Städtebauförderung Programmbereich "Lebendige Zentren" und "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" 2023; Aufstellung der Jahresanträge für das Jahr 2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 29.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.11.2022 ö beschliessend 10

Sachverhalt

Jeweils zum 1. Dezember eines jeden Jahres sind bei der Regierung von Schwaben die voraussichtlich im kommenden Jahr geplanten Maßnahmen, die über Mittel des Städtebauförderprogramms finanziert werden sollen, anzumelden. Anhand dieser Bedarfsmitteilung beantragt die Regierung von Schwaben beim Freistaat Bayern die entsprechenden Mittel für das kommende Jahr.

Im beiliegenden Jahresantrag haben wir die für 2023 und die folgenden Jahre angedachten bzw. begonnenen Maßnahmen zusammengestellt. Diese werden im Rahmen der Beratung erläutert.

Insgesamt ist die Stadt Füssen seit 2021 in folgenden zwei Förderprogrammen „tätig“:
  • Bund-Länder-Städtebauförderbereich „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ = Hanfwerkeareal und Integriertes Digitales Entwicklungskonzept (IDEK)
  • Bund-Länder-Städtebauförderbereich „Lebendige Zentren“ = Innenstadt Füssen (früher Aktive Zentren).

Die Bedarfsmitteilung stellt noch keine Verpflichtung der Stadt zur Durchführung der dort genannten Maßnahmen dar. Im umgekehrten Fall kann es aber schwierig werden, für nicht in der Anmeldung enthaltene Maßnahmen im laufenden Programmjahr 2023 nachträglich   noch Fördermittel zu beantragen.

Die Bedarfsmitteilung ist nach Beschlussfassung über das Landratsamt Ostallgäu der Regierung von Schwaben zuzuleiten.

Beschlussvorschlag

Den vorstehend dargestellten Programmanmeldungen für das Programmjahr 2023 mit den darin genannten Maßnahmen und Kosten für das

  • Bund-Länder-Städtebauförderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ und für das
  • Bund-Länder-Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“

wird zugestimmt.

Beschluss

Den vorstehend dargestellten Programmanmeldungen für das Programmjahr 2023 mit den darin genannten Maßnahmen und Kosten für das

  • Bund-Länder-Städtebauförderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ und für das
  • Bund-Länder-Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“

wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Dokumente
Bedarfsmitteilung Hanfwerkeareal_2023 (.pdf)
KernstadtBedarfsmitteilung_2023 (.pdf)

Datenstand vom 18.11.2023 15:06 Uhr