Gemeindegebietsänderung mit der Gemeinde Rieden am Forggensee


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 18.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 18.05.2021 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Die benachbarte Gemeinde Rieden am Forggensee hat sich an die Stadt Füssen wegen der Änderung der Gemeindegebietsgrenzen gewandt. Eine solche wäre sinnvoll, weil die Gemeinde ein Infrastrukturprojekt (FW-Haus) auf einem an ihr Gemeindegebiet angrenzendem Grundstück plant, das dann aber sinnvollerweise zum Hoheitsgebiet der Gemeinde Rieden am Forggensee gehören sollte. Auf die bisherigen Beratungen zu diesem Thema wird Bezug genommen.

Die Gemeinde Rieden am Forggensee und die Stadt Füssen haben sich dazu auf folgenden Gebietsaustausch verständigt:

Die Grundstücke Fl.Nrn. 2147 und 2151 mit ca. 26.762 m2 aus dem Gemeindegebiet Rieden am Forggensee (Gemarkung Rieden am Forggensee) gehen dem Gemeindegebiet der Stadt Füssen, Gemarkung Hopfen am See, zu.


Dagegen gibt die Stadt Füssen aus ihrem Gemeindegebiet die Grundstücke Fl.Nrn. 406, 409, 410, 411 und 430 sowie einer Teilfläche aus dem Grundstück Fl.Nr. 390 von ca. 3.000 m2, somit insgesamt ca. 14.243 m2 aus dem Gemeindegebiet der Stadt Füssen an die Gemeinde Rieden am Forggensee ab.


Zuständig für diese Gemeindegebietsänderung ist das Landratsamt Ostallgäu, da es sich um unbewohnte Teile des Gemeindegebietes handelt (Art. 12 abs. 1 Satz 2 GO). Voraussetzung für einen solchen Antrag ist die Zustimmung der beiden beteiligten Kommunen. Die Änderung würde durch Rechtsverordnung verfügt werden.

Mit E-Mail vom 21. April 2021 hat das für die Gemeindegebietsänderung zuständige Landratsamt Ostallgäu bereits mitgeteilt, dass die dazu eingereichten Unterlagen vollständig sind. Von dort wurde deshalb bereits vorab das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung in Marktoberdorf beteiligt.

Die Rechtsvorordnung zur Gebietsänderung kann nach Vorlage der entsprechenden Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Füssen und des Gemeinderates der Gemeinde Rieden am Forggensee erlassen werden.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen stimmt der Gemeindegebietsänderung mit der benachbarten Gemeinde Rieden am Forggensee dergestalt zu, dass

  • die Stadt Füssen aus ihrem Gemeindegebiet die Grundstücke Fl.Nrn. 406, 409, 410, 411 und 430 sowie einer Teilfläche aus dem Grundstück Fl.Nr. 390 von ca. 3.000 m2, somit insgesamt ca. 14.243 m2 aus dem Gemeindegebiet der Stadt Füssen an die Gemeinde Rieden am Forggensee abgibt
und hierfür im Gegenzug

  • die Grundstücke Fl.Nrn. 2147 und 2151 mit ca. 26.762 m2 aus dem Gemeindegebiet Rieden am Forggensee (Gemarkung Rieden am Forggensee) erhält.

Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zu veranlassen und die Details zu vereinbaren.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen stimmt der Gemeindegebietsänderung mit der benachbarten Gemeinde Rieden am Forggensee dergestalt zu, dass

  • die Stadt Füssen aus ihrem Gemeindegebiet die Grundstücke Fl.Nrn. 406, 409, 410, 411 und 430 sowie einer Teilfläche aus dem Grundstück Fl.Nr. 390 von ca. 3.000 m2, somit insgesamt ca. 14.243 m2 aus dem Gemeindegebiet der Stadt Füssen an die Gemeinde Rieden am Forggensee abgibt
und hierfür im Gegenzug

  • die Grundstücke Fl.Nrn. 2147 und 2151 mit ca. 26.762 m2 aus dem Gemeindegebiet Rieden am Forggensee (Gemarkung Rieden am Forggensee) erhält.

Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zu veranlassen und die Details zu vereinbaren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.05.2021 09:29 Uhr