3. Änderungssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Füssen „Städtische Forggensee-Schifffahrt“ (FSF)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 15.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 15.12.2020 ö beschliessend 9.3

Sachverhalt

Art. 88 Abs. 5 Satz 2 GO und § 1 Abs. 1 EBV verpflichten die Städte, für ihre Eigenbetriebe eine Betriebssatzung (BS) zu erlassen. Die Satzung ist vom Stadtrat zu beschließen. Sie regelt die interne Organisation des Eigenbetriebs und grenzt insoweit Zuständigkeit der Organe des Eigenbetriebs von denen der Stadt ab.

Nach der Geschäftsordnung des Stadtrats der Stadt Füssen vom 28.05.2020 ist gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. g) der Erste Bürgermeister ermächtigt, Kredite im Rahmen der rechtsaufsichtlich genehmigten Festsetzung in der Haushaltssatzung aufzunehmen sowie bestehende Kredite umzuschulden.

Die derzeitige Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Füssen „Städt. Forggensee-Schifffahrt“ (FSF) sieht für die Beschlussfassung bzw. den Abschluss von Kommunalkrediten im Rahmen der rechtsaufsichtlich genehmigten Festsetzung in der Haushaltssatzung folgende Betragsgrenzen und Gremien vor:

bis 35.000
Werkleitung
(Allgemeinzuständigkeit für lfd. Angelegenheiten nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 BS)
ab 35.001 € bis 250.000 €
Werkausschuss
(§ 5 Abs. 3 Nr. 6 BS)
ab 250.001 €
Stadtrat
(§ 6 Abs.1 Nr. 10 BS)

Um Regelungskonflikte zu vermeiden und die identische Vorgehensweise im Bereich Finanzen wie die dem FB 20 Stadtkämmerei der Stadt zu entsprechen, wurde per Grundsatzbeschluss vom 10.07.2020 die Geschäftstätigkeit im Bereich Finanzmanagement an die FSF übertragen.

Empfehlungsbeschluss Werkausschuss:
Der Empfehlungsbeschluss für die 3. Änderung der Betriebssatzung der „Städtische Forggensee-Schifffahrt“ (FSF) wurde in der Sitzung des Werkausschusses am 25.11.2020 gefasst.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Füssen „Städtische Forggensee-Schifffahrt“ (FSF) nach Vorlage zu ändern. Die 3. Änderung der Betriebssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Füssen „Städtische Forggensee-Schifffahrt“ (FSF) nach Vorlage zu ändern. Die 3. Änderung der Betriebssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.01.2021 06:27 Uhr