Bebauungsplan N 19, dritte Änderung im Bereich der zweiten Änderung Wohnen im Park; Veränderungssperre gemäß § 14 ff Baugesetzbuch (BauGB), Verlängerung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 25.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 25.01.2022 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Der Stadt Füssen lag ein Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung einer Eigentumswohnung in eine Ferienwohnung vor. Die Eigentumswohnung liegt im Gebäude Feistlestraße 13, FlNr. 1335/3, Gemarkung Füssen. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans N 19, zweite Änderung Wohnen im Park.

Aufgrund des klar abgegrenzten Gebietes und dem Nichtvorliegen von Präzedenzfällen soll, wie zurückliegend im Bereich der Bebauungspläne O 38 – Weidach Südwest und O 59 – Weidach Südwest 2, der Bebauungsplan geändert werden. Der Bau- und Umweltausschuss beschloss in öffentlicher Sitzung am 05.02.2020: Dem Stadtrat wird empfohlen, den Bebauungsplan N 19 -  zweite Änderung Wohnen im Park zu ändern und zur Sicherung eine Veränderungssperre zu erlassen.

Der Stadtrat beschloss am 11.02.2020 in öffentlicher Sitzung die dritte Änderung des Bebauungsplan N 19 im Bereich der zweiten Änderung, Wohnen im Park und den Erlass einer Veränderungssperre. Die Veränderungssperre wurde als Satzung beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss und die Veränderungssperre wurden am 14.02.2020 bekanntgemacht. Mit der amtlichen Bekanntmachung vom 14.02.2020 trat die Veränderungssperre in Kraft.

In der Zwischenzeit wurde das Beherbergungskonzept erstellt und beschlossen.

Gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 BauGB tritt die Veränderungssperre nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft. Die Gemeinde kann die Frist um ein Jahr verlängern (§ 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB).

Bisher liegt kein Entwurf der Bebauungsplanänderung vor; dieser ist im Anschluss zu erstellen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt die im Entwurf mit Lageplan vom 03.12.2021 ausgearbeitete und vorgelegte Veränderungssperre (Verlängerung) als Satzung.

Diskussionsverlauf

Der Stadtrat diskutiert über bestehende Ferienwohnungen, die bei FTM gemeldet sind und Abgaben bezahlen, jedoch rechtlich nicht zulässig sind. Es wird vorgeschlagen noch eine Übergangsfrist zu machen, um das in Ordnung zu bringen. Dies sollte nach Möglichkeit auch in der Presse entsprechend kommuniziert werden. 

Weiter wird das Haus auf dem Plan vorne rechts angesprochen. Hierbei handelt es sich um ein Haus 3 + D, eigentlich müsste es aber 2 +D sein. Die Höhe dieses Gebäudes wurde gesondert genehmigt. 

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die im Entwurf mit Lageplan vom 03.12.20021 ausgearbeitete und vorgelegte Veränderungssperre (Verlängerung) als Satzung. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.05.2022 09:43 Uhr