Sonderfonds "Innenstädte beleben"; Maßnahmenanmeldung (Bedarfsmitteilung)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 18.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 18.05.2021 ö beschliessend 10

Sachverhalt

Die Corona-Pandemie und der Lockdown haben die ohnehin schon schwierige Situation in zahlreichen Innenstädten und Ortszentren teils drastisch verschärft. Das Bayer. Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat zur Stärkung der Innenstädte den Sonderfonds „Innenstädte beleben“ aufgelegt. Zur Belebung und Stärkung der bayerischen Innenstädte stehen 100 Millionen Euro aus Mitteln der Städtebauförderung zur Verfügung. Bayerns Städte, Märkte und Gemeinden sollen damit in die Lage versetzt werden, den Folgen der Pandemie in den Innenstädten und Ortskernen durch aktives Handeln entgegen zu wirken und etwas Neues zu erschaffen.

Die Innenstädte stehen für Nutzungs- und Angebotsvielfalt, attraktive Stadträume, gute Erreichbarkeit und Lebendigkeit. Diese Qualitäten gilt es zu stärken und weiter zu entwickeln. Dafür sind sowohl kurzfristige, als auch langfristige Maßnahmen erforderlich.

Gefördert werden kurzfristige Maßnahmen im Innenstadtbereich:

  • Städtebauliche Konzepte zur Weiterentwicklung der Innenstädte

  • Städtebauliches Innenstadtmanagement
Dieses dient dazu, unterschiedliche Innenstadt-Akteure zu beraten und zu begleiten sowie Nachnutzungsoptionen aktiv zu steuern.

  • Projektfonds zur Innenstadtentwicklung
Aus einem Projektfonds können kleinere investive und nichtinvestive Maßnahmen finanziert werden (z.B. Events von Standortgemeinschaften, ein Auftaktfest nach Beendigung des Lock-Down, der Einbau automatischer Eingangstüren, Verbesserungen der Stadtmöblierung etc.). Im Unterschied zum öffentlich-privaten Projektfonds (Leitlinie öffentlich-privater Projektfonds) kann auf die finanzielle Beteiligung von privater Seite verzichtet werden.

  • Vorübergehende Anmietung leerstehender Räumlichkeiten durch die Stadt
Ladenlokale mit einer Mietfläche von bis zu 300 m² können für maximal zwei Jahre durch die Gemeinde zu einem verminderten Mietzins angemietet und zu einer weiter reduzierten Miete an innovative und frequenzbringende Nutzungen (z.B. Start-Ups, Kulturangebote) weitervermietet werden. Beihilferechtliche Regelungen sind zu beachten.

  • Restrukturierung von Einzelhandelsgroßimmobilien
Die Umnutzung großflächiger Einzelhandelsimmobilien stellt Gemeinden und Eigentümer vor besondere Herausforderungen. Es können Machbarkeitsstudien für Nachnutzungen, städtebauliche Planungen, Gutachten oder die Durchführung kooperativer Entwicklungsprozesse bezuschusst werden.

  • Zwischenerwerb leerstehender Einzelhandelsimmobilien
Die Kosten eines Zwischenerwerbs durch die Gemeinde können für maximal 5 Jahre bezuschusst werden (Zinsen und Nebenkosten, nicht aber der Kaufpreis).

  • Bauliche Investitionen für Zwischennutzungen
Die temporäre Zwischennutzung von leerstehenden Geschäftsflächen oder Brachen ist häufig erst durch kleinere bauliche Anpassungen möglich.

  • Kommunale Förderprogramme für Erdgeschossnutzungen
Für bauliche Investitionen in leerstehende Erdgeschosslagen zur Nachnutzung durch Wohnen, Kultur, Gewerbe, Soziale Einrichtung etc. können kommunale Förderprogramme aufgelegt werden, um einen niedrigschwelligen Förderanreiz zu setzen.

Zusätzlich gefördert werden längerfristige Maßnahmen im Innenstadtbereich:

  • Baulich-investive Maßnahmen zur Belebung der Innenstädte
Hierzu zählt z.B. die bauliche Verbesserung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum.

Der Sonderfonds Innenstädte beleben steht für alle bayerischen Städte, Märkte und Gemeinden ab 2.000 Einwohner im Rahmen der Städtebauförderung zur Verfügung. Für die vorstehend genannten Maßnahmen gilt ein Fördersatz von 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Besonders finanz- und strukturschwache Gemeinden erhalten 90 %.


Förderverfahren und -voraussetzungen

Die Städte und Gemeinden können ihre Mittelbedarfe mit dem Formblatt Bedarfsmitteilung bis zum 10. Juni 2021 der zuständigen Bezirksregierung mitteilen

Seitens der Stadt Füssen werden hierzu die in der beiliegenden Bedarfsmitteilung enthaltenen Maßnahmen angemeldet.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die auf der beiliegenden Bedarfsmitteilung enthaltenen Maßnahmen zum Sonderfonds „Innenstädte beleben“ des Bayer. Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr zu melden.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die auf der beiliegenden Bedarfsmitteilung enthaltenen Maßnahmen zum Sonderfonds „Innenstädte beleben“ des Bayer. Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr zu melden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.05.2021 09:29 Uhr