Vorhabenbezogene erste Änderung des Bebauungsplans N 5 - Südlich des Waldfriedhofes (Erweiterung Hotel); Behandlung der Stellungnahmen und Verfahrensbeschluss/ Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 14.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 14.07.2020 ö beschliessend 2.1

Sachverhalt

Der Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss der Stadt Füssen beschloss am 28.04.2020 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung der vorhabenbezogenen ersten Änderung des Bebauungsplans N 5 - Südlich des Waldfriedhofes, um die planungsrechtliche Grundlage für die Erweiterung des Hotels zu schaffen.

Der Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss der Stadt Füssen beschloss nach Vorstellung der Vorhabenplanung die Billigung des Entwurfs in der Fassung vom 03.04.2020 und beauftragte die Verwaltung mit den weiteren Schritten zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit mittels einer öffentlichen Auslegung und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

Die Öffentlichkeit wurde gemäß des § 3 Abs. 2 BauGB mittels einer öffentlichen Auslegung beteiligt. Der Entwurf des Bebauungsplans lag in der Zeit von 13.05.2020 bis 15.06.2020 im Rathaus der Stadt Füssen, Lechhalde 3, 87629 Füssen, im Flur des ersten Obergeschosses öffentlich aus und konnte dort eingesehen werden.

Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge sowie weitere Unterlagen einschließlich der Vorhabenplanung sind den Ausschussmitgliedern zugegangen. Herr Berberich vom Büro Sieber verliest die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und öffentlicher Einrichtungen. Er erläutert, dass aufgrund der Unbedenklichkeit ein Gesamtbeschluss über die Stellungnahmen gefasst werden kann.

Dr. Christoph Böhm und Dr. Martin Metzger merken an, dass die Stellplatzsituation nicht optimal gelöst ist. Herr Angeringer erklärt darauf hin, dass diese entlang der Straße bereits Bestand war und die Änderung des Bebauungsplanes zur Erweiterung des Hotels diese Lage berücksichtigt .

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss des Stadtrates macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 03.04.2020 zu eigen.

2.
Für die beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss billigt diese Entwurfsfassung vom 29.06.2020. Die Änderungen beschränken sich auf Ergänzungen der Hinweise und redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und des Textes. Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt.

3.
Die vorhabenbezogene erste Änderung des Bebauungsplanes N 5 – Südlich des Waldfriedhofes (Erweiterung Hotel) in der Fassung vom 29.06.2020 wird gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) als Satzung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss nach Vorlage des städtebaulichen Vertrages bekannt zu machen.

4. Hinweis:
Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich der vorhabenbezogenen ersten Änderung des Bebauungsplanes N 5 – Südlich des Waldfriedhofes (Erweiterung Hotel) im Wege der Berichtigung angepasst.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss des Stadtrates macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 03.04.2020 zu eigen.

2.
Für die beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss billigt diese Entwurfsfassung vom 29.06.2020. Die Änderungen beschränken sich auf Ergänzungen der Hinweise und redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und des Textes. Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt.

3.
Die vorhabenbezogene erste Änderung des Bebauungsplanes N 5 – Südlich des Waldfriedhofes (Erweiterung Hotel) in der Fassung vom 29.06.2020 wird gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) als Satzung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss nach Vorlage des städtebaulichen Vertrages bekannt zu machen.

4. Hinweis:
Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich der vorhabenbezogenen ersten Änderung des Bebauungsplanes N 5 – Südlich des Waldfriedhofes (Erweiterung Hotel) im Wege der Berichtigung angepasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.08.2020 07:29 Uhr