Bestellung des Ersten Bürgermeisters sowie ggf. des/r Zweiten und/oder Dritten Bürgermeisters/in zum Standesbeamten (Eheschließungsstandesbeamte)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 12.05.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Allgemein kann zum Standesbeamten grundsätzlich nur bestellt werden, wer u.a. an einem speziellen Einführungslehrgang für Standesbeamte mit Erfolg teilgenommen hat und als Sachbearbeiter oder zur Einweisung bei einem Standesamt mindestens drei Monate tätig gewesen ist (§ 2 Abs. 1 AVPStG).
Aber auch wenn die genannten Bedingungen nicht vorliegen, können die Gemeinden neben dem Ersten Bürgermeister gemäß § 2 Abs. 3 AVPStG auch die Stellvertreter des Ersten Bürgermeisters zum sog. „Eheschließungs-Standesbeamten“ bestellen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass ihr Aufgabengebiet als Standesbeamte auf die Vornahme von Eheschließungen und Begründungen von Lebenspartnerschaften beschränkt wird. Zudem sollen alle bestellten Bürgermeister zeitnah zu ihrer Bestellung eine personenstandsrechtliche Kurzschulung besuchen.
Die Beschränkung des Aufgabenbereichs ist bei Ersten Bürgermeister Maximilian Eichstetter vorgesehen. Er wird somit nur befugt sein, die im Zusammenhang mit der Eheschließung und der Begründung der Lebenspartnerschaft sowohl erforderliche Beurkundungen und Eintragungen im Eheregister und im Lebenspartnerschaftsregister vorzunehmen, als auch erstmals Personenstandsurkunden auszustellen und Namenserklärungen anlässlich der Eheschließung oder der Begründung der Lebenspartnerschaft und darauf bezogene Anschlusserklärungen standesamtlich zu beglaubigen und zu beurkunden.
Die Bestellung des Ersten Bürgermeister Maximilian Eichstetter zum Standesbeamten soll mit sofortiger Wirkung erfolgen. Die wirksame Bestellung erfolgt nach Beschlussfassung durch den Stadtrat nur durch Aushändigung einer Urkunde (§ 1 Abs. 2 AVPStG). Die Bestellung erlischt spätestens mit Ablauf der Amtszeit.
Mit der Beschlussfassung durch das Gremium für die Bestellung des Ersten Bürgermeisters kann auch die Beschlussfassung für die evtl. Bestellung des Zweiten und/oder gar Dritten Bürgermeisters erfolgen. Dann müssten jedoch diese ebenfalls im Anschluss eine entsprechende Urkunde erhalten.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat bestellt Ersten Bürgermeister Maximilian Eichstetter mit sofortiger Wirkung zum Standesbeamten. Die Bestellung erfolgt durch Aushändigung einer Urkunde. Sie erfolgt auf Widerruf und erlischt mit Ablauf der Amtszeit.
Ergänzend:
Im Weiteren bestellt der Stadtrat auch den/die Zweite/n und/oder Dritte/n Bürgermeister oder Bürgermeisterin mit sofortiger Wirkung zur/m Standesbeamten. Auch hier erfolgt die Bestellung durch Aushändigung der Urkunde auf Widerruf. Sie erlischt automatisch mit Ablauf der Amtszeit.
Der Aufgabenbereich als Standesbeamter wird jeweils nach § 2 Abs. 3 AVPStG auf die Vornahme von Eheschließungen und Begründungen von Lebenspartnerschaften beschränkt.
Beschluss 1
Der Stadtrat bestellt Ersten Bürgermeister Maximilian Eichstetter mit sofortiger Wirkung zum Standesbeamten. Die Bestellung erfolgt durch Aushändigung einer Urkunde. Sie erfolgt auf Widerruf und erlischt mit Ablauf der Amtszeit.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Dr. Christoph Böhm und Peter Hartung haben an der Abstimmung nicht teilgenommen. Maximilian Eichstetter hat aufgrund püersönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teilgenommen.
Beschluss 2
Im Weiteren bestellt der Stadtrat auch den/die Zweite/n und/oder Dritte/n Bürgermeister oder Bürgermeisterin mit sofortiger Wirkung zur/m Standesbeamten. Auch hier erfolgt die Bestellung durch Aushändigung der Urkunde auf Widerruf. Sie erlischt automatisch mit Ablauf der Amtszeit.
Der Aufgabenbereich als Standesbeamter wird jeweils nach § 2 Abs. 3 AVPStG auf die Vornahme von Eheschließungen und Begründungen von Lebenspartnerschaften beschränkt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Dr. Christoph Böhm und Peter Hartung haben an der Abstimmung nicht teilgenommen. Christian Schneider und Wolfgang Bader haben wegen persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teilgenommen.
Datenstand vom 02.10.2024 10:28 Uhr