In einer der letzten Stadtratssitzungen stellte Andreas Eggensberger einen Antrag zur Prüfung eines Nahversorgers in Hopfen am See. Dieses Ansinnen wurde mit Füssen Tourismus und Marketing AöR besprochen. Mit Tourismusdirektor Stefan Fredlmeier besprochen und sie kamen zu der Idee, die Tourist Information vom jetzigen Standort (Uferstraße 21a) in das Haus Hopfensee zu verlagern. Am jetzigen Standort ist unabhängig davon ein digitaler Infopoint im Außenbereich angedacht.
Somit könnte man in das Gebäude Uferstraße einen Dorfladen mit regionalem Produktsortiment integrieren.
Folgendes Vorgehen wäre dazu geplant:
- Pachtausschreibung als Dorfladen mit regionalem Warensortiment (Lieferanten aus Hopfen, Hopferau, Seeg, usw.) – Konzept als Bewerbung und als Bestandteil des Pachtvertrags. Eine mögliche Pachthöhe sollte die Bewerbung der Pächter liefern; Vorschlag kalt 800,-€ / Monat (Mischrechnung Verkaufsfläche / Lagerfläche)
- Probleme stellt derzeit die Parkplatzthematik dar, hierzu laufen Grundstücksverhandlungen und das Ingenieurbüro Klinger gibt uns Vorschläge im Zuge der Radwegeplanung
- Weiterhin gilt es die steuerlichen Themen zu prüfen: Die Begründung des Dorfladens in dem FTM-Pavillon würde den Betrieb gewerblicher Art (USt-pflichtig) diesen wieder der Vermögensverwaltung zuführen (USt-frei). Unser Steuerberater müsste für die Beurteilung und kostengünstigste Variante der Änderung die ungefähre Höhe der Pacht für diesen Dorfladen wissen.
- Beim Stellplatznachweis zur Genehmigung des Infopavillons wurden entlang der Uferstraße die nächsten vier Stellplätze formal nachgewiesen, zzgl. eines Behindertenstellplatzes auf dem Grundstück Flnr. 181/11, der per Eintragung im Grundbuch zur Nutzung der städt. Hausnr. 21a gesichert ist. Eine Beschränkung auf eine bestimmte Nutzung im Gebäude ist damit nicht verbunden. Da im Zuge des Radwegs das auf der Straße ggü. liegende Grundstück (Eigentümer Seaside) mit den Parkplätzen vor dem Seaside getauscht werden soll, müssen entsprechend am, vor, um die Tourist Info Stellplätze geplant werden. Vorschläge hierzu würden im weiteren Verlauf erstellt werden.
- Für die geänderte Nutzung im Haus Hopfensee wird eine Baugenehmigung einzuholen sein; ebenso für den Dorfladen, nachdem sich jedenfalls in lebensmittelrechtlicher Hinsicht geänderte Anforderungen ergeben (Abstimmung des Konzepts vorab mit der Bauaufsichtsbehörde).
- Fläche (zirka 86qm):
- 57,67 qm Verkaufsfläche
- 10,13 qm Lager
- 2,54 qm MA WC
- 11,04 qm Aufenthalt / Küche
- 4,99 qm Eingang
- Pachtvorschlag:
- Kaltmiete 800,- € / Monat
- Kaution 4.800,-€ (Anders als bei Wohnungsmietverträgen gibt es dafür im Gewerbemietrecht aber keine gesetzliche Höchstgrenze.)
- 10 Jahre (Option 5 Jahre)
- Beginn 01.01.2022
- Umbau durch Pächter zu tragen
- Detailplanung TI & Dorfladen
- Kosteneruierung
- Vorstellung der Planung im Bauausschuss
- Bauanträge sind zu erstellen und dem Bauausschuss vorzulegen
- Baugenehmigungen sind entsprechend einzuholen
- Umbau des Garderobenbereich im Haus Hopfensee
- Zeitgleich findet die Ausschreibung zum neuen Dorfladen statt
- Pachtvergabe an das beste Konzept
- Umzug TI Hopfen ins Haus Hopfensee
Stellungnahme von Füssen Tourismus und Marketing AöR vom 15. April 2021:
Sehr geehrte Damen und Herren,
aus Sicht von Füssen Tourismus und Marketing sind jegliche Aktivitäten, die Grundversorgung in Hopfen am See zu verbessern, zu begrüßen. Im Vergleich z.B. zu Weißensee ist zwar das gastronomische Angebot deutlich breiter, die Grundversorgung für Einheimische, sich selbstversorgende Urlauber und Zweitwohnungsbesitzer ist allerdings in der Breite wie auch in der Tiefe lückenhaft.
Sollte der aktuell als Tourist Information genutzte Pavillon die einzige Option für einen Standort eines Dorfladens sein, so wäre auch aus touristischer Sicht nachvollziehbar, der Grundversorgung den Vorrang einzuräumen und seitens des Tourismus einen anderen Standort für eine touristische Auskunftsstelle zu suchen. Als solche kommen zwei Alternativen in Betracht:
- Mobiler Tourist Info Punkt, der stundenweise z.B. in gastronomischen Betrieben oder/und (ggf. im Wechsel) am Camping Hopfensee eingerichtet wird; etwa analog zum Tourist-Info Punkt Weißensee
- Haus Hopfensee als fester Standort:
Die Installation könnte in dem bisherigen Garderobenbereich erfolgen: zwei Schreibtische, Beratungsbereich mit Stehtisch und Stühlen sowie Sesseln/Stühlen und tieferem Tisch (also Mobiliar, das auch genutzt werden kann, wenn die TI nicht in Betrieb ist); technische Anbindung (Strom, Internet), gute Beleuchtung und ausreichende Lagermöglichkeiten sind sicherzustellen (Keller, Schränke, Nebenräume)
Aus touristischer Sicht ist der zweiten Alternative der Vorzug zu geben, selbst wenn die Frequenz der Tourist Information um „walk-in-Besucher“ an der Uferstraße oder Uferpromenade reduziert würde. Es verblieben Besucher, die substanzielle Beratung suchen und für die der Weg zum Haus Hopfensee damit kein unüberwindliches Hindernis darstellt. Eine Beratung würde voraussichtlich an fünf Tagen in der Woche und halbtags erfolgen.
Begleitend sollte die bisherige Planung, vor dem Pavillon einen Informator und eine Übersichtstafel über Rad- und Wandertouren zu installieren, beibehalten werden. Eine Prospektauslage in einem eventuell dort untergebrachten Dorfladen kann das Informationsangebot ergänzen.
Folgendes bleibt anzumerken:
- Beschlussfassende Beratungen seitens der touristischen Gremien wurden bisher nicht geführt.
- Verhandlungen mit dem neuen Pächter des Hauses Hopfensee wurden bisher nicht geführt. Dieser ist aber über die Option informiert und würde nach unseren Informationen eine Unterbringung der Tourist Information im Haus Hopfensee im Sinne einer weiteren Aufwertung begrüßen.
Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Herzliche Grüße aus Füssen im Allgäu
Stefan Fredlmeier
Um in die detaillierte Planung zu gehen, benötigt es einen Grundsatzbeschluss im Stadtrat, ob dieses Vorgehen so gewünscht ist.
Hinweis zum Vergaberecht:
Grundsätzlich handelt es sich bei der Vermietung/ Verpachtung eines Gebäudes/ Grundstücks durch eine Stadt nicht um einen dem Vergaberecht unterfallenden Vertrag, da es an der Beschaffung einer Leistung „für die Stadt“ im Sinne von § 103 GWB fehlt.
Ausnahmsweise kann ein solcher Vertrag dem Vergaberecht unterfallen, wenn die Stadt damit ergänzende Leistungen des Pächters/ Mieters beschafft. Anknüpfungspunkte für eine Beschaffungsabsicht sind die weiteren Konditionen eines Pacht-/ Mietvertrags, wobei es erforderlich ist, dass die Stadt nennenswerte, konkrete Vorteile im Bereich der Daseinsvorsorge versprochen erhält.
Nach der Rechtsprechung des Kammergerichts Berlin und des OLG Münchens führt insbesondere die Gestaltung der Miete/ Pacht (z.B. Umsatz abhängig) oder die Übernahme von Instandhaltungspflichten durch den Pächter nicht zu einer Beschaffung von Leistungen. Das OLG München hat solche Vorteile z.B. weiter abgelehnt für einen Vertrag, der einerseits vorsah, dass eine Brauerei ein Exklusiv-Belieferungsrecht bei einer von der Gemeinde veranstalteten Festwoche erhält, und anderseits der Gemeinde auferlegte, den Festwirt zu verpflichten, nur dieses Bier auszuschenken (OLG München, Beschluss vom 22.01.2012, Az. Verg 17/11). – Würde die Stadt daher dem Dorfladen-Pächter z.B. im Vertrag auferlegen, zu einem bestimmten Prozentsatz Produkte aus der Region zu verkaufen, unterfiele nach dieser Rechtsprechung der Pachtvertrag nicht dem Vergaberecht.