Jahresabschluss 2019; Feststellung und Erteilung der Entlastung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 15.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 15.12.2020 ö beschliessend 9.1

Sachverhalt

Die Städtische Forggensee-Schifffahrt Füssen konnte sich gegenüber dem schwerwiegenden und verlustreichen Jahr 2018 spürbar erholen. Zum ersten Mal in der Geschichte des Betriebs wurden 2019 über 100.000 Besucher (109.509) in nur 5 Monaten gezählt. Den nächsten Rekord gab es im Bereich der Umsatzerlöse. Mit über 1,1 Millionen Euro Umsatz verzeichnet der Eigenbetrieb einen bisher nie erreichten 7-stelligen Wert. Somit blieb es nicht aus, dass es auch den zweitgrößten Erfolg beim Geschäftsergebnis mit über 106.000 € Gewinn in der über 60 – jährigen Geschichte des Traditionsunternehmens der Stadt Füssen zu verzeichnen gab.
       
Städtische Forggensee-Schifffahrt
Aktiva/Passiva
Jahresüberschuss



Bilanzsumme zum 31.12.2019
571.536,77 €
106.488,64 €

Das Wirtschaftsjahr 2019 schließt mit einer Bilanzsumme von 571.536,77 € 
(Vorjahr: 626.973,77 €) ab.

Den geplanten Umsätzen und sonstigen betrieblichen Erträgen von insgesamt 1.169.000 € des Wirtschaftsjahres standen 1.158.083,91 € Erlöse gegenüber. 
Die Gesamtsumme der Aufwendungen wurde mit 1.169.000 € veranschlagt. Das Rechnungsergebnis 2019 beträgt 1.051.595,27 €. Die städtische Forggensee-Schifffahrt verbucht somit einen Jahresgewinn für das Jahr 2019 in Höhe von 106.488,64 €. 

Umsatzerlöse und Erträge:
Die geplanten Ansätze konnten sowohl bei den Schifffahrtserlösen (+ 17.300 €) als auch bei dem Betrieb der Bordgastronomie (+ 26.100 €) übertroffen werden. Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen wurde der Ansatz von 80.000 € nicht erreicht und schloss mit rund 25.400 €. Eine Auflösung von Rückstellungen wurde nicht wie geplant gegen Erträge, sondern gegen Aufwand gebucht.

Aufwendungen:
Die Aufwendungen waren im Ergebnis um rund 117.400 € niedriger als geplant (Planansatz 1.169.000 €).  Die Minderausgaben sind im Wesentlichen beim Materialaufwand (bezogene Leistungen) für Schiffsreparaturen der beiden Motorboote, durch Einsparungen beim Personalaufwand auf Grund geringerer als geplanter Aufwendungen für die Altersvorsorge und Sozialabgaben sowie bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen für die Werbe- und Insertionskosten zu verzeichnen. 

Die gesetzlich vorgeschriebenen Rückstellungen nach HGB für Überstunden und Urlaub der Mitarbeiter/innen wurden mit 62.881,44 € verbucht.

Die Zinsbelastungen betrugen 13.334,12 € und entsprechen dem Planansatz i. H. v. 13.200 €.

Bestätigung des Abschlussprüfers
Bei der Regierung von Schwaben wurde am 21.07.2011 die Freistellung des Eigenbetriebs „Städtische Forggensee-Schifffahrt Füssen“ von der jährlichen Abschlussprüfungspflicht gem. § 5 Abs. 2 KommPrV beantragt. Die Genehmigung wurde bis zum Jahr 2022 mit jeweils 3-jährigen Prüfungsintervallen gewährt. Der letzte Prüfungszeitraum war 2016 – 2018. Für das Jahr 2019 liegt somit noch keine Prüfung und Bestätigung des Abschlussprüfers vor. 

Finanzielle Auswirkungen und Verwendung des Jahresergebnisses:
Der Jahresgewinn 2019 ist mit dem Verlustvortrag aus 2018 zu verrechnen und auf neue Rechnung vorzutragen. Dies führt im Jahr 2019 wieder zu einer positiven Eigenkapitalausstattung (18.182,24 €). 

Empfehlungsbeschluss Werkausschuss:
Der Empfehlungsbeschluss für die Feststellung und Behandlung des Jahresabschlusses 2019 und die Entlastung über den Jahresabschluss 2019 der Städt. Forggensee-Schifffahrt in der vorgelegten Fassung wurde in der Sitzung des Werkausschusses am 25.11.2020 gefasst.

Örtliche Rechnungsprüfung:
Die örtliche Rechnungsprüfung fand am 01.12.2020 statt und wird wie folgt vorgetragen.

Beschlussvorschlag

  1. Der Stadtrat stellt den Jahresabschluss 2019 der Städtischen Forggensee-Schifffahrt, vorbehaltlich etwaiger Feststellungen der überörtlichen Abschlussprüfung, mit dem vorgetragenen Ergebnis fest.

  1. Der vorgeschlagenen Behandlung des Jahresüberschusses wird zugestimmt.

  1. Der Jahresabschluss 2019 der Städtischen Forggensee-Schifffahrt wird gemäß § 25 Abs. 4 Eigenbetriebsverordnung öffentlich bekanntgegeben.

  1. Für das Wirtschaftsjahr 2019 wird – vorbehaltlich der überörtlichen Abschlussprüfung - gemäß Art. 102 Abs. 3 GO dem ersten Bürgermeister und der Werkleitung Entlastung erteilt.
Anmerkung zu Ziffer 4:         Bezüglich der Beschlussfassung über die Entlastung ist zumindest der Erste Bürgermeister als Leiter der Verwaltung bei der Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) nicht stimmberechtigt.

Beschluss

  1. Der Stadtrat stellt den Jahresabschluss 2019 der Städtischen Forggensee-Schifffahrt, vorbehaltlich etwaiger Feststellungen der überörtlichen Abschlussprüfung, mit dem vorgetragenen Ergebnis fest.

  1. Der vorgeschlagenen Behandlung des Jahresüberschusses wird zugestimmt.

  1. Der Jahresabschluss 2019 der Städtischen Forggensee-Schifffahrt wird gemäß § 25 Abs. 4 Eigenbetriebsverordnung öffentlich bekanntgegeben.

  1. Für das Wirtschaftsjahr 2019 wird – vorbehaltlich der überörtlichen Abschlussprüfung - gemäß Art. 102 Abs. 3 GO dem ersten Bürgermeister und der Werkleitung Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Der Erste Bürgermeister und Martin Dopfer haben an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen. Christian Schneider hatte den Vorsitz.

Datenstand vom 02.10.2024 11:48 Uhr