Auslobung eines Realisierungswettbewerbs für den Neubau einer Wohnanlage auf dem Grundstück Floßergasse 22 in Füssen Vorstellung und Billigung der Auslobung eines nichtoffenen Planungswettbewerbes mit direkt bestimmten Teilnehmern (Einladungswettbewerb)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 29.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.09.2020 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Angesichts des angespannten Wohnungsmarkts wird es immer schwerer, entsprechenden Wohnraum zu finden. Die Sicherstellung der Wohnraumversorgung ist deshalb eine der wichtigsten Aufgaben für die nächsten Jahre. Diesbezüglich möchte die Stadt Füssen in Verbindung mit staatlicher Förderung neuen bezahlbaren Wohnraum auf dem Grundstück Floßergasse 22 schaffen.

Die Umsetzung für bezahlbaren Wohnraum soll durch einen Neubau einer Wohnanlage auf dem Grundstück Floßergasse 22 nun realisiert werden. Um für dieses topografisch nicht einfache Gelände verschiedene Planungsvorschläge zu erhalten, ist nach dem Grunderwerb der Liegenschaft Floßergasse 22 (Flur Nr. 287/1), als nächster wichtiger Schritt die Durchführung eines hochbaulichen Realisierungswettbewerbs geplant.

Dieses dient der Findung geeigneter Planer sowie einer gestalterischen und wirtschaftlichen Lösung der Bauaufgabe. Mit dem Realisierungswettbewerb nach RPW 2013, möchte die Stadt Füssen herausragende aufwertende Lösungen finden. Im Fokus steht dabei die Schaffung von gutem und bezahlbarem Wohnraum für unterschiedliche Lebensmodelle und Lebensphasen. 

Kurz zur bisherigen Beschlusslage:

  • Erwerb des Grundstücks Fl.Nr. 287/1 durch Beschluss vom 8. Oktober 2019
  • Genehmigung des notariellen Kaufvertrages durch Beschluss vom 26. November 2019
  • Beschluss vom 26. November 2019 zur Überplanung des erworbenen Grundstücks zum Zwecke der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum einerseits und der Freiflächen-/Grünanlagengestaltung im Hangbereich andererseits zu, sofern zu letzterem auch eine Bezuschussung aus Städtebaufördermitteln oder ähnlichem in Aussicht gestellt wird. Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, in Abstimmung mit der Regierung von Schwaben entsprechende Planungs- bzw. Betreuungsangebote einzuholen und dem Stadtrat zur endgültigen Entscheidung vorzulegen.
  • Beauftragung der Landherr und Wehrhahn Architektenpartnerschaft mbB mit der Wettbewerbsbegleitung zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in der Flossergasse 22

Berücksichtigung Denkmalschutz:

Wegen der unmittelbaren Nähe zum Franziskanerkloster hat das Bauprojekt auch unter städtebaulichen Aspekten eine hohe Bedeutung. Bisher haben verschiedene Abstimmungsgespräche zum Vorgehen zwischen dem Bayer. Landesamt für Denkmalpflege und dem Landratsamt Ostallgäu, Kreisbaumeister und Unteren Denkmalschutzbehörde sowie der Stadtverwaltung stattgefunden. Die genaue Aufgabenstellung ist dem Auslobungstext zu entnehmen, der als Anlage beiliegt und auf dem verwiesen wird.

Einladungswettbewerb

Die darin zur Beteiligung vorgesehenen Architektur- bzw. Planungsbüros wurden in Abstimmung mit der Förderstelle, der Regierung von Schwaben, ausgewählt. Angesichts der Anzahl der Wohnungen und der Dimension des Wettbewerbes ist nur mehr ein Einladungswettbewerb mit definierten Teilnehmern (10 – 12) geplant.

Fach- und Sachpreisrichter
Im Auslobungstext ist auch die Besetzung der Sach- und Fachpreisrichter enthalten. Aufgrund des nunmehr vorgesehenen Einladungswettbewerbes wären nun nur mehr drei Sachpreisrichter ausreichend, die aus dem Stadtrat zu besetzen wären. Neben dem Ersten Bürgermeister könnten noch zwei weitere Vertreter sowie insgesamt weitere drei, ständig anwesende Stellvertreter bestellt werden.

Aufgrund des Beschluss des Stadtrats vom 11.2.2020 wurde die Architektenpartnerschaft Landherr und Wehrhahn, Karlstraße 55 aus 80333 München mit der Vorbereitung und fachlichen Betreuung des Wettbewerbsverfahrens beauftragte. Für die Bearbeitung der Aufgabenstellung sollen interdisziplinäre Arbeitsgemeinschaften aus Architekten und Landschaftsarchitekten gebildet werden.

Bestimmungen zur Durchführung des Wettbewerbs:

Als öffentlicher Auftraggeber unterliegt die Stadt Füssen bei der Durchführung eines Planungswettbewerbs den europa- und bundesweit geltenden rechtlichen Standards bei ihrer Aufgabe, einen fairen Leistungswettbewerb für Planungsdienstleistungen sicherzustellen. Die Stadtverwaltung handelt grundsätzlich nach den einschlägigen Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) und der einschlägigen Vergabeverordnungen (u. a. Vergabeverordnung - VgV und Unterschwellenvergabeordnung - UVgO). 

Es ist geplant, den Planungswettbewerb als nicht offener Wettbewerb mit direkt bestimmten Teilnehmern (Einladungswettbewerb) gemäß der Richtlinie für Planungswettbewerbe 2013 auszuloben, da der geschätzte Auftragswert für die Planungsleistung unterhalb des Schwellenwert von derzeit 214.000 Euro liegt.

Wird der o. g. Schwellenwert nicht erreicht, entfällt die Bekanntmachungspflicht im EU- Amtsblatt, es gelten jedoch dennoch die Grundprinzipien des Vergaberechts wie insbesondere Transparenz und Gleichbehandlung. Das Verfahren kann daher nach §§50 u.52 der UVgO angelegt werden.

Die UVgO ähnelt in ihrer Struktur der Vergabeverordnung (VgV), nach § 50 UVgO sind öffentliche Aufträge über freiberufliche Leistungen grundsätzlich im Wettbewerb zu vergeben daneben regelt § 52, dass Planungswettbewerbe, insbesondere auf dem Gebiet des Bauwesens, durchgeführt werden können.

Wettbewerbsablauf:

Der beabsichtigte Architektenwettbewerb durchläuft grob folgende 3 Stufen/Phasen:

  • Erste Stufe: Auswahlverfahren

Bei dem vorgeschalteten Auswahlverfahren werden die Teilnehmer für den nachfolgenden nicht offenen Planungswettbewerb ermittelt. Die zu bestimmende Teilnehmerzahl sollte sich an der Aufgabe, der Vielfalt von Lösungsmöglichkeiten und der Leistungsfähigkeit orientieren.
Aufgrund der vorliegenden Aufgabenstellung wurden im Vorfeld des Wettbewerbes 10 Architektur-/Stadtplanungsbüros durch die Ausloberin in Abstimmung mit dem begleitenden Architektenpartnerschaft Landherr und Wehrhahn und der Regierung von Schwaben als Fördergeber direkt ausgewählt.

  • Zweite Stufe: Planungswettbewerb / Bewertung

In diesem zweiten Teil des Verfahrens sollen von den zehn ausgewählten Bewerbern die Wettbewerbsbearbeitung durchgeführt werden. Für die Bewertung der Wettbewerbsarbeiten ist entsprechend den Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2013 ein Preisgericht aus sogenannten Sach- und Fachpreisrichtern zu benennen. Sachpreisrichter sollen mit der Wettbewerbsaufgabe und den örtlichen Verhältnissen besonders vertraut sein, Fachpreisrichter besitzen die Qualifikation der Teilnehmer. Nach den Wettbewerbsregeln muss die Anzahl der Fachpreisrichter immer höher sein, d.h. mindestens ein Preisrichter mehr, als die Anzahl der Sachpreisrichter. Damit das Preisgericht nicht unnötig vergrößert wird, soll die Anzahl der Sachpreisrichter, -innen auf 3 Preisrichter, -innen begrenzt werden. Aus diesem Grund sollen neben dem ersten Bürgermeister 2 Stadträte, -rätinnen (je Fraktion) als Sachpreisrichter, -innen und drei Stadträte, -rätinnen als Vertreter an den Terminen Preisrichtervorbesprechung, Kolloquium und Preisgerichtssitzung teilnehmen. Das Preisgericht ist unabhängiger Berater der Ausloberin. Die Beurteilung der eingereichten Entwürfe, sowie die Auswahl der Preisträger erfolgt durch das Preisgericht.

Die Benennungen der Sachpreisrichter,-innen haben die Fraktionen vorberaten. Auf Grundlage der Rückmeldung der Fraktionen sind von der Verwaltung folgende Personen vorgesehen:


Sachpreisrichter (innen)
(3 Teilnehmer, mit Stimmrecht)

1.        Herr Eichstetter, Erster Bürgermeister 
2.        Wolfgang Bader, Dritter Bürgermeister 
3.        Thomas Scheibel

Ständig anwesende (r) Sachpreisrichter (in)
(1-2 Teilnehmer)

1.        Christian Schneider, Zweiter Bürgermeister 
2.        Christine Fröhlich
3.         Christoph Weisenbach

In der Preisrichtervorbesprechung wird die Auslobung vollumfänglich diskutiert und beschlossen. Ein Entwurf der Auslobung des Wettbewerbs ist beigefügt (Stand 14.9.2020). Danach erfolgt der Versand der Wettbewerbsunterlagen an die ausgewählten Teilnehmer. Nach dem Kolloquium (voraussichtlich am 20.11.2020), das dem Dialog zwischen Ausloberin und Teilnehmern, zur Klärung von Rückfragen sowie der Präzisierung der Aufgabe dient, erfolgt die Preisgerichtssitzung.
Das Preisgericht bewertet die Wettbewerbsarbeiten nach den in der Auslobung bezeichneten Vorgaben der Ausloberin und den dort genannten Beurteilungskriterien. Es wählt die Arbeiten aus, die den Anforderungen der Auslobung am besten gerecht werden. Es soll eine Empfehlung für die zweckmäßige weitere Entwicklung und Bearbeitung der Aufgabe aussprechen. Das Preisgericht erteilt Preise auf der Grundlage der Rangfolge der Arbeiten der engeren Wahl. Der Entscheidungsprozess wird nachvollziehbar dokumentiert (Protokoll).

Als Durchführungszeitraum ist für diesen Teil der 10.2.2021 vorgesehen.

Dritte Stufe: Vergabeverfahren

Im Verhandlungsverfahren nach einem Planungswettbewerb führt der Auftraggeber die Auftragsgespräche in der Regel mit allen Preisträgern (voraussichtlich 3) des Wettbewerbs. Die Auftragskriterien und ihre Gewichtung gibt er in der Aufforderung zur Teilnahme an den Auftragsverhandlungen an. 

In den Auftragsgesprächen mit den Preisträgern des Planungswettbewerbs kann sich der Auftraggeber schwerpunktmäßig auf die Bewertung des Wettbewerbsergebnisses der preisgekrönten Wettbewerbsarbeiten beschränken. Ansonsten kann er Auftragskriterien einsetzen, die er bisher weder im Teilnahmewettbewerb noch im Planungswettbewerb abgefragt hat, wie zum Beispiel: Nachhaltigkeit, Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung des Projektteams und das Honorar.
  
Nach Abschluss der Auftragsgespräche legt die Bewertungskommission dem Stadtrat einen Vergabevorschlag mit dem Gewinner vor. Als Durchführungszeitraum ist für diesen letzten Teil Mitte April vorgesehen.

In Anlehnung an die bisher durchgeführten Wettbewerbs- und VgV-Verfahren wird die Bildung einer Bewertungskommission vorgeschlagen, die sich aus Vertretern der Verwaltung zusammensetzt. Die vorgeschlagene Kommission ist angehalten, den Architekten auszuwählen, der die bestmögliche Leistung erwarten lässt. 

Die Verwaltung schlägt vor, die Bewertungskommission wie folgt zusammenzusetzen:

1. Armin Angeringer (Verwaltungsrat / Bauamtsleiter)

2. Göster Reinhold (Technischer Angestellter / Bauamt-Hochbau)

Bei der Durchführung des Vergabeverfahrens als Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 12 UVgO wird die den Wettbewerb begleitende Architektenpartnerschaft Landherr & Wehrhahn ebenfalls beratend tätig sein.

Fazit:

Als Ergebnis des Wettbewerbs wird eine ausgereifte Gebäudeplanung erwartet, die nach der Auslobung zügig beauftragt werden kann. Im Bereich von Fachplanungen, z.B. bei Statik oder der Technischen Ausrüstung sind im Anschluss an den Wettbewerb gesonderte Ingenieurbüros mit der Detailplanung zu beauftragen (voraussichtlich nach Maßgabe § 50 UVgO / nationale Vergabe)
Mit den notwendigen Fachplanungen ergänzt, soll zur Vorbereitung eines Baubeschlusses eine Übertragung des Wettbewerbsergebnisses in eine Entwurfsplanung i.V.m. der Erarbeitung einer Kostenberechnung nach DIN 276 beauftragt werden (Leistungsphase 2- 3). Die Weiterbeauftragung der Leistungsphasen 4 - 9, nach § 34 HOAI, soll zum Zeitpunkt der Baubeschlussfassung durch das jeweilig zuständige Gremium beschlossen werden.

Zeitplanung:

Eine konkrete Zeit- /Maßnahmenplanung für den Wettbewerb kann erst mit der Bekanntmachung und nach Abstimmung mit dem Preisrichter, -innen erfolgen. Hierfür ist die vorliegende Beschlussfassung erforderlich. Eine Auslobung des Wettbewerbs wird zeitnah nach Beschlussfassung über diese Vorlage erfolgen.

Unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen bei der Durchführung von Planungswettbewerben ist ab dem Zeitpunkt der Ausgaben der Wettbewerbsunterlagen am 16.10.2020 bis zur Entscheidung des Preisgerichts über den Wettbewerbssieger ein Zeitraum von ca. 5 bis 6 Monaten zu kalkulieren.

Nach heutigem Stand ist von folgender Zeitschiene für das Gesamtprojekt auszugehen:

  • Beschluss Auslobung im Stadtrat
28.9.2020
  • Preisrichtervorbesprechung
7.10.2020
  • Rückfragekolloquium 
20.11.2020
  • Sitzung des Preisgericht
10.2.2021
  • Verhandlungsverfahren mit den Preisträgern
  Ende März 2021
  • Vertragsabschluss, Umsetzung Entwurfsplanung
Mitte April 2021
  • Genehmigungs- und Ausführungsplanung
Ende 2021
  • Bauzeit einschl. Abbruchplanung und -arbeiten
ca. 2 Jahre

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt die Durchführung eines nichtoffenen, einphasigen und anonymen Einladungswettbewerbs nach RPW 2013 auf der Grundlage der in der Anlage beigefügten Auslobung.
  
Der Stadtrat stimmt dem Entwurf zum Auslobungstext, gemäß Anlage, Stand 14.9.2020, für den Realisierungswettbewerb „Neubau einer Wohnanlage, Floßergasse 22 in Füssen“, erstellt durch die Architektenpartnerschaft Landherr und Wehrhahn, Karlstraße 55 aus 80333 München zu.

Das Preisgericht legt gemäß der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) den endgültigen Auslobungstext fest.

Dem Vorschlag der Verwaltung über die Zusammensetzung der Bewertungskommission zur Bewertung der Planungsteams im Verhandlungsverfahren wird zugestimmt.

Der Besetzung des Preisgerichts mit dem ersten Bürgermeister der Stadt Füssen und den o. g. Stadträten, -rätinnen als Sachpreisrichter, sowie jeweils entsprechenden Stellvertretern, -rinnen wird zugestimmt.

Entsprechend der Empfehlung des Preisgerichts und auf der Grundlage eines Verhandlungsverfahren wird die Verwaltung beauftragt, einen der Preisträger mit der Planung bis Leistungsphase 3 zu benennen und den Vergabevorschlag dem jeweiligen zuständigen Gremium vorzulegen.

Diskussionsverlauf

Für die Freien Wähler wies Christine Fröhlich darauf hin, dass nicht sie als Sachpreisrichterin teilnehmen werde, sondern Herr Jürgen Doser. 

Dr. Christoph Böhm und Magnus Peresson haben einige Anregungen:

Magnus Peresson  führt aus, dass er und Dr. Böhm dagegen stimmen werden. Dies liege an der Entwicklung. Vor 500 Jahren sei der Lech so hoch gewesen, dass er hier reingeflossen ist. Es handelte sich um eine sog. Kehrwasser-Situation. Hier habe sich Lehm abgelagert. Das sei nicht der Baugrund, den man sich wünsche. Ein Kehrwasser sei eine einmalige Gelegenheit. Sollte hier gebaut werden, verschwinde ein Stück Stadtgeschichte. 

Dr. Christoph Böhm trägt vor, dass es keine Tiefgarage gebe, weil der Hang nicht angetastet werden kann.  Außerdem sei ein 30° Winkel bei der Fundamentierung einzuhalten. Um ein Haus zu errichten brauche man ein Fundament (auf einen Keller werde verzichtet). Hierzu müsse eine Sondierung gemacht werden um festzustellen, welcher Untergrund vorhanden ist. Diese müsse auf 1.30 m hinunter, und somit 2,41 m vom Hang weg gehen. Das Baufenster ist kleiner. Außerdem bittet er zu berücksichtigen, dass in dem vorderen Haus die Fenster zugebaut werden. Es gebe zwei Möglichkeiten, entweder das Haus bleibe stehen, dann habe es Bestandsschutz oder es werde.

Magnus Peresson bemängelt, dass bei den angeschriebenen Architekten ein Name stehe, mit dem es schon Probleme in der Altstadt gegeben habe. 

Christoph Böhm  möchte, dass im Ausschreibungstext auf Seite 34 und 30  „sprossenlose Fenster“ gestrichen wird.

Außerdem ist er der Ansicht, dass es problematisch sei, Stellplätze bereits in der Ausschreibung abzulösen. Ein Realisierungswettbewerb soll zeigen, ob dieses Grundstück bebaut werden kann oder nicht. Wenn hier Stellplätze angeordnet werden müssen, ist das Projekt nicht realisierbar. Wenn dieses Gebiet nur im Rahmen der jetzigen Bebauung bebaut wird, könne auch er mitgehen.

Frau Semmlin vom Architekturbüro Landherr & Wehrhahn erklärt, dass der Quaglioblick noch genauer definiert werden soll. Das Baufeld beziehe sich auf die oberirdischen Anlagen. Der 30° Winkel  könne berücksichtigt werden. Die Abstandsflächen und auch die Auslobung seien gemäß der Bayer. Bauordnung bzw. den Wettbewerbsrichtlinien erstellt. Die Altstadtsatzung sei in Bezug auf die Fenster zitiert worden, die Stellplätze sind Abwägungssache. 

Nikolaus Schulte führt aus, wenn das Gebäude ein Wirtschaftsgebäude ist, dann habe es  keine Sprossenfenster und für Stellplätze gebe es eine Tiefgarage bei der Sparkasse, die nicht weit entfernt ist. 

Dr. Metzger fand den Beitrag von Magnus Peresson sehr interessant und möchte  das  Kehrwasser in irgendeiner Weise hier einbauen. 

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Durchführung eines nichtoffenen, einphasigen und anonymen Einladungswettbewerbs nach RPW 2013 auf der Grundlage der in der Anlage beigefügten Auslobung.
  
Der Stadtrat stimmt dem Entwurf zum Auslobungstext, gemäß Anlage, Stand 14.9.2020, für den Realisierungswettbewerb „Neubau einer Wohnanlage, Floßergasse 22 in Füssen“, erstellt durch die Architektenpartnerschaft Landherr und Wehrhahn, Karlstraße 55 aus 80333 München zu.

Das Preisgericht legt gemäß der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) den endgültigen Auslobungstext fest.

Dem Vorschlag der Verwaltung über die Zusammensetzung der Bewertungskommission zur Bewertung der Planungsteams im Verhandlungsverfahren wird zugestimmt.

Der Besetzung des Preisgerichts mit dem ersten Bürgermeister der Stadt Füssen und den o. g. Stadträten, -rätinnen als Sachpreisrichter, sowie jeweils entsprechenden Stellvertretern, -rinnen wird zugestimmt.

Entsprechend der Empfehlung des Preisgerichts und auf der Grundlage eines Verhandlungsverfahren wird die Verwaltung beauftragt, einen der Preisträger mit der Planung bis Leistungsphase 3 zu benennen und den Vergabevorschlag dem jeweiligen zuständigen Gremium vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 2

Datenstand vom 02.10.2024 10:41 Uhr