Änderung und Ergänzung der Parkraumbewirtschaftung; Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Parkgebühren (Parkgebührenverordnung) der Stadt Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 24.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 24.11.2020 ö beschliessend 11

Sachverhalt

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 13.10.2020 die Einführung der Gebührenpflicht für den städtischen Parkplatz am Schwedenweg im Weidach beschlossen. Zugestimmt wurde auch der Anschaffung eines hierfür erforderlichen Parkscheinautomaten.

Die Verwaltung wurde beauftragt, die entsprechende Änderung  der städtischen Parkgebührenverordnung vom 30.10.2019 dem Stadtrat zur endgültigen Beschlussfassung vorzulegen.

Die Parkgebührenverordnung wird um den „§ 3 a Parkplatz am Schwedenweg (Weidach)“ ergänzt.
Weitere Einzelheiten sind dem beiliegenden Verordnungsentwurf zu entnehmen. Den Sitzungsunterlagen liegt auch der eingegangene Antrag von Thomas Scheibel zu dieser Parkgebührenregelung bei. Auf diesen wird verwiesen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt die beiliegende Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Parkgebühren der Stadt Füssen.

Nach § 3 a Abs. 1 sind ab der 3. Stunde 4,00 € zu entrichten (= Tagespauschale)

Alternativ:

Nach § 3 a Abs. 1 ist ab der 3. Stunde 1,00 € für jede weitere Stunde zu entrichten, max. 9,00 €.

Beschluss 1

Der Stadtrat beschließt auf Antrag von Thomas Scheibel eine Freiparkdauer von 2 Stunden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 13

Abstimmungsbemerkung
Der Antrag von Thomas Scheibel ist somit abgelehnt.

Beschluss 2

Der Stadtrat beschließt die beiliegende Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Parkgebühren der Stadt Füssen.

Nach § 3 a Abs. 1 sind ab der 3. Stunde 4,00 € zu entrichten (= Tagespauschale)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 10

Datenstand vom 11.12.2020 09:02 Uhr