Errichtung des Parkplatzes am Rotwandweg; Außergerichtliche Vereinbarung über den späteren Rückbau des Parkplatzes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 29.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.11.2022 ö beschliessend 11

Sachverhalt

Mit Bescheid vom 17. Februar 2022, Gz. 40-6024.01-1330/21, hat das Landratsamt Ostallgäu eine „unbefristete“ Baugenehmigung unter anderem geplante Stellplatzerweiterung am Rotwandweg erteilt. Gegen diese Baugenehmigung hat ein Anlieger (und Nachbar) Klage zum Bayer. Verwaltungsgericht erhoben. 

Die betroffenen Anlieger sehen sich durch diese Stellplatzerweiterung am Rotwandweg als unmittelbar angrenzende Nachbarn durch die dadurch bedingte Zunahme von Verkehr, Lärm und Immissionen stark belastet.

Die Stadt hat im Zusammenhang mit der Erweiterung des Sport- und Freizeitareals im Weidach für die hierfür nachzuweisenden Stellplätze einen Bauantrag für die notwendige Erweiterung der bestehenden Parkierungsanlage am Rotwandweg gestellt; langfristig plant die Stadt in Kooperation mit dem KU Kliniken Ostallgäu-Kaufbeuren auf dessen Krankenhausareal in Füssen eine Parkierungsanlage zu errichten.

Im Rahmen der Planung des Sport- und Freizeitparks Weidach hat der Stadtrat zu diesen Stellplätzen am 15. Dezember 2020 folgenden Beschluss gefasst:

„Der (provisorischen) Erweiterung der Stellplätze nördlich des Vereinsheims des FC Füssen (Rotwandweg) wird genauso zugestimmt wie der Installierung eines Parkleitsystems (wegweisende Beschilderung) Weidach. Sobald das notwendige Stellplatzangebot anderweitig (z.B. auf dem Gelände der Klinik Füssen) geschaffen werden kann, sind die provisorischen Stellplätze am Rotwandweg wieder zurück zu bauen. Eine Lösung sollte bis 2025 angestrebt werden. Die nach der Stellplatzsatzung im Bereich des Schwedenwegs fehlenden Stellplätze werden dort ergänzt.“

Zur außergerichtlichen Beilegung des Rechtsstreits haben die Kläger der Stadt den Abschluss einer Vereinbarung angeboten, die insbesondere folgende Regelungen enthalten würde:

§ 1 Rückbauverpflichtung

(1) Die Stadt verpflichtet sich, die durch Bescheid vom 17. Februar 2022, Gz. 40-6024.01-1330/21, genehmigte und zwischenzeitlich durchgeführte Parkplatzerweiterung am Rotwandweg wieder zurückzubauen und zwar spätestens mit der Inbetriebnahme einer an anderer Stelle zu errichtenden Parkierungsanlage für das Sportgelände Weidach, insbesondere von Parkdecks im Bereich des Klinikums Ostallgäu-Kaufbeuren/Haus Füssen und die Fläche des provisorisch erweiterten Parkplatzes am Rotwandweg zu renaturieren. (2) Die Stadt wird sich mit Nachdruck und zeitnah um die Errichtung einer solchen Parkierungsanlage bemühen.


§ 2 Regelung der Nutzung des Parkplatzes am Rotwandweg

(1) Die Stadt stellt durch entsprechende verkehrsrechtliche Anordnungen, die Überwachung der Einhaltung dieser Anordnungen und die Ahndung von Verstößen gegen diese Anordnungen sicher, dass der Parkplatz am Rotwandweg einschließlich der provisorischen Erweiterungsfläche ausschließlich im Rahmen der im Baugenehmigungsbescheid festgelegten Betriebszeiten der Sportanlagen benutzt wird.

(2) Die Stadt erlaubt keine anderweitigen Nutzungen des Parkplatzes und der provisorischen Erweiterungsfläche. 

§ 3 Duldungsverpflichtung und Klagerücknahme

(1) Die Grundstückseigentümer verpflichten sich, die mit der temporären Parkplatz-erweiterung einhergehenden Lärm-, Verkehrs- und Immissionsbelastungen bis zur Inbetriebnahme einer Parkierungsanlage nach § 1 im Rahmen der geltenden Vorschriften und der Genehmigungsbescheide des Landratsamts Ostallgäu für die Sportanlagen zu dulden. 

(2) Die Grundstückseigentümer verpflichten sich, die vor dem Verwaltungsgericht Augsburg gegen den Baugenehmigungsbescheid vom 17. Februar 2022, Gz. 40-6024.01-1330/21, anhängige Klage, Az. Au 4 K 22.743, innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung dieser Vereinbarung zurückzunehmen. 

(3) Die Stadt verzichtet darauf, in dem oben benannten Klageverfahren, Az. Au 4 K 22.743, in dem sie beigeladen ist, einen Kostenfestsetzungsantrag zu stellen.“

Der Stadtrat wird um Entscheidung gebeten, ob einer solchen Vereinbarung grundsätzlich und konkret inhaltlich nähergetreten werden soll.

Diskussionsverlauf

Martin Dopfer möchte einer derartigen Vereinbarung nicht nähertreten.

Erich Nieberle sieht es anders und fragt warum man einer derartigen Vereinbarung nicht zustimmen sollte.

Armin Angeringer erklärt, dass hier Ausgleichspflanzungen vorgenommen werden müssen. Es handelt sich um ein Landschaftsschutzgebiet. Diese Parkplätze sollen in den Bebauungsplan mit aufgenommen werden.

Beschluss

Der Stadtrat lehnt den Abschluss der vorgeschlagenen Vereinbarung ab.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 1

Datenstand vom 18.11.2023 15:06 Uhr