Veränderungssperre
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 02.02.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Zur Sicherung des zur Aufstellung beschlossenen einfachen Bebauungsplans „Vorderegger Weg Ost“ empfiehlt sich der Erlass einer Veränderungssperre gemäß dem beigefügten Entwurf.
Die Gültigkeit beträgt zunächst zwei Jahre. Sie kann ohne besondere Voraussetzungen um ein weiteres Jahr verlängert werden. Innerhalb dieses Zeitraumes sollte das Bebauungsplanauf-stellungsverfahren abgeschlossen werden.
Aus Sicht des Landratsamtes Ostallgäu ist ein solches Verfahren derzeit nicht geboten.
Nachdem keine Wortmeldungen eingehen formuliert Vorsitzender Maximilian Eichstetter folgenden Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt den vorgelegten Entwurf der Veränderungssperre zur Sicherung des einfachen Bebauungsplans „Vorderegger Weg Ost“ als Satzung. Die Verwaltung wird mit der alsbaldigen Bekanntmachung beauftragt.
Beschluss
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt den vorgelegten Entwurf der Veränderungssperre zur Sicherung des einfachen Bebauungsplans „Vorderegger Weg Ost“ als Satzung. Die Verwaltung wird mit der alsbaldigen Bekanntmachung beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.10.2024 09:35 Uhr