Errichtung und Nutzung einer Steganlage und einer Aufbewahrungsbox, Im See 1, FlNr. 2837/3, 2837/4 und 2837/5 , Gemarkung Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 08.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 08.03.2022 ö beschliessend 3.2

Sachverhalt

Es handelt sich hier um eine Maßnahme, die in einem wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren behandelt wird. Auch hier ist die Stadt Füssen zu einer Stellungnahme gegenüber dem Landratsamt Ostallgäu aufgefordert.

Nach gemeinsamer Besprechung wurde der Steg etwas weiter nach Nordosten gerückt, damit er nicht mehr direkt am Rand des Barockgartens zur freien Landschaft platziert ist. Eine Situierung südlich des Barockgartens scheidet wegen der Anlegestelle der Forggenseeschifffahrt aus. 

Das Vorhaben wird ergänzend wie folgt beschrieben:

1. Die Kunden der Sup Station können die Toiletten des Festspielhauses benützen.
2. Die Parkplätze werden über das Parkplatz Kontingent des Festspielhauses mit eingebunden.
3. Wir planen mit 20 Wasserfahrzeuge an der Sup Station.

Als Wasserfahrzeuge sind hier nach Auskunft des Antragstellers Tretboote vorgesehen. 

Das Festspielhaus befürwortet das Vorhaben. Es wird darauf hingewiesen, dass im betroffenen Bereich bereits eine private Freizeitnutzung durch Badegäste gegeben sei. 

Der Bebauungsplan sieht die Errichtung der geplanten Anlagen nicht vor; entsprechende Befreiungen sind erforderlich. 

Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit den Vertretern des Landratsamtes Ostallgäu:

  • Es wurde zur Frage gestellt, ob seitens des Freistaates Bayern überhaupt ein Gestattungsvertrag für die (privatrechtliche) Nutzung des Sees besteht. Nach vorliegender Information soll dies erst im Rahmen des Verfahrens geklärt werden, wenn das WWA ohnehin seitens des LRAes zu beteiligen ist. 
  • Im weiteren Verfahren wird zu prüfen sein, ob die Box ggf. als isolierte Befreiung seitens der Stadt Füssen behandelt werden kann. Aus Sicht der Verwaltung handelt es sich aber um ein gesamtheitliches Vorhaben. Bei der Box wird es sich um eine bauliche Anlage im 60 m-Bereich des Gewässers handeln, das ebenfalls wasserrechtlich zu behandeln ist (Art. 20 Abs. 1 Satz 2 BayWG: „Genehmigungspflichtig sind Anlagen, die weniger als sechzig Meter von der Uferlinie entfernt sind.“ Das Prüfergebnis soll der Stadt Füssen dann zugeleitet werden. 
  • Bestätigt wurden die Anforderungen an nachzuweisende Stellplätze. Die angedachte zeitweise Doppelnutzung wurde noch nicht abschließend bewertet. 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Diskussionsverlauf

Verschieden Ausschussmitglieder machen auf die vorherrschende Gefahrensituation aufmerksam. Aufgrund der Lage und des Schiffsverkehrs sehen sie hier großes Gefahrenpotenial. Des Weiteren wird darauf hingewiesen das der Fischereiverein mit der Anbringung eines Steges und dem Verleih der SUPs nicht einverstanden ist. Zu nah sind die Laichgebiet der Fische in der Achmündung.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 11

Datenstand vom 04.04.2022 09:40 Uhr