Neuerlass der Kostensatzung mit Kostenverzeichnis (KVz);
Vorberatung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses, 20.09.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Satzung der Stadt Füssen über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis datiert aus dem Jahr 2001. Das der Kostensatzung zugrundeliegende Kostenverzeichnis, in dem die Gebühren für die einzelnen Amtshandlungen festgelegt sind, wurde zwischenzeitlich dreimal geändert. Die 3. und letzte Änderung stammt aus dem Jahr 2012.
Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung und unter Beachtung des Grundsatzes der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit prüft die Verwaltung auch das vorhandene Stadtrecht auf deren Aktualität und Anpassungsbedarf.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung die Kostensatzung für die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis mit dem dazugehörigen Kostenverzeichnis (KVerz) insgesamt neu zu erlassen. Als Grundlage dient – wie bisher auch – die amtliche Mustersatzung des Bayer. Innenministeriums in der aktuellen Fassung. Eingearbeitet bzw. ergänzt wurde dieses Muster um die vom Bayer. Gemeindetag empfohlene Ergänzung insbesondere um die typischen verwaltungskostenpflichtigen Amtshandlungen im Bereich der öffentlichen Einrichtungen der Wasserver- und der Abwasserentsorgung.
Nicht mehr in der Kostensatzung bzw. im Kostenverzeichnis enthalten sind die Verwaltungsgebühren aus dem Bereich der Kulturpflege, hier insbesondere die für das Stadtarchiv bzw. die für die Stadtbibliothek, da diese ja zwischenzeitlich in eigenen Gebührensatzungen geregelt worden sind:
- Gebührensatzung für das Stadtarchiv vom 22. Dezember 2010
Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bibliothek vom 1. April 2022
Gebührensatzung für die Benutzung der Museen vom 4. April 2022
Nähere Informationen dazu erfolgen im Rahmen der Vorberatung im Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss.
Beschlussvorschlag
Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Neuerlass der im Entwurf beiliegenden Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Füssen mit Wirkung zum 1. Januar 2023.
Beschluss
Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Neuerlass der im Entwurf beiliegenden Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Füssen mit Wirkung zum 1. Januar 2023.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Dokumente
Kostensatzung und -verzeichnis_Stand Januar 2023 (.pdf)
Datenstand vom 01.10.2024 16:11 Uhr