Erlass der Ersten Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der Mittagsbetreuung/verlängerten Mittagsbetreuung an der Grundschule Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 29.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.11.2022 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 17.08.2022 hat die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Ostallgäu bezugnehmend auf die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Stadt Füssen für das Haushaltsjahr 2022 darauf hingewiesen, dass die Stadt Füssen u.a. wesentlich mehr Einnahmen generieren muss. Hier muss in jedem Fall auch die Erhöhung der Gebühren für die Mittagsbetreuung, verlängerten Mittagsbetreuung und Ferienbetreuung an der Grundschule Füssen ab dem kommenden Schuljahr 2023/24 in Erwägung gezogen werden.

Seit dem 01.01.2022 erhebt die Stadt Füssen folgende Benutzungsgebühren für den Besuch der Mittagsbetreuung und verlängerten Mittagsbetreuung an der Grundschule Füssen: 


Mittagsbetreuung (Betreuung von 11.00 Uhr – 14.00 Uhr):

Tage pro Woche
Gebühr pro Monat
Zzgl. Materialgeld einmalig pro Schuljahr
1-2 Tage
15,- €
10,- €
3-4 Tage
25,- €
30,- €
5 Tage
35,- €
40,- €




Verlängerte Mittagsbetreuung (Betreuung von 11.00 Uhr – 16.30 Uhr):

Tage pro Woche
Gebühr pro Monat
Incl. Verpflegungsgeld (Mittagessen) 
pro Monat*
2 Tage
30,- €
58,- €
3 Tage
40,- €
83,- €
4 Tage
50,- €
105,- €
5 Tage 
60,- €
127,- €

*Anmerkung Verpflegungsgeld:
Bei den Kosten für das Mittagessen sind 4,15 € pro Essen veranschlagt.
Seit Beginn dieses Schuljahres haben sich die Kosten auf 4,65 € inkl. MwSt. pro Essen erhöht (Erhöhung um 33 %).


Ferienbetreuung (ohne Verpflegung):

Vormittagsbetreuung 
30,- € pro Woche
Ganztagsbetreuung
35,- € pro Woche


Bis zum Satzungserlass im Januar 2022 wurde für die Mittagsbetreuung keine Gebühr erhoben und für die verlängerte Mittagsbetreuung seit September 2009 eine pauschalierte Gebühr in Höhe von monatlich 40,- € (unabhängig von der Anzahl der gebuchten Betreuungstage).


Zum Vergleich:

Der Schulverband Seeg mit den Gemeinden Seeg, Lengenwang und Rückholz erhebt für den Besuch der Mittags- und Ferienbetreuung an der Grundschule in Seeg seit dem 1. September 2022 folgende deutlich höhere Gebühren:

Grundgebühr 
pro Monat
Betreuung 
bis 14.00 Uhr
Betreuung 
bis 16.00 Uhr
1 Tag pro Woche
26,- €
41,- €
2 Tage pro Woche
46,- €
62,- €
3 Tage pro Wloche
62,- €
77,- €
4 Tage pro Woche
72,- €
87,- €
5 Tage pro Woche
77,- €
92,- €

Verpflegungsgebühr pro Monat

1 Tag pro Woche
15,- €
2 Tage pro Woche
29,- €
3 Tage pro Woche
43,- €
4 Tage pro Woche
56,- €

Ferienbetreuungsgebühr

Pro Tag bis 12.30 Uhr
10,- €
Pro Tage bis 16.00 Uhr
17,- €
Gebühr pro Mittagessen zusätzlich täglich
3,50 €


Auch die Gemeinde Schwangau beabsichtigt eine weitere Gebührenerhöhung und den Erlass einer 3. Änderungssatzung der Gebührensatzung für die Mittagsbetreuung. 

Seit April 2016 wird in Schwangau eine Grundgebühr beginnend von 7,- € pro Monat (bei einer Betreuung bis unter 2 Stunden pro Woche) bis 80,- € pro Monat (bei einer Betreuung ab 22 Stunden pro Woche) (insgesamt 11 gestaffelte Gebühren mit einer Gebührenerhöhung alle 2 Stunden Betreuung) erhoben.

Der Höchstsatz von 80,- € pro Monat bei einer Betreuung ab 22 Stunden pro Woche entspricht an der Grundschule Füssen einer verlängerten Mittagsbetreuung  von 4 Tagen pro Woche mit einer Gebühr von aktuell 50,- € pro Monat oder 5 Tagen pro Woche mit einer Gebühr von 60,- € pro Monat.


Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss hat in seiner Sitzung am 22. November 2022 einstimmig dem Stadtrat den Erlass der Ersten Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der Mittagsbetreuung und verlängerten Mittagsbetreuung an der Grundschule Füssen mit folgender neuer Gebührenstaffelung empfohlen (mit Inkrafttreten zum 01.09.2023); diese Erhöhung erfolgt auch in Absprache mit der Schulleitung, der Leitung der Mittagsbetreuung und dem Träger der verlängerten Mittagsbetreuung):





Grundgebühr pro Monat:

Betreuungstage
pro Woche
Betreuungsgebühr
Mittagsbetreuung
(bis 14.00 Uhr)
Betreuungsgebühr
Verlängerte Mittagsbetreuung
(bis 16.30 Uhr)
1 Tag
26,- €
Buchung 1 Tag nicht möglich
2 Tage
46,- €
62,- €
3 Tage
61,- €
77,- €
4 Tage
71,- €
87,- €
5 Tage
76,- €
92,- €


Verpflegungsgebühr pro Monat (verlängerte Mittagsbetreuung) 
unter Berücksichtigung von 38 Schulwochen und einem Essensgeld von 4,65 €:

Tage pro Woche
Verpflegungsgebühr
2 Tage
32,20 €
3 Tage
48,30 €
4 Tage
64,40 €
5 Tage
80,50 €


Ferienbetreuungsgebühr:

pro Tag bis 13.00 Uhr
10,- €
pro Tag bis 16.30 Uhr
17,- €

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat stimmt dem Erlass der Ersten Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der Mittagsbetreuung und verlängerten Mittagsbetreuung an der Grundschule Füssen mit Wirkung zum 1. September 2023 wie vorgetragen zu.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt dem Erlass der Ersten Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der Mittagsbetreuung und verlängerten Mittagsbetreuung an der Grundschule Füssen mit Wirkung zum 1. September 2023 wie vorgetragen zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 1

Datenstand vom 18.11.2023 15:06 Uhr