Plakatierung bei der Bundestagswahl 2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 18.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 18.05.2021 ö beschliessend 14.1

Sachverhalt

Für die bevorstehende Bundestagswahl wird die Plakatierverordnung wie folgt umgesetzt:

  • Ein Antrag auf Plakatierung durch die Partei/Wählervereinigung ist notwendig.
  • Frühestens ist die Plakatierung ab dem 16. August 2021 nach § 3 Abs. 5 Plakatierverordnung möglich!
  • Max. 40 Aufsteller im gesamten Stadtgebiet sind zulässig. Davon 25 im Ortsteil Füssen mit Bad Faulenbach. Die restlichen 15 in den Ortsteilen Weißensee und Hopfen am See. Das ergibt bei Bestückung der Aufsteller max. 80 Plakate (max. Größe der Plakate A 1), unabhängig von Kandidat, Thema und Hinweis auf Wahlveranstaltung. Grundlage dafür ist § 3 Abs. 1 Nr. 1 Plakatierverordnung (Ausnahme „wichtiger Grund“).
  • Je ein Plakat auf den gemeinsamen Plakatwänden der Stadt. Reihenfolge richtet sich nach dem Wahlerfolg der letzten Bundestagswahl. Diese werden ab dem Montag, 16.08.2021 aufgestellt. Eine Tafel am Bahnhof/Park, Bild zum Bahnhof. Eine Tafel am alten Landratsamt, Augsburger Straße, Bild zur Augsburger Straße.

Um entsprechende Beachtung wird gebeten!

Datenstand vom 26.05.2021 09:29 Uhr