Wahl des/r Dritten Bürgermeisters/Bürgermeisterin


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 12.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 12.05.2020 ö beschliessend 7.3

Sachverhalt

Lt. § 5 Abs. 1 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts der Stadt Füssen werden für die Wahlperiode 2020 – 2026 wie bis her zwei weitere Bürgermeister/ Bürgermeisterinnen gewählt.

Gemäß Art. 51 Abs. 3 GO ist die Wahl in geheimer Abstimmung vorzunehmen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Neinstimmen und leere Stimmzettel sind ungültig. Ist mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen ungültig, ist die Wahl zu wiederholen. Ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gültig und erhält keiner der Bewerber/Bewerberinnen mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen so tritt Stichwahl unter den beiden Bewerbern/Bewerberinnen mit den höchsten Stimmenzahlen ein. Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los.

Es wird vorgeschlagen, einen Wahlausschuss zu bilden, dem neben dem Ersten Bürgermeister noch zwei weitere Stadtratsmitglieder angehören sollen (es können auch zwei Personen aus der Verwaltung dem Ersten Bürgermeister zur Seite stehen).

Beschluss über den Wahlausschuss:

In den Wahlausschuss werden berufen:

Erster Bürgermeister Maximilian Eichstetter
Markus Gmeiner
Markus Eckert

Die Verwaltung hat Stimmzettel vorbereitet und zwar jeweils gesondert für die Wahl des/der Zweiten Bürgermeisters/Bürgermeisterin und für die Wahl des/der Dritten Bürgermeisters/Bürgermeisterin.

Es ist eine Vorrichtung vorbereitet, in der die Abstimmung geheim vorgenommen werden kann. Dazu ist es notwendig, dass die Stadtratsmitglieder einzeln aufgerufen werden und ihre Stimme hinter der Sichtblende abgeben.

Für die Wahl des/der Zweiten Bürgermeisters/Bürgermeisterin und des Dritten Bürgermeisters/Bürgermeisterin muss jeweils ein gesonderter Wahlgang stattfinden
(Bauer/Böhle/Masson/Samper, GO Anm. 2 Abs. 3 zu Art. 35).

Wahl des/der Dritten Bürgermeisters/Bürgermeisterin

Der Vorsitzende des Wahlausschusses bittet um Vorschläge für den Dritten Bürgermeister bzw. die Dritte Bürgermeisterin. Peter Hartung schlägt Wolfgang Bader vor.

Der Vorsitzende bittet sodann um Stimmabgabe für die Wahl des Dritten Bürgermeisters.

Nach Beendigung des Wahlganges und der Auszählung gibt der Erste Bürgermeister das Ergebnis bekannt:

Wolfgang Bader                19 Stimmen
Christine Fröhlich                  2 Stimmen
Ungültig                          4 Stimmen


Auf Nachfrage erklärt Wolfgang Bader die Wahl anzunehmen und dankt für das Vertrauen und freut sich auf die Zusammenarbeit.

Datenstand vom 25.05.2020 11:13 Uhr