Vorberatung des Haushalts für das Haushaltsjahr 2020 (insbesondere Vermögenshaushalt und Investitionsprogramm 2019 - 2023)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses, 21.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss Sitzung des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses 21.04.2020 ö beschliessend 5

Sachverhalt

In der Anlage sind der aktuelle Entwurfsstand des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts 2020 sowie die Finanzplanung des VerwHH 2021 - 2023 und weitere Anlagen zum Haushalt als PDF-Dateien sowie als Excel-Datei eingestellt. Der Versand dieser ist bereits per E-Mail mit der ursprünglich geplanten Sitzung am 17. März 2020 erfolgt. Darauf wird verwiesen.

Auf die Vorberatung des Verwaltungshaushalts bzw. des entsprechenden Entwurfs vom 18. Februar 2020 wird verwiesen. Des Weiteren wird auf das E-Mail vom 25. März 2020 verwiesen, mit dem Stadtkämmerer Marcus Eckert die Fragen und Anmerkungen von Füssen-Land zum Haushalt beantwortet hat. Diese Antwort liegt als Anlage nochmals bei.

Vorab wird darauf hingewiesen, dass derzeit die Folgen der Corona-Krise auch für die Stadt Füssen vollkommen unklar und noch nicht in konkrete Zahlen zu fassen – wenn auch als deutlich tiefschwarze Gewitterwolken schon erkennbar – sind. Und dies inmitten eines ohnehin schon fragilen wirtschaftlichen Umfelds (bspw. Krise der Automobilindustrie und der Zulieferbetriebe).

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den Haushalt 2020 in der aktuell vorliegenden Fassung – sofern das Gremium zustimmt - zu schon in der nächsten Sitzung zu verbschieden und auf die finanziellen Auswirkungen mit einem Nachtragshaushalt zu reagieren.

Es wird darauf hingewiesen, dass der zu verabschiedende Haushalt auf den Ergebnissen der Beratungen mit Stand von Anfang April 2020 basiert. Die zu erwartenden Entwicklungen aufgrund der Corona-Krise seien darin deshalb nicht berücksichtigt. Wann genaue Erkenntnisse zu den Entwicklungen vorliegen, ist derzeit nicht abschätzbar. Die weitere Entwicklung werde beobachtet und bei Bedarf (z. B. Entstehen einer Deckungslücke) – voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2020 – müsse mit einem Nachtragshaushalt oder einer Haushaltssperre reagiert werden. Erste laufende Maßnahmen mit der Priorisierung der Baumaßnahmen habe man schon begonnen. Erst sind die Pflichtausgaben zu erfüllen, über freiwillige Ausgaben muss man sich dann im Nachtragshaushalt beschäftigten.

Beschluss 1

Der Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss beschließt in seiner Funktion als Ausschuss nach Art. 32 GO die Investitionen für die Grundstücke in Höhe von 13,9 Mio Euro außerhalb des Haushalts über alternative Finanzierungsmodelle zu finanzieren.

Beschluss 2

Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Haushalt in der nächsten Sitzung zu beschließen, weil voraussichtlich im Herbst dieses Jahres ohnehin in Nachtragshaushalt notwendig werden wird.

Datenstand vom 05.05.2020 10:01 Uhr