Bebauungsplan Strandbad Weißensee; Billigung des Entwurfes und Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 06.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.07.2021 ö beschliessend 2.2

Sachverhalt

Gegenüber der bereits gebilligten Planfassung muss nach Abstimmung mit den Stadtwerken der Standort des Vereinsstadels versetzt werden. Nach Abstimmung mit den Vereinen war zunächst angedacht, diesen nach Süden zu versetzen.

Der ursprüngliche nördliche Standort ist nach Mitteilung der Stadtwerke aufgrund der in dem Bereich im Untergrund neu erstellten Leitungsbauwerke technisch nicht möglich.


Am 01.07.2021 fand eine Vorabstimmung mit dem Landratsamt Ostallgäu statt. Von dort aus wurde der Standort aufgrund der Situierung in Bachnähe und den zu schützenden Grünbereichen abgelehnt. Als möglich erachtet wird die Lage östlich gegenüber, wobei die Randeingrünung zu erhalten sei:

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses beschließt die Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens zur bestandsorientierten Sicherung und Verbesserung des Strandbadbetriebes. Der Ausschuss nimmt den geänderten Vorentwurf des Bebauungsplanes zur Kenntnis und billigt diesen. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu veranlassen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses beschließt die Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens zur bestandsorientierten Sicherung und Verbesserung des Strandbadbetriebes. Der Ausschuss nimmt den geänderten Vorentwurf des Bebauungsplanes zur Kenntnis und billigt diesen. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.07.2021 10:51 Uhr