Fiktive Ausbaubeitragserstattung für die Verbesserung der Ortsstraße "Ziegelbergweg"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses, 20.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 20.09.2022 ö beschliessend 7.2

Sachverhalt

Im Jahre 2016 – 2018 wurde die bereits erstmals hergestellte Ortsstraße „Ziegelbergweg“ erneuert bzw. ausgebaut. Dafür wollte die Stadt Ausbaubeiträge nach der bis dahin geltenden Ausbaubeitragssatzung (ABS) erheben. Im Jahr 2018 hat der Freistaat Bayern das Bayer. Kommunalabgabengesetz dahingehend geändert, dass den Kommunen das Recht auf die Erhebung von Ausbaubeiträgen entzogen wurde. Die Ausbaubeiträge wurden abgeschafft. 

Übergangsweise wurde durch die Regelungen in Art. 19 KAG den Kommunen die Möglichkeit eröffnet, sich die fiktiven Ausbaubeiträge für solche „Übergangsmaßnahmen“ vom Freistaat Bayern erstatten zu lassen. Für den Ziegelbergweg wurde dieser Antrag gestellt. 


Betrag in Euro
Ausbaubeitragsfähiger Aufwand Ortsstraße Ziegelbergweg
1.087.695,23
./. satzungsmäßiger Gemeindeanteil nach der Ausbaubeitragssatzung
217.539,05
./. auf städtische Grundstücke entfallende Ausbaubeiträge
4.201,85
= Erstattungsbetrag (= durch die Änderung des Kommunalabgabengesetzes entgangener Ausbaubeitrag)
865.954,33

Mit Bescheid vom 29. August 2022 hat die Regierung von Schwaben auf den entsprechenden Antrag der Stadt einen Erstattungsbetrag in der oben genannten Höhe bewilligt. Der Betrag wird zum 30. September 2022 überwiesen.

Die Einnahmen waren bisher in der Haushaltsplanung erst für 2023 vorgesehen, sind aber nun im Nachtragshaushalt eingeplant.

Datenstand vom 27.09.2022 09:45 Uhr