Grüngutentsorgung durch die Stadt Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 23.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.03.2021 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt wird auf die bisherigen Beratungen sowohl im Stadtrat (insbesondere am 23. Februar 2021) als auch im damaligen Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss in seiner Sitzung am 15. Oktober 2019 verwiesen. Darin wurde der Sachverhalt zur Grüngutentsorgung aufgezeigt.

Hintergrund ist die Tatsache, dass die Stadt Füssen seit Jahrzehnten in Ehrwang eine eigene Grüngutentsorgung betreibt, obwohl dem Grunde nach der Landkreis Ostallgäu dafür zuständig wäre.

Dazu hat das Landratsamt bereits in den 90er Jahren auf die Initiative der Stadt Füssen die Rechtsverordnung erlassen, die der Stadt Füssen diese Möglichkeit der Aufgabenerfüllung auch in rechtlicher Hinsicht eröffnet.

In den letzten Jahren gab es dann durchaus politische Überlegungen, diese Aufgabe wieder an den Landkreis zurück zu übertragen, was wiederum bedeutet hätte, dass die Rechtsverordnung geändert werden müsste. Entsprechende Gespräche dazu wurden mit dem Landratsamt geführt, Beschlüsse auch gefasst. Dabei wollte die Stadt sichergestellt haben, dass für die Bürgerinnen und Bürger von Füssen weiterhin die Möglichkeit besteht, in Füssen deren Grüngut zu entsorgen.

Das Landratsamt hat daraufhin erklärt, dass es mit dieser Vorgehensweise nicht einverstanden sei und sich eine Änderung bzw. Aufhebung der Rechtsverordnung nicht vorstellen könne. Vor allem könne keine Gewähr dafür gegeben werden, dass der Landkreis dann anstelle der Stadt Füssen eine Grüngutentsorgung in Füssen betreibt. Schließlich besteht eine solche in Roßhaupten.

Stattdessen erklärte sich das Landratsamt bereit, sich stärker an den anfallenden Kosten zu beteiligen als dies in der Vergangenheit der Fall war. Dazu wurden neue Berechnungsmodelle erstellt und eine Vereinbarung zwischen dem Landkreis Ostallgäu und der Stadt Füssen vorbereitet. Beides wurde dem Stadtrat in den eingangs genannten Beratungen erläutert und aufgezeigt.

Das Landratsamt Ostallgäu drängt darauf, dass die Stadt den Betrieb der Grüngutannahmestelle öffentlich regelt und hierzu sowohl eine Grüngut-Satzung als auch eine Gebührensatzung dazu erlässt.

In den vergangenen Beratungen wurden in den städtischen Gremien auch verschiedene Möglichkeiten der nachhaltigen Grüngutentsorgung beraten und diskutiert. Diese werden auch weiterverfolgt, sind aber kurzfristig nicht umsetzbar.

Der aktuelle Vertrag zum Betrieb der Grüngutsammelstelle läuft noch bis zum 31.03.2021. Entsprechend dem Beschluss des Stadtrates am 3. März 2020 wurde dieser Vertrag zum genannten Zeitpunkt zwischenzeitlich gekündigt.

Im Herbst vergangenen Jahres wurde die Grüngutentsorgung der Stadt Füssen auf der Grüngutannahmestelle in Ehrwang öffentlich ausgeschrieben und die Leistungen für die Grüngutverwertung (= Entsorgung) an die Firma Demmel Sixtus in Wolnzach sowie der Betrieb der Grüngutannahmestelle an die Firma KSK-Kompostierungsservice Käßmeyer GmbH, Erkheim vergeben.

In den folgenden Tagesordnungspunkten geht es nun darum die satzungsrechtlichen Voraussetzungen für den künftigen Betrieb der Grüngutannahmestelle in Ehrwang zu schaffen.

Datenstand vom 06.04.2021 08:47 Uhr