Grundsteuer B; Beratung über die Erhöhung des Hebesatzes zur Grundsteuer B mit Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses, 22.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 22.11.2022 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Die Stadt Füssen erhebt auf Grundlage des Grundsteuergesetzes sowie der städtischen Hebesatzsatzung die Grundsteuer B. 
Steuergegenstand der Grundsteuer B sind die Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens. Dazu zählen alle bebauten und unbebauten Grundstücke, soweit es sich nicht um land- und forstwirtschaftliches Vermögen handelt.
Der Hebesatz der Stadt Füssen liegt aktuell bei der Grundsteuer B bei 415 %. Die letzte Hebesatzerhöhung erfolgte 2006 von 390 % auf 415 %. (Den Sitzungsunterlagen ist die historische Entwicklung der Hebesätze im Stadtgebiet Füssen beigefügt.) Aktuell werden von   9.256 Eigentümerinnen und Eigentümern 3.107.722,13 EUR vereinnahmt. 
Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung sollte hier über eine Anpassung des Hebesatzes nachgedacht werden.
Die Verwaltung empfiehlt aufgrund der mehr als angespannten Haushaltslage sowie der hohen Belastung des Verwaltungshaushalts und Sanierungsstaus im Bereich der kommunalen Infrastruktur eine empfindliche Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B auf 500 %. 
Ohne entsprechende Mehreinnahmen aus dem laufenden Verwaltungsbetrieb wird die Stadt Füssen nicht in der Lage sein, auch nur ansatzweise ihren Unterhaltsverpflichtungen von beispielsweise Straßen, Brücken, Gebäuden, etc. nachzukommen, geschweige denn, eine freie Finanzspanne für Maßnahmen im investiven Bereich zu erwirtschaften sowie kommunale Pflichtaufgaben erfüllen zu können. 

Die durchschnittlichen Hebesätze der Grundsteuer B liegen in Deutschland bei 481 % und in Bayern bei 396 % (Quelle: statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 10.1, 2021).

Den Sitzungsunterlagen ist eine Excel-Tabelle des statistischen Landesamtes Bayern mit den Hebesätzen der Jahre 2016 – 2021 aller bayerischen Kommunen, Landkreise sowie Größenklassen beigefügt. Die Hebesätze von Kommunen im näheren Umkreis und Alpenvorraum könnendem folgenden Diagramm entnommen werden:


Beschlussvorschlag

Der HFSK empfiehlt dem Stadtrat die Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer B zum 01.01.2023 auf 500 %.

Diskussionsverlauf

Für die CSU-Fraktion, Simon Hartung, kommt die Erhöhung zur Unzeit. Sicher müsse eine Anhebung des Hebesatzes gemacht werden. Es wird vorgeschlagen aber nur bis 430 %.

Christine Fröhlich weist nochmals darauf hin, dass es eine  Grundsteuerreform geben werde. Sie schlägt 435 % vor.

Für Nikolaus Schulte ist eine Erhöhung auf 430 % zu gering. Er schlägt 440 % vor.

Beschluss

Der HFSK empfiehlt dem Stadtrat die Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer B zum 01.01.2023 auf 435  %.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Dokumente
2022-10-19 Historische Entwicklung der Grundsteuer B Hebesätze der Stadt Füssen (.pdf)
Beispielberechnungen für die Erhöhung der Grundsteuer B anhand konkreter Anwesen NEU (.pdf)
Hebesätze Alpenraum (.pdf)
Hebesätze Grundsteuer B Landkreise und Gemeinden Bayern 2021 (.pdf)
Hochrechnung Erhöhung Grundsteuer B von 415 auf 500 anonym, einschl. Bereinigung um Kreisumlage (.pdf)

Datenstand vom 01.10.2024 16:19 Uhr