Bebauungsplan N 8 Bildhauer-Sturm-Straße; vierte Änderung (Wohnheim Lebenshilfe); Billigungsbeschluss zur Beteiligung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 01.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 01.02.2022 ö beschliessend 1.5

Sachverhalt

Der Stadt Füssen liegt ein Antrag auf die Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans vor. Die Lebenshilfe Ostallgäu e.V. möchte auf dem Grundstück Flur Nr. 1363, Gemarkung Füssen ein Wohnheim für Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen errichten. Der Stadtrat fasste am 27.07.2021 folgenden Beschluss:

„Der Stadtrat begrüßt grundsätzlich die Ansiedlung der vorgestellten Einrichtung und beschließt, für den betroffenen Bereich eine Änderung des Bebauungsplanes N 8 – In der Bildsaul einzuleiten. Das Gebäude ist mit Satteldach auszuführen.“

Der zugehörige Vorhaben- und Erschließungsplan „Vorentwurf zum Neubau eines Wohnheimes für Menschen mit Behinderung“ für die Lebenshilfe Ostallgäu e.V., erstellt von Stadtmüller Burkhardt Graf Architekten, Kaufbeuren, liegt i.d.F vom 12.01.2022 vor. 

Seitens des Planers des Vorhabens wurden für die Dachform zwei Varianten vorgelegt, über die gebeten wird, trotz des vorliegenden Beschlusses noch einmal zu beraten. In beiden Varianten ist der westliche Gebäudeteil von der Architektur als begrünter Flachdachbau vorgesehen. Ost- und Nordflügel wurden in den beiden Gestaltungsvarianten mit wahlweise Flach- oder Walmdachausprägung vorgelegt. Eine Lösung mit Satteldach liegt nicht vor bzw. soll nicht weiterverfolgt werden.

Bei der Fortführung der Planung war festzustellen, dass die an der Westseite liegende Biotopfläche sich weiter nach Osten erstreckt als zunächst angenommen. In der Folge muss das Gebäude weiter nach Osten gerückt werden.

Für die Situierung der Stellplätze ergibt sich insoweit eine Änderung. Es wird deshalb durch den Hochbauplaner sowohl ein Längsparker- als auch ein Querparkerkonzept zur Auswahl angeboten.
Hierbei zur Weiterverfolgung vorgeschlagen wird die Variante mit Längsparkern. Die Querparkerlösung steht im Widerspruch zu der Stellplatzsatzung und den insoweit verfolgten Zielen der Verkehrssicherheit. Zu prüfen sein wird die Verbreiterung auf 2,30 m (Hinweis: 2,00 m = Mindestmaß für öffentliche Parkplätze im Straßenraum, vgl. RASt 06, Pkt. 4.4). 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, dass hinsichtlich der Dachform die Variante mit der Kombination aus Walm- und Flachdach weiterzuverfolgen ist und hinsichtlich der Stellplätze die Variante mit Längsparken (Mindestbreite 2,30 m). Die Verkehrssicherungspflicht geht mit dem Tausch der Grundstücke an den Bauherren über. Das Gebiet wird als Sondergebiet festgesetzt. Der Ausschuss stimmt dem Vorentwurf des Bebauungsplanes zu und beauftragt die Verwaltung, die frühzeilige Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung der Unterlagen über den Zeitraum eines Monats durchzuführen und gleichzeitig dazu die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, dass hinsichtlich der Dachform die Variante mit der Kombination aus Walm- und Flachdach weiterzuverfolgen ist und hinsichtlich der Stellplätze die Variante mit Längsparken (Mindestbreite 2,30 m). Die Verkehrssicherungspflicht geht mit dem Tausch der Grundstücke an den Bauherren über. Das Gebiet wird als Sondergebiet festgesetzt. Der Ausschuss stimmt dem Vorentwurf des Bebauungsplanes zu und beauftragt die Verwaltung, die frühzeilige Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung der Unterlagen über den Zeitraum eines Monats durchzuführen und gleichzeitig dazu die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

Datenstand vom 17.03.2022 10:18 Uhr