Bebauungsplan W 43 – Ottostraße / Bahnhofstraße, erste Änderung; Abwägung der Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 23.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.03.2021 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Der Stadtrat billigte am 20.10.2020 in öffentlicher Sitzung den geänderten Entwurf des Bebauungsplans W 43 – Ottostraße / Bahnhofstraße, erste Änderung und beauftragte die Verwaltung mit der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit mittels einer öffentlichen Auslegung, sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB.

Beteiligungsverfahren

Die amtliche Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung wurde am Donnerstag, den 14.01.2021 in der Allgäuer Zeitung – Füssener Blatt veröffentlicht und es erfolgte der Aushang im Schaukasten der amtlichen Bekanntmachungen am Rathaus.

Die Auslegung der vollständigen Bebauungsplanunterlagen erfolgte im Flur des ersten Obergeschosses des Rathauses in der Zeit vom Freitag, 22.01.2021, bis Montag, 22.02.2021, sowie in digitaler Form durch Einstellung in das Internet. Zuvor wurden die noch betroffenen Behörden und sonstigen Träger beteiligt und die Möglichkeit gegeben, im Zeitraum der Auslegung eine Stellungnahme abzugeben.

Ergebnisse mit Abwägungs- und Beschlussvorschlägen

siehe Anlagen.

Informationen zu den Straßenbaumaßnahmen Luitpoldstraße, Bahnhofstraße, Augustenstraße einschl. Luitpoldkreisel

Details zur Straßenentwässerung
Das Planungsbüro empfiehlt soweit wie möglich eine Versickerung umzusetzen. Es wurde auch für die Bahnhofs- und Luitpoldstraße geprüft und die Planer müssen hier leider von einer Versickerung abraten. In der Luitpoldstraße kann keine Versickerung umgesetzt werden, respektive nur mit unverhältnismäßigen Nutzen/Kosten Aufwand, dazu würde es hier einen hohen Wartungsaufwand geben.

Gründe im Detail:
  • Laut Baugrundgutachten ist eine Sperrschicht im Untergrund vorhanden -->Tiefenlage der Sickeranlage unter Sperrschicht erforderlich, also tiefer als 1,6 m
  • Der mögliche Einfluss auf die bestehende Bebauung --> Tiefenlage unter Sohle der Bebauungsunterkellerung erforderlich
  • Vorreinigung durch Filterschächte (nach neuem DWA-Arbeitsblatt 102 erforderlich (Wartungsaufwand!)
  • ggfs. wasserrechtliche Genehmigung erforderlich
  • Höhere Kosten als Anschluss an MW-Kanal
  • Anfälligkeit gegen Havariefälle und Zugänglichkeit zur Instandsetzung


Für die Einleitung über einen Straßenentwässerungskanal in den Mischwasserkanal spricht:
  • Nutzung des vorhandenen funktionierenden Entwässerungssystems
  • Kostengünstiger, da weniger Tiefe, weniger Aushubvolumen, weniger Kollisionen und Probleme mit Sparten im Vergleich mit Rigolen
  • Künftige Sanierungsmöglichkeiten / Zugänglichkeit besser im Vergleich mit Rigolen

Empfehlung Steinbacher-Consult:
Bau eines Straßenentwässerungskanals

2. Baubeginn 2022
Das beauftragte Planungsbüro empfiehlt, mit der Baumaßnahme erst im Frühjahr 2022 zu beginnen.

Gründe dafür sind u.a.:
  • laut Baugrundgutachten ist in der Augustenstraße aufgrund fehlender Tragfähigkeit ein Bodenaustausch mit vorzusehen, der bis ca. 1,2 m Tiefe erfolgen soll. Vorab ist eine Spartenverlegung nicht sinnvoll, da ansonsten 2 x bis zur gleichen Tiefe aufgegraben werden muss.
  • Nicht zweimal ein Baubeginn erforderlich (Wahrnehmung in der Bevölkerung, Anlieger)
  • Keine Standzeiten der Baustelle über Winter (Wahrnehmung in der Bevölkerung, Anlieger)
  • Kosteneinsparung durch Entfall provisorisches Verschließen der Oberfläche nach Spartenverlegung.
  • Regenwasserkanal wird gefördert (Bescheid des vorzeitigen Maßnahmenbeginns seitens der Regierung erforderlich. Nicht in 2021 zu erwarten)

Folgende Pläne liegen als Anlage bei:
  • Lageplan Vorplanung
  • Ergebnisse Baugrunduntersuchung
  • Darstellung der Zuwendungsaufteilung
  • Straßenquerschnitt Bahnhofstraße

Beschlussvorschlag

  1. Abwägung mit Einzelbeschlüssen zu den Stellungnahmen siehe Anlagen.

  1. Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan W 43 Ottostraße / Bahnhofstraße, erste Änderung in der Fassung vom 23.03.2021 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Diskussionsverlauf

Jürgen Doser erinnert zum Abschluss daran, dass dieses Thema den Stadtrat seit 2010 beschäftige. Heute 2021 sei es abgeschlossen und funktioniere, was bewiesen wurde. Es sei ein Meilenstein.

Abschließend berichtet Bürgermeister Eichstetter über den Baubeginn und die unterschiedlichen Bauabschnitte.

Beschluss

  1. Abwägung mit Einzelbeschlüssen zu den Stellungnahmen siehe Anlagen.

  1. Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan W 43 Ottostraße / Bahnhofstraße, erste Änderung in der Fassung vom 23.03.2021 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 3

Abstimmungsbemerkung
Peter Hartung hat an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenomnmen.

Datenstand vom 06.04.2021 08:47 Uhr