Mit der ersten Änderung der Außenbereichssatzung Pilgerschrofenweg Ost wird für die beiden Grundstücke Flur Nrn. 1648 und 1651/1 Gmkg. Füssen zusätzliches Baurecht geschaffen. Die nachstehende Fassung wurde als Satzung beschlossen und der Beschluss am 27.08.2020 bekannt gemacht. Die Änderung ist damit in Kraft getreten (siehe https://www.stadt-fuessen.de/3853.html).
Im Rahmen des Vollzuges, insbesondere zu rechtlichen Gewährleistung der Bebaubarkeit sind noch Widmungen erforderlich:
- Pilgerschrofenweg
Der Pilgerschrofenweg ist gemäß Eintragungsverfügung vom 16.09.1964 bis zum Lechuferweg gewidmet. Westlich des Lechuferweges befinden sich auf Füssener Gemarkung jedoch noch die Häuser mit den Hausnummern 11, 14 und 16, die ebenfalls dem Pilgerschrofenweg zugeordnet wurden, ohne dass bisher die dortigen Straßenstücke FlNrn. 1654 und 1650/4 gewidmet worden wären.
- Untere Weidach
Die Flur Nr. 1982/10 Gmkg. Schwangau steht im Eigentum der Stadt Füssen, liegt aber auf dem Gebiet der Gemeinde Schwangau und ist dort als Ortsstraße Untere Weidach gewidmet.
Die beiden Gebäude mit den Hausnummern 1 und 2 sind dieser Straße zugeordnet.
Lageplan (städtische Grundstücke gelb markiert)
Die Widmung der FlNr. 1650/4 Gmkg. Füssen als Bestandteil des Pilgerschrofenweges scheidet mangels ausreichendem räumlichem Zusammenhang mit dem Pilgerschrofenweg und dem baulichen Zusammenhang mit der Straße Untere Weidach aus.
Aus Sicht der Gemeinde Schwangau ist eine Umbenennung des Straßenstückes „Untere Weidach“ in „Pilgerschrofenweg“ nicht möglich, weil ein Pilgerschrofenweg in Schwangau bereits an anderer Stelle besteht.
Mit Vertretern der Gemeinde Schwangau, dem Kreisbrandrat und dem städtischen Feuerwehrkommandanten wurde daher folgende Lösung besprochen:
- Widmung der Flur Nr. 1654 Gmkg. Füssen zum Bestandteil des Pilgerschrofenweges
- Widmung der Flur Nr. 1650/4 Gmkg. Füssen als „Untere Weidach“ in Füssen
Vorteil: Dies stellt eine Lösung dar, die für die wenigsten Häuser eine Änderung des Straßennamens und der Nummerierung beinhaltet. Eine Änderung ist nur für das Haus Pilgerschrofenweg 11 in Untere Weidach 5 erforderlich. Die Zustimmung des Eigentümers wurde erteilt. Das aktuell beantragte Gebäude erhält die Hausnummer "Untere Weidach 3".
Seitens der Feuerwehr und der Gemeinde Schwangau wurde diese Lösung als im Rettungsfall sicher eingestuft.