung legitimiert, egal wie lang diese schon besteht.

Beschluss

Dem Stadtrat wird empfohlen, den Bebauungsplan N 19 - zweite Änderung, Wohnen im Park zu ändern und zur Sicherung eine Veränderungssperre zu erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.03.2020 10:53 Uhr