Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Füssen (BGS-EWS); Anpassung der Abwassergebühren und der Kanalherstellungsbeiträge


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 15.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 15.12.2020 ö beschliessend 8.3

Sachverhalt

Abwassergebühren
In Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) wurden die Abwassergebühren in 2020 für den Zeitraum 2021 bis 2024 neu kalkuliert. Die bisherige Gebühr beträgt 2,25 €/m³ (steuerfrei).

Zur Ermittlung des Gebührenbedarfs sollen kostendeckende, nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen bemessene Benutzungsgebühren erhoben werden.
Das Kostendeckungsprinzip stellt eine vom Landesgesetzgeber normierte Anforderung dar. In Form eines Kostenüberschreitungsverbots zum Schutze des Bürgers. Jede Gebührenkalkulation enthält sehr viele Prognoseansätze für den nächsten Kalkulationszeitraum. Dabei können sich bei einer Gebührennachschau kalkulatorische Kostenüberdeckungen ergeben. Nach Art. 8 Abs. 6 Satz 2 KAG werden solche unbewussten Kostenüberdeckungen im nächsten Bemessungs-zeitraum zugunsten aller Verbraucher gebührenmindernd berücksichtigt. Die einzelnen Gebührenbescheide für den letzten Bemessungszeitraum werden aber nicht geändert. Der Ausgleich erfolgt in der nächsten Kalkulationsperiode gegen über allen Gebührenzahlern. Er wirkt nicht zurück.
Der Begriff „Gewinn“ ist den kommunalabgabenrechtlichen Begrifflichkeiten fremd. Das Kostendeckungsprinzip verlangt auf der anderen Seite in der Form eines Kostendeckungsgebots, dass die Anlagenbetreiber ihre Einrichtungen ausfinanzieren. Dies dient dem Schutz der Gemeindefinanzen.


(alt)
(neu)



Einleitungsgebühr €/m³
2,25 €/m³
2,52 €/m³




Herstellungsbeiträge Abwasser
Die Herstellungsbeitragssätze für die Abwasserbeseitigung nach der Grundstücksfläche und der Geschossfläche wurde ebenfalls vom BKPV neu berechnet (zuletzt 2013).


(alt)
(neu)



Grundstücksfläche pro m²
1,73 €/m²
1,04 €/m²



Geschoßfläche pro m²
6,67 €/m²
9,08 €/m²




Empfehlungsbeschluss Werkausschuss:
Der Empfehlungsbeschluss für die Anpassung der Gebühren und Beiträge Abwasser für die Stadt Füssen, sowie die Gebührenkalkulation Zeitraum 2021- 2024 und Beitragskalkulation ab 2021;
wurde in der Sitzung des Werkausschusses am 25.11.2020 gefasst.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt die Abwassergebühr ab dem 01.01.2021 auf 2,52 €/m³ zu erhöhen und für den Gebührenkalkulationszeitraum 2021 – 2024 festzuschreiben.

Der Stadtrat beschließt ferner die Herstellungsbeitragssätze ab dem 01.01.2021 auf 1,04 € pro m² Grundstücksfläche zu senken und auf 9,08 € pro m² Geschossfläche zu erhöhen.

Gleichzeitig beschließt der Stadtrat, die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungs-satzung der Stadt Füssen (BGS-EWS) vom 25.11.2014 zum 01.01.2021 entsprechend zu ändern.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Abwassergebühr ab dem 01.01.2021 auf 2,52 €/m³ zu erhöhen und für den Gebührenkalkulationszeitraum 2021 – 2024 festzuschreiben.

Der Stadtrat beschließt ferner die Herstellungsbeitragssätze ab dem 01.01.2021 auf 1,04 € pro m² Grundstücksfläche zu senken und auf 9,08 € pro m² Geschossfläche zu erhöhen.

Gleichzeitig beschließt der Stadtrat, die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungs-satzung der Stadt Füssen (BGS-EWS) vom 25.11.2014 zum 01.01.2021 entsprechend zu ändern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.01.2021 06:27 Uhr