Bekanntgabe Gewährleistungsabnahme Ziegelbergweg BA 1


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 26.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.01.2021 ö Bekanntgabe 8.2

Sachverhalt

Im Jahre 2016 war gemäß Stadtratsbeschluss der Ausbau von Teilen des Ziegelbergwegs und  der Hilteboldstraße in einem ersten Bauabschnitt erfolgt.

Bei der Begehung anlässlich des Gewährleistungsendes am 06.12.2020 wurden folgende Schäden festgestellt:

  • Risse im Asphaltbelag vor den Anwesen Ziegelbergweg 31 und 40
  • begleitende Fugenrisse dort am Asphaltrand bzw. am Rand eines Flächenpflasters
  • Fugenriss am Hochbord-Hochpunkt Nähe Sportplatz

Abb. Asphaltriss vor Anwesen Ziegelbergweg 31

Der technische Ausbau basierte auf einem Bodengutachten, das teilweise Torflinsen bis zu 4m Tiefe, z.B. am Probepunkt vor Anwesen Ziegelbergweg 31, festgestellt hatte.

Für einen wirtschaftlichen Ausbau war bei der Planung und Ausführung dem Gutachten gefolgt worden, die empfohlenen Schichtstärken waren eingehalten worden. Zusätzlich war die Empfehlung des Bodengutachtens, bei einem Antreffen von weichem Untergrund die Kiestragschicht um 20 cm zu verstärken. Längs des Anwesens Ziegelbergweg 31 wurden an solchen Stellen aus diesem Grund sogar 30cm starke Bodenverbesserungen eingebaut. Überprüfungen der Bauweise während der Baumaßnahme mittels mehrerer Lastplattendruckversuche auf Planum sowie OK Tragschicht erbrachten durchweg hervorragende Ergebnisse, die die technischen Vorgaben z.T. weit übertroffen haben und die gewählte Ausführung bestätigt haben.

Jedoch hatte das Bodengutachten auch darauf verwiesen, dass bei Verzicht auf den kostspieligen Komplettaustausch der tiefen Torfschichten Setzungen in Kauf genommen werden müssen.

Auszug aus dem Bodengutachten vom 07.09.2015:



Abb. Baugrund vor Anwesen Ziegelbergweg 31, Quelle: Bodengutachten vom 07.09.2015

Die Baufirma sieht sich nicht in der Verantwortung für die aktuellen Schäden, die durch den Baugrund verursacht sind. Die Kontrollprüfungen hatten die ordnungsgemäße Bauausführung unter Einhaltung der Empfehlungen aus dem Bodengutachten und der Prüfwertvorgaben bestätigt.
Trotzdem hat sich die aus Kulanz bereit erklärt, die Schäden mit einer Kostenteilung zwischen der Baufirma und der Stadt Füssen zu reparieren - bei einer Ablehnung neuer Gewährleistungsansprüche seitens der Stadt Füssen.

Die Reparatur der Asphaltfeinbeläge und Verfugung wird bei passenden Wetterbedingungen durchgeführt.

Datenstand vom 13.07.2021 12:04 Uhr