Nutzungsänderung von ehem. Praxisräumen im KG zu Frühstücksraum und Büro, Nutzungsänderung Frühstücksraum zu Gästezimmern, Anbau eines Balkons im Dachgeschoss und Umbau von zwei Personalräumen zu einem Gästezimmer, Einbau Dachgaube in Betriebsleiterwohnung, Nutzungsänderung Sauna zur Waschküche, Schwärzerweg 6, Fl.Nr. 2776, Gemarkung Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss, 09.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss 09.06.2020 ö beschliessend 1.3.1

Sachverhalt

Armin Angeringer stellt anhand einer Bildschirmpräsentation das o.g. Bauvorhaben vor.

Äußerlich findet nur die Veränderung durch die Errichtung einer Dachgaube statt, die restlichen Änderungen haben nur „innerlich“ mit Nutzungsänderungen zu tun. Die Breite der Gaube beträgt 6,27 m. Dies entspricht einem Verhältnis von 36 % der Gebäudeaußenwandlänge (17,3 m), somit nur minimal über dem unverbindlichen Richtmaß von einem Drittel (33 %). Ausreichende Abstände zu den Dachrändern sind eingehalten.

Ein rechnerischer Mehrbedarf an Stellplätzen liegt aufgrund der Auflösung einer ursprünglich genehmigten Arztpraxisfläche trotz der zusätzlichen 4 Gästezimmer nicht vor. Eine formale Nachweispflicht ergibt sich somit aus dem aktuellen Antrag nicht. Der Nachweis in tatsächlicher Form wird wie seit der ursprünglichen Genehmigung des Gebäudes teilweise auf Flächen auf der gegenüberliegenden Straßenseite erbracht. Eine eigentumsmäßige Arrondierung im Hangbereich befindet sich derzeit im Vollzug.

Aus der Sitzungsvorbesprechung mit den Vertretern des Landratsamtes Ostallgäu ergab sich folgendes:

Das Vorhaben fügt sich insbesondere nach der zulässigen Art der baulichen Nutzung in die Umgebung ein.

Mit der neuen Dachgaube ergibt sich eine nach der auch hier gültigen Baugestaltungssatzung an sich unzulässige Kombination mit einem schon bestehenden Dachflächenfenster.
Die notwendige Abweichung kann aber zugelassen werden, weil
  • es sich nur um den Randbereich der Satzung handelt, der hinsichtlich der historischen Bedeutung nicht mit der Altstadt vergleichbar ist;
  • Präzedenzfälle bereits bestehen und
  • durch die konkrete Lösung vertretbar im Hinblick auf die Veränderung des Ortsbildes ist;
  • zudem das Dachflächenfenster eine nur sehr geringe Größe aufweist (Breite lt. Ansicht ca. 0,5 m, Höhe lt. DG-Grundriss ca. 0,8 m; Fläche damit nur ca. 0,4 qm)

Aus Sicht der Verwaltung kann das Einvernehmen zu o.g. Antrag erteilt werden.

Andreas Eggensberger möchte wissen, ob die Praxis erhalten bleibt oder sich am Angebot für die ambulanten Kunden etwas ändert.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter berichtet, dass die Praxis erhalten bleibt laut Gesprächen mit dem Bauwerber.

Dr. Christoph Böhm verweist auf den §7 Satz 2b der Stellplatzsatzung, dieser sagt, wenn Stellplätze auf einem anderen Grundstück nachgewiesen werden, müssen diese im Grundbuch eingetragen werden.

Armin Angeringer teilt mit, dass inzwischen ein Notartermin für eine räumliche Veränderung der Stellplatzfläche stattgefunden habe. Weiter berichtet er, dass schon bei der erstmaligen Genehmigung die Stellplätze auf dem anderen Grundstück nachgewiesen worden sind und dies so durch das Landratsamt Ostallgäu genehmigt worden ist. Dies wurde im Lauf der Jahre mit lagemäßigen Anpassungen fortgeführt. Aktuell liegt kein Mehrbedarf vor, so dass insofern zunächst keine formale Nachweispflicht besteht. Allerdings wurde diese Prüfung bereits in den dem Landratsamt Ostallgäu zu übergebenen Unterlagen festgehalten.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau- und Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen einschließlich zu der Abweichung von der Baugestaltungssatzung wegen der Kombination von Dachgaube mit Dachflächenfenster zu erteilen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau- und Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen einschließlich zu der Abweichung von der Baugestaltungssatzung wegen der Kombination von Dachgaube mit Dachflächenfenster zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.07.2020 10:15 Uhr