a) Aufhebung des EU-weiten VgV-Verfahrens
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 27.07.2021 zur Einleiten des EU-weiten Vergabeverfahrens für die Gewinnung geeigneter Fachplaner gefasst. Aufgrund des geplanten Planungsumfanges und der geschätzten Auftragssumme musste zur Findung der Ingenieurbüros eine Vergabe nach den Vorgaben der Vergabeverordnung-VgV durchgeführt werden.
Zur Durchführung der drei aus rechtlicher und organisatorischer Sicht sehr aufwändigen VgV-Verfahren hat sich die Verwaltung gemäß dem Stadtratsbeschluss vom 27.7.2021 für die Beauftragung eines Wettbewerbsbetreuers entschieden.
Dazu wurde mit Beachtung und auf Grundlage der verbindlichen Vergabegrundsätze nach §31 Abs. 2 KommHV-Kameralistik, im Zuständigkeitsbereich des ersten Bürgermeisters, die Architektenpartnerschaft mbB Landherr und Wehrhahn aus 80333 München beauftragt.
Stand der Verfahren
Mit Bekanntmachungen im EU-Amtsblatt vom 12.11.2021, sowie im Staatsanzeiger veröffentlicht am 17.11.2021, hat die Stadt Füssen ihre Absicht kundgetan, Planungsleistungen für die Elektro-, Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär- und Tragwerksplanung zu vergeben. Die Büros, die an den zu vergebenden Planungsleistungen interessiert waren, wurden aufgefordert bis zum 16.12.2021 einen Teilnahmeantrag abzugeben. Als Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs hätten die Bewerber anschließend zur zweiten Stufe des Vergabeverfahrens zugelassen werden können.
Da sich aber zwischenzeitlich die Rahmenbedingungen zum Wettbewerbsentwurf und die Aufgabenstellung aufgrund der aktuellen, sich aus der Haushaltskonsolidierung ergebenden Beschlusslage vom 6. Dezember 2021 gravierend geändert haben, ist ein Festhalten auf Grundlage des beschriebenen Planungsumfanges für die Bewerber nicht mehr zumutbar.
Somit muss die 1. Stufe des Vergabeverfahrens (Teilnehmerwettbewerb) aufgehoben werden!
Rechtliche Vorgaben
Gemäß § 63 Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) ist der öffentliche Auftraggeber berechtigt/verpflichtet, ein Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufzuheben, wenn
1. kein Angebot eingegangen ist, das den Bedingungen entspricht,
2. sich die Grundlage des Vergabeverfahrens wesentlich geändert hat,
3. kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde oder
4. andere schwerwiegende Gründe bestehen.
Entsprechend der vorgenannten Sachverhalts ist die Ausschreibung daher gem. § 63 Abs.1 Nr. 2 VGV aufzuheben.
b) Vergabe des Planungsauftrags für die Objekt- und Freianlagenplanung
Seit der Preisgerichtssitzung am 16. September 2021 und der Vorstellung des Wettbewerbsentwurfs am 23. Oktober 2021 hat sich Folgendes ergeben:
Die Stadtverwaltung und der Verfahrensbegleiter Oberpriller-Architekten haben mit dem 1. Preisträger Kontakt aufgenommen und die Beteiligung am Verhandlungsverfahren angefragt.
Nach dem finalen Honorarangebot durch den 1. Preisträger, dem Büro KohlmayerOberst Architekten aus Stuttgart, wurde durch den Stadtrat in der Sitzung am 16.11.2021 das Auftragsversprechen für die Leistungsphasen 1-3 beschlossen. Da die Verfasser des ersten Rangs (KohlmayerOberst & Markus Herthneck) beispielhaft die mit dem Preisgericht abgestimmte Auslobungsanforderungen erfüllten.
Der Stadtrat hat sich letztmalig mit dem Thema Modernisierung und Nachverdichtung für den Bereich Ziegelwies im Rahmen der Haushaltskonsolidierung am 6. Dezember 2021 befasst. Im Ergebnis hat der Stadtrat der Stadt Füssen in dieser Sitzung beschlossen, die im Wettbewerb vorgesehene Nachverdichtung nicht vollumfänglich weiterzuverfolgen.
Alternativ ist geplant, die bestehenden sechs Baukörper mit einer Gesamt-Bruttogrundfläche (BGF) von etwa 3.300 m² zu sanieren und durch zwei Anbauten an den Gebäuden Ziegelwiesstraße 10 u. 16, mit einer BGF von rd. 640 m², zu ergänzen.
Weitere Vorgehensweise
Als Folge der gravierenden Reduzierung des Planungs- und Leistungsumfanges nach Maßgabe Wettbewerbsentwurfs der interdisziplinären Bietergemeinschaft des Büros KohlmayerOberst und Markus Herthneck, gilt es nun, die Aufhebung des Auftragsversprechens zu beschließen.
c) Konzept zur Projektentwicklung und zur weiteren Vorgehensweise
Aufgrund der städtischen Finanzsituation ergibt sich aus Sicht der Verwaltung ein Mindestumfang von der geplanten Modernisierungs- und Nachverdichtungsmaßnahme im Plangebiet Ziegelwies 2 - 16.
Angesichts der drängenden Probleme, die insbesondere durch Mängel des Schallschutzes, der technischen Ausstattung usw. ausgelöst werden, ist jetzt eine grundsätzliche Entscheidung zum weiteren Vorgehen notwendig.
Eckpunkte einer Neuaufstellung
In einem ersten Schritt und noch vor Beginn der Analyse der Bausubstanz und der nachfolgenden Sanierung ist es erforderlich, den Bestand des Gebäudes genau zu erfassen und die Ergebnisse in Bestandszeichnungen abzubilden. Diese Unterlagen dienen als Basis für Bestandsanalyse, zur Ermittlung von Mengen und Massen und als Grundlage für die spätere Planung und Weiterentwicklung der geplanten Maßnahme.
Die Bestandsanalyse erfolgt dabei in folgenden Teilschritten:
- Aufmaß der Baustruktur zur Erstellung oder Aktualisierung von Bestandsplänen,
- Technische Bestandsaufnahme zur Feststellung des Zustands der Bausubstanz,
- Energetische Bestandsaufnahme als Grundlage für ein individuelles Energiekonzept,
- Brandschutztechnische Ausstattung nach den aktuellen baurechtlichen Anforderungen und den a.R.d.T erarbeiten,
- Schallschutznachweis an den aktuellen Stand der Technik gemäß den Anforderungen nach DIN 4109.
Diese Untersuchung der vorhandenen Bausubstanz erfordert in der Regel spezielle Kenntnisse über Konstruktionsarten, Baustoffe und Materialeigenschaften. Auch die Prüfung der Bauteile durch unterschiedliche technische Hilfsmittel und Verfahren zur Schadensdiagnostik setzt eine fachliche Qualifikation und entsprechende Erfahrung voraus.
Um eine vertiefte Betrachtung des Sanierungsumfanges bezüglich des Tragwerks und der Statik, auf den Gebäudezustand allgemein, auf Gebäudeschadstoffe und hinsichtlich des Zustandes der Technischen Gebäudeausrüstung zu erhalten, kann daher nur mit Einbindung geeigneter Fachplanern unter Federführung eines Objektplaners erfolgen.
Daher sind zur Vorlage eines dezidierten Sanierungskonzepts mit gesicherten Kosten weitere Planungen und Aufstellungen auf der Grundlage eines Stadtratsbeschlusses erforderlich.
Zur Konkretisierung der Modernisierungsmaßnahme sind folgende Planungsleistungen auszuschreiben und zu beauftragen:
Fachplanungsleistungen: (VGV-Verfahren/ EU-weit)
- Objektplanung (falls die Verhandlungen mit dem Büro Kohlmayer Oberst scheitern)
- Fachplanung Technische Ausrüstung für Heizung-, Sanitär- und Lufttechnische Anlagen
- Fachplanung Technische Ausrüstung für Stark- und Schwachstromanlagen
- Tragwerkplanung
Beratungsleistungen: (UVgO i. V. KommHV-Kameralistik §31 Abs. 2/national)
- Bauphysik (Schall/Wärme)
- Baulicher Brandschutz/ Brandschutzkonzept
- ggf. noch weitere erforderlichen Ingenieur-/ Beratungsleistungen (z.B. Außenanlagenplanung, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination, Vermessung, usw.)
Anmerkung
Aufgrund aktueller Entwicklungen im Hinblick auf die Auftragswertberechnung bei Planungsleistungen spricht viel dafür, künftig - im Gegensatz zu der bisher üblichen Vorgehensweise - für die Frage, ob die anstehenden Fachdisziplinen national oder europaweit zu vergeben sind, eine Aufsummierung der Entgelte der einzelnen Fachdisziplinen vorzunehmen und deren Summe (und nicht die jeweiligen Entgelte der einzelnen Fachdisziplinen jeweils getrennt) mit dem EU-Schwellenwert zu vergleichen. Dies würde im vorliegenden Fall bedeuten, dass die weiteren Fachplanungs- und Beratungsleistungen EU-weit auszuschreiben wären/sind.
Im Falle der Verwendung von EU-Fördermitteln besteht ein Risiko, da diese bei einem Vergabeverstoß gekürzt oder sogar vollständig zurückgefordert werden, sowie wenn Bund und Länder entsprechende Klauseln in ihren Förderrichtlinien aufgenommen haben.
Weiteres Vorgehen
Aufgrund der Rechtsunsicherheit und angesichts das entsprechende Bestimmungen zu den Förderrichtlinien noch nicht vorliegen, werden alle Lose der Planungsleistungen generell zusammengerechnet. Somit muss die Ausschreibung für die Objekt- und Fachplanungen im europaweiten VgV-Verfahren erfolgen.
Der Auftraggeber hat dennoch die Möglichkeit, Lose in einem Auftragswert von bis zu 20% des gesamten Auftragswertes aus einer europaweiten Ausschreibung auszuklammern und nach nationalem Haushaltsvergaberecht zu vergeben (20%-Kontingent).
Vorgesehener Zeitplan
Abstimmungsgespräche mit Kohlmayer OberstArchitekten
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Januar-Februar
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2022
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Abstimmung mit dem Büro Landherr&Wehrhahn (VgV-Betreuung)
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1. Quartal
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2022
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Vergabeverfahren und Beauftragung Fachplaner (geg. Architekt)
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2. Quartal
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2022
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Erarbeitung des Sanierungskonzeptes/ Bestandsaufnahme
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4.Quartal
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2022
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Erarbeitung der Vorentwurfsplanung/ Altbausanierung und Anbau
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1. Quartal
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2023
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