Angesichts des angespannten Wohnungsmarkts wird es immer schwerer, entsprechenden Wohnraum zu finden. Die Sicherstellung der Wohnraumversorgung ist deshalb eine der wichtigsten Aufgaben für die nächsten Jahre. Diesbezüglich möchte die Stadt Füssen in Verbindung mit staatlicher Förderung neuen bezahlbaren Wohnraum auf dem Grundstück Floßergasse 22 schaffen.
Die Umsetzung für bezahlbaren Wohnraum soll durch einen Neubau einer Wohnanlage auf dem Grundstück Floßergasse 22 nun realisiert werden. Um für dieses topografisch nicht einfache Gelände verschiedene Planungsvorschläge zu erhalten, ist nach dem Grunderwerb der Liegenschaft Floßergasse 22 (Flur Nr. 287/1), als nächster wichtiger Schritt die Durchführung eines hochbaulichen Realisierungswettbewerbs geplant.
Dieses dient der Findung geeigneter Planer sowie einer gestalterischen und wirtschaftlichen Lösung der Bauaufgabe. Mit dem Realisierungswettbewerb nach RPW 2013, möchte die Stadt Füssen herausragende aufwertende Lösungen finden. Im Fokus steht dabei die Schaffung von gutem und bezahlbarem Wohnraum für unterschiedliche Lebensmodelle und Lebensphasen.
Kurz zur bisherigen Beschlusslage:
- Erwerb des Grundstücks Fl.Nr. 287/1 durch Beschluss vom 8. Oktober 2019
- Genehmigung des notariellen Kaufvertrages durch Beschluss vom 26. November 2019
- Beschluss vom 26. November 2019 zur Überplanung des erworbenen Grundstücks zum Zwecke der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum einerseits und der Freiflächen-/Grünanlagengestaltung im Hangbereich andererseits zu, sofern zu letzterem auch eine Bezuschussung aus Städtebaufördermitteln oder ähnlichem in Aussicht gestellt wird. Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, in Abstimmung mit der Regierung von Schwaben entsprechende Planungs- bzw. Betreuungsangebote einzuholen und dem Stadtrat zur endgültigen Entscheidung vorzulegen.
- Beauftragung der Landherr und Wehrhahn Architektenpartnerschaft mbB mit der Wettbewerbsbegleitung zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in der Flossergasse 22
Berücksichtigung Denkmalschutz:
Wegen der unmittelbaren Nähe zum Franziskanerkloster hat das Bauprojekt auch unter städtebaulichen Aspekten eine hohe Bedeutung. Bisher haben verschiedene Abstimmungsgespräche zum Vorgehen zwischen dem Bayer. Landesamt für Denkmalpflege und dem Landratsamt Ostallgäu, Kreisbaumeister und Unteren Denkmalschutzbehörde sowie der Stadtverwaltung stattgefunden. Die genaue Aufgabenstellung ist dem Auslobungstext zu entnehmen, der als Anlage beiliegt und auf dem verwiesen wird.
Einladungswettbewerb
Die darin zur Beteiligung vorgesehenen Architektur- bzw. Planungsbüros wurden in Abstimmung mit der Förderstelle, der Regierung von Schwaben, ausgewählt. Angesichts der Anzahl der Wohnungen und der Dimension des Wettbewerbes ist nur mehr ein Einladungswettbewerb mit definierten Teilnehmern (10 – 12) geplant.
Fach- und Sachpreisrichter
Im Auslobungstext ist auch die Besetzung der Sach- und Fachpreisrichter enthalten. Aufgrund des nunmehr vorgesehenen Einladungswettbewerbes wären nun nur mehr drei Sachpreisrichter ausreichend, die aus dem Stadtrat zu besetzen wären. Neben dem Ersten Bürgermeister könnten noch zwei weitere Vertreter sowie insgesamt weitere drei, ständig anwesende Stellvertreter bestellt werden.
Aufgrund des Beschluss des Stadtrats vom 11.2.2020 wurde die Architektenpartnerschaft Landherr und Wehrhahn, Karlstraße 55 aus 80333 München mit der Vorbereitung und fachlichen Betreuung des Wettbewerbsverfahrens beauftragte. Für die Bearbeitung der Aufgabenstellung sollen interdisziplinäre Arbeitsgemeinschaften aus Architekten und Landschaftsarchitekten gebildet werden.
Bestimmungen zur Durchführung des Wettbewerbs:
Als öffentlicher Auftraggeber unterliegt die Stadt Füssen bei der Durchführung eines Planungswettbewerbs den europa- und bundesweit geltenden rechtlichen Standards bei ihrer Aufgabe, einen fairen Leistungswettbewerb für Planungsdienstleistungen sicherzustellen. Die Stadtverwaltung handelt grundsätzlich nach den einschlägigen Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) und der einschlägigen Vergabeverordnungen (u. a. Vergabeverordnung - VgV und Unterschwellenvergabeordnung - UVgO).
Es ist geplant, den Planungswettbewerb als nicht offener Wettbewerb mit direkt bestimmten Teilnehmern (Einladungswettbewerb) gemäß der Richtlinie für Planungswettbewerbe 2013 auszuloben, da der geschätzte Auftragswert für die Planungsleistung unterhalb des Schwellenwert von derzeit 214.000 Euro liegt.
Wird der o. g. Schwellenwert nicht erreicht, entfällt die Bekanntmachungspflicht im EU- Amtsblatt, es gelten jedoch dennoch die Grundprinzipien des Vergaberechts wie insbesondere Transparenz und Gleichbehandlung. Das Verfahren kann daher nach §§50 u.52 der UVgO angelegt werden.
Die UVgO ähnelt in ihrer Struktur der Vergabeverordnung (VgV), nach § 50 UVgO sind öffentliche Aufträge über freiberufliche Leistungen grundsätzlich im Wettbewerb zu vergeben daneben regelt § 52, dass Planungswettbewerbe, insbesondere auf dem Gebiet des Bauwesens, durchgeführt werden können.
Wettbewerbsablauf:
Der beabsichtigte Architektenwettbewerb durchläuft grob folgende 3 Stufen/Phasen:
Bei dem vorgeschalteten Auswahlverfahren werden die Teilnehmer für den nachfolgenden nicht offenen Planungswettbewerb ermittelt. Die zu bestimmende Teilnehmerzahl sollte sich an der Aufgabe, der Vielfalt von Lösungsmöglichkeiten und der Leistungsfähigkeit orientieren.
Aufgrund der vorliegenden Aufgabenstellung wurden im Vorfeld des Wettbewerbes 10 Architektur-/Stadtplanungsbüros durch die Ausloberin in Abstimmung mit dem begleitenden Architektenpartnerschaft Landherr und Wehrhahn und der Regierung von Schwaben als Fördergeber direkt ausgewählt.
In diesem zweiten Teil des Verfahrens sollen von den zehn ausgewählten Bewerbern die Wettbewerbsbearbeitung durchgeführt werden. Für die Bewertung der Wettbewerbsarbeiten ist entsprechend den Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2013 ein Preisgericht aus sogenannten Sach- und Fachpreisrichtern zu benennen. Sachpreisrichter sollen mit der Wettbewerbsaufgabe und den örtlichen Verhältnissen besonders vertraut sein, Fachpreisrichter besitzen die Qualifikation der Teilnehmer. Nach den Wettbewerbsregeln muss die Anzahl der Fachpreisrichter immer höher sein, d.h. mindestens ein Preisrichter mehr, als die Anzahl der Sachpreisrichter. Damit das Preisgericht nicht unnötig vergrößert wird, soll die Anzahl der Sachpreisrichter, -innen auf 3 Preisrichter, -innen begrenzt werden. Aus diesem Grund sollen neben dem ersten Bürgermeister 2 Stadträte, -rätinnen (je Fraktion) als Sachpreisrichter, -innen und drei Stadträte, -rätinnen als Vertreter an den Terminen Preisrichtervorbesprechung, Kolloquium und Preisgerichtssitzung teilnehmen. Das Preisgericht ist unabhängiger Berater der Ausloberin. Die Beurteilung der eingereichten Entwürfe, sowie die Auswahl der Preisträger erfolgt durch das Preisgericht.
Die Benennungen der Sachpreisrichter,-innen haben die Fraktionen vorberaten. Auf Grundlage der Rückmeldung der Fraktionen sind von der Verwaltung folgende Personen vorgesehen:
Sachpreisrichter (innen)
(3 Teilnehmer, mit Stimmrecht)
1. Herr Eichstetter, Erster Bürgermeister
2. Wolfgang Bader, Dritter Bürgermeister
3. Thomas Scheibel
Ständig anwesende (r) Sachpreisrichter (in)
(1-2 Teilnehmer)
1. Christian Schneider, Zweiter Bürgermeister
2. Christine Fröhlich
3. Christoph Weisenbach
In der Preisrichtervorbesprechung wird die Auslobung vollumfänglich diskutiert und beschlossen. Ein Entwurf der Auslobung des Wettbewerbs ist beigefügt (Stand 14.9.2020). Danach erfolgt der Versand der Wettbewerbsunterlagen an die ausgewählten Teilnehmer. Nach dem Kolloquium (voraussichtlich am 20.11.2020), das dem Dialog zwischen Ausloberin und Teilnehmern, zur Klärung von Rückfragen sowie der Präzisierung der Aufgabe dient, erfolgt die Preisgerichtssitzung.
Das Preisgericht bewertet die Wettbewerbsarbeiten nach den in der Auslobung bezeichneten Vorgaben der Ausloberin und den dort genannten Beurteilungskriterien. Es wählt die Arbeiten aus, die den Anforderungen der Auslobung am besten gerecht werden. Es soll eine Empfehlung für die zweckmäßige weitere Entwicklung und Bearbeitung der Aufgabe aussprechen. Das Preisgericht erteilt Preise auf der Grundlage der Rangfolge der Arbeiten der engeren Wahl. Der Entscheidungsprozess wird nachvollziehbar dokumentiert (Protokoll).
Als Durchführungszeitraum ist für diesen Teil der 10.2.2021 vorgesehen.
Dritte Stufe: Vergabeverfahren
Im Verhandlungsverfahren nach einem Planungswettbewerb führt der Auftraggeber die Auftragsgespräche in der Regel mit allen Preisträgern (voraussichtlich 3) des Wettbewerbs. Die Auftragskriterien und ihre Gewichtung gibt er in der Aufforderung zur Teilnahme an den Auftragsverhandlungen an.
In den Auftragsgesprächen mit den Preisträgern des Planungswettbewerbs kann sich der Auftraggeber schwerpunktmäßig auf die Bewertung des Wettbewerbsergebnisses der preisgekrönten Wettbewerbsarbeiten beschränken. Ansonsten kann er Auftragskriterien einsetzen, die er bisher weder im Teilnahmewettbewerb noch im Planungswettbewerb abgefragt hat, wie zum Beispiel: Nachhaltigkeit, Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung des Projektteams und das Honorar.
Nach Abschluss der Auftragsgespräche legt die Bewertungskommission dem Stadtrat einen Vergabevorschlag mit dem Gewinner vor. Als Durchführungszeitraum ist für diesen letzten Teil Mitte April vorgesehen.
In Anlehnung an die bisher durchgeführten Wettbewerbs- und VgV-Verfahren wird die Bildung einer Bewertungskommission vorgeschlagen, die sich aus Vertretern der Verwaltung zusammensetzt. Die vorgeschlagene Kommission ist angehalten, den Architekten auszuwählen, der die bestmögliche Leistung erwarten lässt.
Die Verwaltung schlägt vor, die Bewertungskommission wie folgt zusammenzusetzen:
1. Armin Angeringer (Verwaltungsrat / Bauamtsleiter)
2. Göster Reinhold (Technischer Angestellter / Bauamt-Hochbau)
Bei der Durchführung des Vergabeverfahrens als Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 12 UVgO wird die den Wettbewerb begleitende Architektenpartnerschaft Landherr & Wehrhahn ebenfalls beratend tätig sein.
Fazit:
Als Ergebnis des Wettbewerbs wird eine ausgereifte Gebäudeplanung erwartet, die nach der Auslobung zügig beauftragt werden kann. Im Bereich von Fachplanungen, z.B. bei Statik oder der Technischen Ausrüstung sind im Anschluss an den Wettbewerb gesonderte Ingenieurbüros mit der Detailplanung zu beauftragen (voraussichtlich nach Maßgabe § 50 UVgO / nationale Vergabe)
Mit den notwendigen Fachplanungen ergänzt, soll zur Vorbereitung eines Baubeschlusses eine Übertragung des Wettbewerbsergebnisses in eine Entwurfsplanung i.V.m. der Erarbeitung einer Kostenberechnung nach DIN 276 beauftragt werden (Leistungsphase 2- 3). Die Weiterbeauftragung der Leistungsphasen 4 - 9, nach § 34 HOAI, soll zum Zeitpunkt der Baubeschlussfassung durch das jeweilig zuständige Gremium beschlossen werden.
Zeitplanung:
Eine konkrete Zeit- /Maßnahmenplanung für den Wettbewerb kann erst mit der Bekanntmachung und nach Abstimmung mit dem Preisrichter, -innen erfolgen. Hierfür ist die vorliegende Beschlussfassung erforderlich. Eine Auslobung des Wettbewerbs wird zeitnah nach Beschlussfassung über diese Vorlage erfolgen.
Unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen bei der Durchführung von Planungswettbewerben ist ab dem Zeitpunkt der Ausgaben der Wettbewerbsunterlagen am 16.10.2020 bis zur Entscheidung des Preisgerichts über den Wettbewerbssieger ein Zeitraum von ca. 5 bis 6 Monaten zu kalkulieren.
Nach heutigem Stand ist von folgender Zeitschiene für das Gesamtprojekt auszugehen:
- Beschluss Auslobung im Stadtrat
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28.9.2020
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- Preisrichtervorbesprechung
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7.10.2020
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20.11.2020
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10.2.2021
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- Verhandlungsverfahren mit den Preisträgern
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Ende März 2021
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- Vertragsabschluss, Umsetzung Entwurfsplanung
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Mitte April 2021
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- Genehmigungs- und Ausführungsplanung
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Ende 2021
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- Bauzeit einschl. Abbruchplanung und -arbeiten
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ca. 2 Jahre
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