Neuerlass der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 23.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.02.2021 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Mit Schnellinfo vom 14.12.2020 (Nr. 46 – 12/2020) und vom 08.01.2021 (Nr. 03 – 01/2021) hat der Bayerische Gemeindetag über die im Bayerischen Landtag beschlossene Gesetzesänderung informiert. Das Gesetz zur Anpassung bayerischer Vorschriften an die Transformation der Bundesfernstraßenverwaltung mit den darin enthaltenen Änderungen des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (§ 1 des Gesetzes) ist nunmehr am 1. Januar 2021 in Kraft getreten (verkündet im GVBl. 2020/31 vom 30.12.2020 auf S. 683).

Wegen der geänderten und damit neuen Rechtslage ist die Winterdienstverordnung bzw. die Reinigungs- und Sicherungsverordnung neu zu erlassen. Dies gilt auch für die Fälle, in denen eine Gemeinde eine Verordnung nach dem (aktuellen) Muster des Bayerischen Gemeindetags (Stand: Oktober 2017, BayGT 2017, S. 455 ff.), aber vor dem 1. Januar 2021 erlassen hat. Dies ist bei der Stadt Füssen mit der jetzigen Verordnung vom 15.05.2019 der Fall. Ansonsten bestehen Zweifel, ob das nachträgliche Inkrafttreten einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage (hier: Art. 51 Abs. 5 Satz 1 in seiner neuen Fassung ab 01.01.2021) eine Rechtsverordnung heilen kann, die zuvor auf eine unzureichende Grundlage gestützt worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.04.2010 – 2 C 77.08).

Das Muster der Reinigungs- und Sicherungsverordnung 2017 kann weiterhin als Vorlage verwendet werden. Die Übertragung der Sicherung der selbstständigen Gehwege bzw. Geh- und Radwege ist darin bereits erhalten.

Die neue Reinigungs- und Sicherungsverordnung soll rückwirkend zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter vom 15. Mai 2019 außer Kraft.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt den Neuerlass der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung) entsprechend dem beiliegendem Verordnungsentwurf Dieser Entwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Neuerlass der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung) entsprechend dem beiliegendem Verordnungsentwurf Dieser Entwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Simon Hartung und Anna-Verena Jahn haben an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Datenstand vom 19.03.2021 09:41 Uhr