Bayer. Wirtschaftsminister: Erleichterungen für die Gastronomie


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 18.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 18.05.2021 ö beschliessend 14.2

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 6. Mai 2021 ersucht der Bayer. Staatsminister für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie die Bayer. Kommunen die gebeutelte Gastronomie nach Möglichkeit zu unterstützen. Dazu schreibt er:

„Der Ministerrat hat am 4. Mai 2021 beschlossen, dass die Außengastronomie in den bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten ab dem 10. Mai wieder öffnen darf, wenn die stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100 fällt. Selbstverständlich sind die allgemeinen Schutz- und Hygienemaßnahmen weiterhin zu beachten, um Gäste und Personal vor einer möglichen Ansteckung zu schützen.

Vor diesem Hintergrund möchte ich Sie, wie bereits im letzten Jahr, nachdrücklich darum bitten, über gaststättenrechtliche Anträge für die Vergrößerung der Außenflächen von Gastronomiebetrieben rasch und antragsteller-freundlich zu entscheiden und die gesetzlichen Vorschriften entsprechend wohlwollend auszulegen. Dieses Vorgehen ist im letzten Jahr durchgehend auf positive Resonanz gestoßen. Sollte die Erweiterung der Freischankfläche lediglich dazu dienen, die Abstände zwischen den Tischen zu erweitern, um die Infektionsgefahr zu verringern, bleibt aber die Gesamtzahl der Tische unverändert, so ist keine weitere gaststättenrechtliche Genehmigung bzw. Gestattung erforderlich.

Das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass auf die Vorlage eines Bauantrags bei der flächenmäßigen Vergrößerung baugenehmigungspflichtiger Außenflächen verzichtet werden kann, wenn es die nachbarliche Situation zulässt.

Arbeiten wir gemeinsam dafür, dass in den nächsten Wochen wieder möglichst viel Herzlichkeit in unser gesellschaftliches und wirtschaftliches Leben zurückkehrt und Geselligkeit sowie soziale Kontakte in unserer Gastronomie wieder ermöglicht werden. Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

Mit freundlichen Grüßen
Hubert Aiwanger“

Im vergangenen Jahr hat der Stadtrat am 8. September 2020 beschlossen, dass die Sondernutzungsgebühren für die Freischankflächen erlassen werden, obwohl das Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde hiergegen Bedenken angemeldet hatte. Insgesamt ging es dabei um knapp 45.000 €. Da die Verwaltung damals ohnehin angekündigt wurde, dass es sich um eine einmalige Aktion für 2020 handle, sollte es auch dabei bleiben.

Wenn es darum geht, die Freischankflächen zu vergrößern, wir die Verwaltung der Empfehlung des Bayer. Wirtschaftsministers nachkommen, sofern nicht nachbarliche oder rechtliche Belange dem entgegenstehen (z.B. Flucht- und Rettungswege). Die Gebührenpflicht wird auch hierfür nicht ausgesetzt.

Datenstand vom 26.05.2021 09:29 Uhr