Bebauungsplan Weißensee - See, vierte Änderung; Behandlung und Billigung des Entwurfes, Verfahrensbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 01.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 01.06.2021 ö beschliessend 3.4

Sachverhalt

Nach Billigung des Vorentwurfs durch den Stadtrat wurde die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig mittels einer öffentlichen Auslegung unterrichtet. Der Vorentwurf lag in der Zeit vom 16.03.2020 bis 16.04.2020 im Rathaus der Stadt Füssen öffentlich aus

Vor dem Hintergrund der Corona-Infektion hat der Füssener Stadtrat entschieden, bis zum Ende der laufenden Wahlperiode nicht mehr in voller Besetzung zu tagen. Stattdessen wurde der Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss (HFP) mit den Befugnissen eines nach der Gemeindeordnung vorgesehenen Ferienausschusses ausgestattet, der insoweit anstelle des Stadtrates entscheidet.

Der Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss behandelte in seiner Sitzung am 28.04.2020 die Abwägung der Stellungnahmen. Nach eingehender Beratung wurde der Entwurf gebilligt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu veranlassen.

Vor der Einleitung der Beteiligung teilte jedoch das Landratsamt Ostallgäu mit, dass die Weiterführung in der angedachten Form nicht möglich sei. Hinsichtlich des Eingriffs in eine schützenswerte Fläche wurde ein Ausgleich in anderer Form erforderlich. Die Entwicklung einer solchen Lösung war zeitaufwändig. Nun liegt ein Vorschlag vor, der nach Vorinformation Aussicht auf Befürwortung durch die Untere Naturschutzbehörde hat. Näheres ist im anstehenden Beteiligungsverfahren zu klären. Auf die im Ratsinformationssystem eingestellten Unterlagen wird verwiesen. Der Ausgleich erfolgt über zwei Flächen in anderen Gemeinden. Im Bebauungsplan wird dies näher dargelegt.

Magnus Peresson ist empört darüber, dass Ausgleichsflächen für ein Grundstück in Füssen in Eisenberg und Landsberg nachgewiesen werden dürfen.

Herr Haag von abtplan erläutert kurz warum dies möglich ist, die Ausgleichsflächen außerhalb von Füssen nachzuweisen. Es ist in dem Fall nicht an den Ort gebunden, sondern die Ausgleichsflächen können innerhalb von Deutschland nachgewiesen werden.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter ergänzt, dass dies an der unteren Naturschutzbehörde liege. Ob die Ausgleichsflächen anerkannt werden ist aber noch nicht final durch das Landratsamt bestätigt. Das Thema wurde in mehreren PBUV-Sitzungen, sowie auch schon im Gesamtstadtrat behandelt und immer befürwortet dieses Vorhaben weiter zu unterstützen.

Thomas Scheibel trägt den einstimmigen Beschluss vom 04.05.2021 vor.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen eingehen formuliert Vorsitzender Maximilian Eichstetter den Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss billigt den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes und beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung der Unterlagen durchzuführen und gleichzeitig dazu die noch betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss billigt den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes und beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung der Unterlagen durchzuführen und gleichzeitig dazu die noch betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Datenstand vom 12.07.2021 10:00 Uhr