Neuerlass der Erschließungsbeitragssatzung (EBS); Vorberatung und Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses, 21.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 21.07.2020 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Die städtische Erschließungsbeitragssatzung vom 19.05.2011 stützt sich auf § 132 BauGB i. V. m. Art. 23 GO sowie die erste Änderung zur Erschließungsbeitragssatzung vom 25.02.2014 und zweite Änderungssatzung vom 25.09.2019. Der erforderliche Mindestinhalt nach § 132 BauGB enthält die städtische Satzung.

Seit der Gesetzesänderung des Art. 5a Bayerischen Kommunalabgabengesetzes (BayKAG) ist seit dem 01.04.2016 als maßgebliche Rechtsgrundlage zum Erlass einer Erschließungsbeitragssatzung auf die Landesgesetzgebung zurückzugreifen. Somit bedarf es neben den bundesrechtlichen Mindestanforderungen des Baugesetzbuchs weiterer Mindestanforderungen einer Abgabensatzung des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes nach Art. 2 Abs. 1 Satz 2 KAG.

Um dem aktuellen Stand von Gesetz und Rechtsprechung zu berücksichtigen bedarf es des Neuerlasses der Erschließungsbeitragssatzung. Der Satzungsentwurf wurde auf Grundlage des Satzungsmusters des Bayerischen Gemeindetages erarbeitet und berücksichtigt die erforderlichen Mindestinhalte nach landesrechtlicher Grundlage (Art. 2 Abs. 1 Satz 2 KAG).

Hinsichtlich der Billigkeitsmaßnahmen wird den Gemeinden nach Art. 13 Abs. 5 und 6 KAG die Möglichkeit eingeräumt durch Satzung Erschließungsbeiträge  teilweise zu erlassen. Der Satzungsentwurf enthält eine solche Satzungsregelung. Durch diese Bestimmung, ermöglicht die Stadt Füssen einen abgemilderten Übergang zur 25-jährigen Ausschlussfrist der Beitragserhebung.

Beschlussvorschlag

Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss empfiehlt dem Stadtrat die beiliegende Erschließungsbeitragssatzung zu erlassen. Der Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Diskussionsverlauf

Christine Fröhlich bittet künftig alle Neuerungen oder Änderungen in der Satzung rot zu drucken.

Beschluss

Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss empfiehlt dem Stadtrat die beiliegende Erschließungsbeitragssatzung zu erlassen. Der Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.08.2020 10:08 Uhr