Abberufung der bisherigen und Neubestellung der künftigen Kassenverwalterin und der stellvertretenden Kassenverwalterin der Stadt Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 29.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.11.2022 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Gemäß Art. 100 Abs. 2 der Gemeindeordnung hat die Stadt einen Kassenverwalter und einen Stellvertreter zu bestellen.

Nach Abs. 3 dürfen der Kassenverwalter und sein Stellvertreter weder miteinander noch mit den Anordnungsbefugten der Gemeindeverwaltung, dem Leiter und den Prüfern des Rechnungs-prüfungsamts und den Bediensteten, denen örtliche Kassenprüfungen übertragen sind, durch ein Angehörigenverhältnis im Sinn des Art. 20 Abs. 5 des Bayerischen Verwaltungsverfahrens-gesetzes verbunden sein.

Der Kassenverwalter ist für die ordnungsgemäße und wirtschaftliche Erledigung der Kassengeschäfte verantwortlich (§ 43 Abs. 1 KommHV-Kameralistik). Die Befugnisse des Kassenverwalters sind ihm gesetzlich übertragen.

Zu den Kassengeschäften gehören nach § 42 Abs. 1 KommHV-Kameralistik
  • die Annahme der Einzahlungen und die Leistung der Auszahlungen, 
  • die Verwaltung der Kassenmittel, 
  • die Verwahrung von Wertgegenständen und 
  • die Buchführung, einschließlich der Sammlung der Belege. 

Der Kasse obliegen
  • die in § 42 Abs. 2 KommHV-Kameralistik genannten Aufgaben (Mahnung, Vollstreckung usw.), soweit auf Grund anderer Vorschriften oder der örtlichen Dienstanweisung nicht eine andere Stelle zuständig ist,
  • die Erledigung der Aufgaben der Sonderkassen bzw. der gesonderten Kassen (Eigenbetriebe) und
  • die Erledigung fremder Kassengeschäfte, wenn dies durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes bestimmt ist.

In der Sitzung am 20. Juli 2020 hat der Stadtrat damals Frau Regina Kuisle (damals noch Köpf) zur Kassenverwalterin der Stadt Füssen bestellt. Zur stellvertretenden Kassenverwalterin wurde am 29. März 2022 Frau Ulrike Gschwend bestellt.

Nun ist durch das (vorübergehende) Ausscheiden von Regina Kuisle die Stelle der Kassenverwalterin neu zu besetzen. Vorgeschlagen wird, die bisherige Stellvertreterin Ulrike Gschwend mit sofortiger Wirkung zur Kassenverwalterin zu bestellen. Damit wird gleichzeitig die oben genannte Bestellung zur stellvertretenden Kassenverwalterin widerrufen.

Die Stellvertretung wird dann zum 1. Januar 2023 an die dann ihren Dienst neu aufnehmende Frau Dona Sesar bestellt.

Beschlussvorschlag

  1. Die Bestellung von Frau Regina Kuisle zur Kassenverwalterin wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

  1. Die Bestellung von Frau Ulrike Gschwend zur stellvertretenden Kassenverwalterin wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Sie wird mit sofortiger Wirkung zur Kassenverwalterin bestellt.

  1. Zur stellvertretenden Kassenverwalterin wird mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Frau Dona Sesar bestellt.

Beschluss

  1. Die Bestellung von Frau Regina Kuisle zur Kassenverwalterin wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

  1. Die Bestellung von Frau Ulrike Gschwend zur stellvertretenden Kassenverwalterin wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Sie wird mit sofortiger Wirkung zur Kassenverwalterin bestellt.

  1. Zur stellvertretenden Kassenverwalterin wird mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Frau Dona Sesar bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Martin Dopfer hat wegen kurzer Abwesenheit an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Datenstand vom 18.11.2023 15:06 Uhr